RRB Nr. 537/2021
Umsetzung Strategie Digitale Verwaltung, Mittelbedarf, Stellenplan
19. Mai 2021Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021
537. Umsetzung Strategie Digitale Verwaltung; Mittelbedarf, Stellenplan
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 390/2018 hat der Regierungsrat die Strategie Digitale Verwaltung 2018–2023 festgelegt. Die Umsetzung der Strategie erfolgt mit einem Impulsprogramm, das strategisch bedeutungsvolle Projekte umfasst. Das Impulsprogramm wird jährlich überprüft und gegebenen- falls mit weiteren Vorhaben und Massnahmen ergänzt. Das Impulspro- gramm 2020 wurde vom Regierungsrat im April 2020 genehmigt (RRB Nr. 326/2020). Dem Regierungsrat wird jährlich ein Bericht über den Stand der Um- setzung der Strategie vorgelegt. Änderungen der Strategie, des Impuls- programms und gegebenenfalls der Umsetzungsorganisation werden nach Vorberatung im Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) von der Staatskanzlei beantragt. Der Regierungsrat hat im März 2021 von der Berichterstattung zum Impulsprogramm per 31. Dezember 2020 zusammen mit den Ergebnissen der Evaluation von Strategie und Impulsprogramm Kenntnis genommen (RRB Nr. 309/2021). Für die zentralen Koordinations-, Unterstützungs-, Beratungs- und Projektleitungsaufgaben, welche die Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government (DVE) der Staatskanzlei wahrnimmt, wurden im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 folgende Mittel eingestellt: in Fr. 1000 2021 2022 2023 2024 Strategieumsetzung durch Impulsprogramm (gemäss RRB Nr. 390/2018) KEF 2021–2024 (Impulsprogramm) 4760 3720 2310 2310 – Personalkosten (RRB Nr. 390/2018) 1400 1080 790 790 – Externe Kosten (RRB Nr. 390/2018) 3360 2640 1520 1520
Bei der Erarbeitung der Strategie bzw. der Planung des Impulspro- gramms wurde davon ausgegangen, dass der Bedarf an personellen und finanziellen Mitteln über die Strategieperiode hinweg ungleichmässig ver- teilt ist und ab 2022 abnimmt (Aufbauphase 2019, Schaffung von Grund- lagen/Aufbau von Kompetenzen 2020 und 2021, Stabilisierungsphase 2022 und Auslaufen ab 2023). Diese Annahme hat der Prüfung in der Reali- tät nicht standgehalten: – Die im Impulsprogramm enthaltenen Projekte waren bei der Aufnahme in das Impulsprogramm Projektideen, was keine genaue Prognose be- züglich Realisierungszeitraum und Mittelbedarf ermöglichte. Der Ini- tialisierungs- und Konkretisierungsprozess hat die Planung der Pro- jekte erst ermöglicht. Im Zuge dieser Aufarbeitung hat sich gezeigt, dass die Mehrzahl der Projekte nicht 2021 abgeschlossen werden kann. Für die Strategieumsetzung werden Mittel benötigt, um die Projekte abzuschliessen. – 2020 und 2021 konnten einige Projekte des Impulsprogramms abge- schlossen und die Resultate zur Verfügung gestellt werden. Damit die- ser Kompetenzaufbau stabilisiert werden kann, werden Mittel benö- tigt, um den gemeinsamen Nutzen nachhaltig sicherzustellen. Für die Weiterführung der Projekte aus dem Impulsprogramm, die Ver- ankerung der Erkenntnisse aus der Strategie sowie die Befähigung der Verwaltung im Kanton in der digitalen Transformation müssen die per- sonellen und finanziellen Mittel mindestens auf dem Niveau von 2021 belassen werden.
B. Mittelbedarf und Finanzierung Die personellen und finanziellen Mittel sind entsprechend den fol- genden Ausführungen anzupassen. Drei befristete Stellen werden per 1. Januar 2022 in unbefristete Stellen umgewandelt, und der Stellenplan der Staatskanzlei wird wie folgt an- gepasst: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in; 20 Umwandlung befristete in unbefristete Stellen
Die zusätzlichen Ausgaben zulasten der Leistungsgruppe Nr. 1000, Re- gierungsrat und Staatskanzlei, sind im KEF 2022–2025 nicht enthalten. Die zusätzlichen Mittel sind im KEF 2022–2025 gemäss nachfolgender Tabelle in der Erfolgsrechnung einzustellen: in Fr. 1000 2021 2022 2023 2024 ff. Strategieumsetzung (gemäss RRB Nr. 390/2018) KEF 2021–2024 4760 3720 2310 2310 – Personalkosten 1400 1080 790 790 – Externe Kosten 3360 2640 1520 1520 Strategieumsetzung (neu) KEF 2022–2025 4760 4760 4760 – Personalkosten 1400 1400 1400 – Externe Kosten 3360 3360 3360 Zusätzlicher Mittelbedarf Total Verschlechterung Erfolgsrechnung 1040 2450 2450 – Personalkosten 320 610 610 – Externe Kosten 720 1840 1840 Es entsteht in der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staats- kanzlei, ein zusätzlicher Mittelbedarf von rund 1,0 Mio. Franken 2022 und von rund 2,5 Mio. Franken ab 2023.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Planwerte für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung werden ab 2022 gemäss Erwägung B festgesetzt.
II. Im Stellenplan der Staatskanzlei werden mit Wirkung ab 1. Januar 2022 folgende bisher befristeten Stellen in unbefristete Stellen umge- wandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in; Projektleiter/in Service 20 entwicklung bzw. Organisationsentwicklung
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli