RRB Nr. 54/2015
Erklärungen zum KEF, Stellungnahme betreffend Überweisung
20. Januar 2015Deutsch28 min
Source zh.ch
Erklärungen zum KEF, Stellungnahme betreffend Überweisung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2015
54. Erklärungen zum KEF 2016–2019 (Stellungnahme betreffend Überweisung)
Allgemeines Gemäss § 13 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG) kann der Kantonsrat Erklärungen zum KEF beschliessen. Antragsberechtigt sind die einzelnen Mitglieder des Kantonsrates und die Kommissionen (§§ 34 und 49e Kantonsratsgesetz). Zum KEF 2016– 2019 sind 21 Erklärungen eingegangen. An seiner Sitzung vom 26. und 27. Januar 2015 wird der Kantonsrat diese Erklärungen behandeln (KEF- Debatte). Im Hinblick auf diese Debatte ist mit dem vorliegendem Be- schluss die Haltung des Regierungsrates zu den einzelnen Anträgen fest- zulegen. Auf die KEF-Erklärung Nr. 6 wird nicht eingegangen, da der Antragsteller an der Kommissionssitzung vom 19. Dezember 2014 die Absicht geäussert hat, diese zurückzuziehen. Die vom Kantonsrat beschlossenen KEF-Erklärungen hat der Regie- rungsrat im nächsten KEF umzusetzen. Kann oder will er eine Erklä- rung nicht umsetzen, so hat er dies dem Kantonsrat innerhalb von drei Monaten nach dessen Beschlussfassung schriftlich zu begründen (§ 13 Abs. 2 CRG).
Erwägungen
2. Zu den einzelnen Anträgen
2.1 Staatskanzlei Nr. 1 Nachweislicher Wirkungsindikator Öffentlichkeitsarbeit/ Information (Leistungsgruppen Nrn. 1000–9800) Antrag von Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht Wirkungsindikatoren zu Website Besuchen (Durchschnitt/Monat) müs- sen realistisch auf nachgewiesenen Vorjahreswerten gründen. Stellungnahme des Regierungsrates Grund für die starken Abweichungen bzw. Unterschiede der Kennzah- len «Anzahl Seitenansichten» ist eine Änderung der Zählweise, als Folge technischer Umstellungen in der Webumgebung des Kantons. Diese waren unter anderem wegen Stabilitätsproblemen 2012 erforderlich ge- worden. 2013 haben eine verbesserte Caching-Lösung und weitere An- passungen dazu geführt, dass nicht alle Zugriffe wie bisher gezählt wur-
den. Ab 2014 ist zudem ein neues Web-Statistiktool im Einsatz, das die internen Zugriffe und Suchmaschinen-Scans für die Messung besser fil- tert, womit die gemessenen Zugriffszahlen insgesamt tiefer ausfallen. Dies macht eine Anpassung der prognostizierten Werte an die neuen Gegeben- heiten erforderlich. Die einzelnen Amtsstellen wurden darauf hinge- wiesen, dass die aktuellen Zahlen nicht mehr mit der alten Statistik (bis 2013) verglichen werden können. Das Budget 2014 wurde aber noch vor der Inbetriebnahme des neuen Webstatistik-Tools im Jahr 2013 erstellt. Als Richtwert stand allen Leistungsgruppen, die den Wirkungsindika- tor «Anzahl Besuche auf der Website» oder ähnlich verwenden, damals der noch hohe Wert des Vorjahres 2012 zur Verfügung. Dies erklärt die grosse Schwankung der Zahlen. Im nächsten Budget wird die neue Statis- tiktool-Ausgangslage für die prognostizierte Höhe der Wirkungsindika- toren berücksichtigt. Bei der Planung der Werte handelt es sich um Schätzungen. Da es Wir- kungsindikatoren sind, haben diese geschätzten Werte keine direkten Folgen für die Leistungsmenge oder das Budget, sondern haben eher einen informativen Charakter. Die Leistungsgruppen sind schon heute gemäss Weisung zum KEF dazu angehalten, auffällige Schwankungen in den Kommentaren zu begründen. Der Hinweis auf das neue Webstatistik- Tool und die damit verbundenen Schwankungen wird im nächsten KEF an den entsprechenden Stellen erfolgen. Der Regierungsrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
2.2 Direktion der Justiz und des Innern Nr. 3 Neuer (Wirtschaftlichkeits-)Indikator B2 – Kostendeckungs- grad (siehe auch gleicher Antrag unter Leistungsgruppe Nr. 9300 – Zürcher Verkehrsverbund; Leistungsgruppe Nr. 2204) Antrag von Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur Die Direktion der Justiz und des Innern erarbeitet einen oder mehrere Indikatoren betreffend «Wertberichtigung Forderungen» und «Forde- rungsverluste» und erarbeitet eine Strategie, diese zu minimieren. Stellungnahme des Regierungsrates Der Inkassoprozess wird für die Strafverfolgung Erwachsene (SVE) durch das Zentrale Inkasso des Obergerichtes erledigt. Die SVE tritt die Forderungen mit Eintritt der Rechtskraft an das Obergericht ab. Diese nimmt das Inkasso vor und leitet die Zahlungseingänge als Ertrag und die Forderungsverluste als Aufwand an die SVE weiter. Die Wertberich- tigungen Forderungen sind eine direkte Folge (prozentualer Anteil) der aufgelaufenen Untersuchungskosten und schwanken mit deren Bestand.
In den letzten Jahren verzeichneten die Staatsanwaltschaften ein hohes Wachstum bei den Erledigungen. Mit dem grösseren Erledigungsvolu- men stieg der Ertrag, aber auch der Aufwand (vor allem Forderungsver- luste und Wertberichtigung). Die Definition eines Indikators, der Aussagen zum Forderungsver- lustrisiko zulässt und steuerbar ist, dürfte schwierig sein. Die Entwick- lung hängt massgeblich von der Zahlungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden ab. Durch die Inkassotätigkeit des Obergerichtes ist gewährleis- tet, dass das Forderungsmanagement professionell betrieben wird. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 4 Massnahmen- und Vollzugskosten (Leistungsgruppe Nr. 2206) Antrag von Kantonsrätin Cäcilia Hänni, Zürich Die durchschnittlichen Massnahmen- und Vollzugskosten je Aufent- haltstag und Person werden für die Jahre 2016–2018 auf dem Niveau des vom Kantonsrat genehmigten Budgets 2014 plafoniert. Eine allfällige Teuerung kann berücksichtigt werden. Stellungnahme des Regierungsrates Die Kosten des Sachaufwandes 2014–2018 im Amt für Justizvollzug werden geprägt durch die betriebseigenen Kosten des Justizvollzugs (JuV) (praktisch keine Kostensteigerung zwischen 2014 und 2018), die Pla- nungs- und Projektierungskosten (für die Sanierung des alten Gefäng- nisses Zürich und die Sanierung und den Ausbau des Vollzugszentrums Bachtel, +3 Mio. Franken), und insbesondere durch die externen Straf- und Massnahmenvollzugskosten (+8,0 Mio. Franken). Ab 2015 dürfen die Rückerstattungen der Krankenkassen nicht mehr als Aufwandmin- derung gebucht werden sondern als separater Ertrag (Weisung der Finanz- kontrolle). Dies bewirkt, dass der Sachaufwand durch diese bloss buch- halterische Verschiebung jährlich um rund 3,5 Mio. Franken höher ausfällt als im Jahr 2014. Dieser Gesichtspunkt ist bei der Analyse und Interpre- tation zu beachten! Das Amt für Justizvollzug vollzieht möglichst viele Strafen und Massnahmen kostengünstig in den eigenen JuV-Institutionen. Aus Kapazitäts- und Infrastrukturgründen kann dies aber nicht in allen Fällen geschehen. Jährlich müssen etwa 100 000 Hafttage beim Freiheits- entzug und rund 900 Fälle im Massnahmenvollzug extern platziert oder behandelt werden. Bei dieser beeindruckenden Anzahl von Tagen und Fällen führen bereits kleine Tariferhöhungen zu jährlichen Kostenstei- gerungen in Millionenhöhe, die das Amt für Justizvollzug in keiner Art beeinflussen kann. Die Tarife werden in interkantonalen Gremien ver- bindlich vereinbart. Ein freier Markt mit der Möglichkeit der individu-
ellen Preisverhandlung besteht nicht. So kündigte z. B. die Bewachungs- station des Inselspitals in Bern eine deutliche Erhöhung der Tageskos- ten an. Bei der Platzierung der Insassen handelt es sich um eine gesetzlich vor- geschriebene Aufgabe. Der entsprechende Aufwand ist als gebundene Ausgaben einzustufen. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 5 Fachstelle Opferhilfe (Leistungsgruppe Nr. 2232) Antrag von Kantonsrat Martin Farner, Oberstammheim Ab 2016 wird der Beschäftigungsumfang auf 5,0 Vollzeitstellen redu- ziert (minus 1,1 Vollzeitstellen). Stellungnahme des Regierungsrates Von der Höhe der Leistungen kann nicht auf die Anzahl der Opfer- hilfegesuche und den Arbeitsanfall geschlossen werden. Diese bewegen sich unabhängig von der bereits fünf Jahre zurückliegenden Revision des Gesetzes auf unverändert hohem Niveau und haben 2013 gar einen Höchststand von 619 neu eingereichten Gesuchen erreicht. Zwar gab und gibt es Schwankungen, Anzeichen für eine dauerhafte Senkung sind je- doch keine vorhanden. Eine vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gege- bene Studie hat den Kenntnisstand der Bevölkerung bezüglich Opferhilfe untersucht (Opferhilfe: Befragung zur Öffentlichkeitsarbeit der Kantone und über den Kenntnisstand der Bevölkerung, Schlussbericht econcept vom 10. Juli 2014). Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie plant der Bund, eine nationale Kampagne durchzuführen, um den Bekanntheitsgrad der Opferhilfe weiter zu steigern und bestimmte Bevölkerungsgruppen besser zu erreichen. Auch aus diesem Grund dürfte in den nächsten Jah- ren kaum mit weniger Gesuchen zu rechnen sein. Darüber hinaus ist die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Leistungen nur eine der Aufgaben der Kantonalen Opferhilfestelle. So ist sie auch für die Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstellen zuständig, wirkt in verschiedenen Gremien mit und vertritt den Kanton bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Dritten, namentlich gegen die Täterin oder den Täter sowie gegen die Versicherer. Mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung 2011 ist es im Bereich der unentgeltlichen Rechtsvertretung zu einer Verlage- rung der Kosten vom Strafverfahren zur Opferhilfe gekommen, sodass bei der Soforthilfe und den Kostenbeiträgen die Kosten gestiegen sind. Diese Entwicklungen führen tendenziell zu höherem Arbeitsvolumen. Auch wurden die Verwirkungsfristen ausgedehnt, weshalb die Gefahr,
die Frist zu verpassen, abgenommen hat. Mit der Einreichung eines Ge- suchs kann länger zugewartet werden, bis der tatsächliche Schaden fest- steht und ein allfälliges Strafverfahren erledigt ist. Auch aus diesen Grün- den hat die Revision nicht dazu geführt, dass es zu weniger Opferhilfe- gesuchen kommt. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 7 Fachstelle Kultur (Leistungsgruppe Nr. 2234) Antrag von Kantonsrätin Corinne Thomet, Kloten, und Kantonsrat Claudio Zanetti, Gossau Das Budget der Leistungsgruppe Nr. 2234 ist so zu kürzen, dass auch das Opernhaus einen Beitrag an gesunde Kantonsfinanzen leistet. Der Kostenbeitrag Opernhaus ist im Sinne eines Sparauftrags um 2% zu kürzen. Stellungnahme des Regierungsrates Bei der Festlegung des Kostenbeitrags Betrieb hat die Direktion der Justiz und des Innern den vom Opernhaus vorgelegten Leistungs- und Finanzplan sorgfältig geprüft. Der Kostenbeitrag wurde so festgelegt, dass er einen Betrieb ermöglicht, wie er im Opernhausgesetz, im Grund- lagenvertrag und in der Leistungsvereinbarung festgeschrieben wird. Da der Kostenbeitrag «schlank» berechnet ist, hat eine Kürzung von rund 1,6 Mio. Franken unmittelbare Auswirkungen auf das Personal und die Qualität der Produktionen. Der Betrieb des Opernhauses ist sehr per- sonalkostenintensiv. Einsparungen in diesem Bereich sind nur beschränkt möglich. Die Kürzungen würden deshalb vor allem zulasten des Produk- tionsbudgets gehen, was unweigerlich mit Qualitätsabstrichen verbun- den wäre. Das Opernhaus hat in den letzten Jahren in Übereinstimmung mit dem Grundlagenvertrag und der Leistungsvereinbarung grosse Anstrengun- gen unternommen, um das Haus für weitere Bevölkerungskreise zu öff- nen. Im Rahmen von «Oper für alle» werden Direktübertragungen von Opern auf dem Sechseläutenplatz verwirklicht, und es wird alljährlich ein grosses Eröffnungsfest für die Bevölkerung durchgeführt. Beide Aktivi- täten sind mit erheblichen Kosten verbunden, generieren jedoch keine Einnahmen. Zudem hat das Opernhaus das Programm für Kinder und Jugendliche ausgebaut und das Engagement für das zeitgenössische Musiktheater verstärkt. Es ist zu befürchten, dass gerade diese positiven Entwicklungen hinsichtlich Öffnung für ein breites Publikum sowie be- züglich eines verstärkten Engagements für Kinderproduktionen und zeit- genössische Opern infrage gestellt würden, wenn der Kostenbeitrag Be- trieb gekürzt würde.
Zudem ist zu erwähnen, dass die Kommission für Bildung und Kultur (KBiK) wiederholt deutlich gemacht hat, dass sie vom Opernhaus eine Beteiligung an den Sanierungskosten des Lagergebäudes Kügeliloo er- wartet. Eine solche Beteiligung bedeutet eine grosse finanzielle Belas- tung für das Opernhaus. Eine Kürzung des Kostenbeitrags Betrieb würde die finanzielle Situation zusätzlich verschärfen. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 8 Fachstelle Kultur (Leistungsgruppe Nr. 2234) Antrag der Kommission für Bildung und Kultur Das Budget des Kantons soll nicht mithilfe des Bestandes aus dem Lotteriefonds entlastet werden. Die 9 Mio. Franken Staatsbeitrag aus dem Budget in den KEF-Jahren 2016–2018 sind nicht zu streichen. Gleich- zeitig sind die Beiträge unter Kostenbeitrag Bauvorhaben Opernhaus überholt und können gestrichen werden. Wir beantragen darum die fol- genden Saldi für die Leistungsgruppe Nr. 2234: Für 2016: 90,9 Mio. Franken, für 2017: 92,3 Mio. Franken, für 2018: 94,8 Mio. Franken. Stellungnahme des Regierungsrates Die Überführung der Staatsbeiträge (9 Mio. Franken) in Betriebsbei- träge aus Mitteln des Lotteriefonds ab 2016 ist Bestandteil der Vorlage 5125 (S. 8 und 9), die zurzeit von der Finanzkommission beraten und danach dem Kantonsrat zur Beschlussfassung überwiesen wird. Eine Ablehnung dieser Überführung müsste richtigerweise beim Entscheid zur Vorlage 5125 erfolgen. Die mit der KEF-Erklärung beantragte Kor- rektur des Budgets der Fachstelle Kultur würde der Debatte und der Beschlussfassung durch den Kantonsrat vorgreifen und ist somit abzu- lehnen. Die KBiK beabsichtigt, das Opernhausgesetz dahingehend anzupas- sen, dass der Kanton Bauvorhaben des Opernhauses mittels eines Ob- jektkredits (Subvention statt Kostenbeitrag) mitfinanziert. Aus diesem Grund ist sie der Ansicht, dass die Beiträge unter Kostenbeitrag Bau- vorhaben zu streichen seien, weil diese künftig in der Investitionsrech- nung einzustellen seien. Die beantragte Streichung der Beiträge greift der geplanten, jedoch noch nicht beschlossenen Anpassung des Opern- hausgesetzes vor, weshalb sie abzulehnen ist. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
Nr. 9 Streichung teurer, nutzloser Kampagnen Antrag von Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht Auf teure, nutzlose, die Berater- und Werbeindustrie fütternde «Inte- grations-Kampagnen» wird während der ganzen KEF-Planperiode ver- zichtet. Stellungnahme des Regierungsrates Die Fachstelle für Integrationsfragen ist gemäss den Art. 4 und 56 des Ausländergesetzes verpflichtet, sowohl für die Offenheit der Aufnahme- gesellschaft zu werben wie auch angemessen über die Lebenswelten der im Kanton Zürich lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu informie- ren. Die neue Kampagne «Ich bin Zürich» besteht aus mehreren Ele- menten, zum einen aus einer herkömmlichen Plakatkampagne sowie Social-Media-Auftritten und Online-Banner und zum anderen aus einer «Photobox»-Aktion, die sich direkt an alle hier wohnhaften Menschen richtet und sie einbezieht. Insbesondere bei diesen – in allen Bezirken an 20 Standorten – stattfindenden Veranstaltungen werden Foren gebo- ten, die den Informationsaustausch und die sachliche Auseinandersetzung mit der Integrations- und Migrationsthematik fördern. Die Werbekam- pagne wurde öffentlich ausgeschrieben und läuft über mehrere Jahre. Unabhängig von der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe ist im KEF (Entwicklungsschwerpunkt E3) und im Kantonalen Integrationspro- gramm (KIP), das seit 2014 den Rahmen der Integrationsarbeit im Kan- ton Zürich festlegt, eine Öffentlichkeitskampagne als Massnahme vor- gesehen. Das KIP ist die Grundlage für die Programmvereinbarung mit dem Bund, für die Umsetzung stellt der Bund dem Kanton Zürich bis 2017 jährlich 6,4 Mio. Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
2.3 Sicherheitsdirektion Nr. 10 Passbüro (Leistungsgruppe Nr. 3000) Antrag von Kantonsrat Alex Gantner, Maur Das Passbüro wird ab 2016 in einer eigenen Leistungsgruppe geführt. Die Regierung definiert Entwicklungsschwerpunkte und Indikatoren (Wirkungen, Leistungen, Wirtschaftlichkeit). Bei der Wirtschaftlichkeit soll jedes Jahr eine Kostendeckung von mindestens 100% erreicht werden. Stellungnahme des Regierungsrates In der Leistungsgruppe Nr. 3000 sind neben dem Generalsekretariat auch Vollzugsaufgaben der Sicherheitsdirektion zusammengefasst. Dazu gehören gewerbepolizeiliche Bewilligungen, Bewilligungen von Lotte- rien, Unterschriftenbeglaubigungen, das Messwesen (Eichämter), die Re- kursabteilung und das Passbüro.
Im Gegensatz zu den Ämtern der Sicherheitsdirektion, die eine eigene Leistungsgruppe bilden, ist das Passbüro führungsmässig, organisato- risch und logistisch in das Generalsekretariat eingebunden. Es erfüllt Voll- zugsaufgaben ohne wesentlichen Handlungsspielraum (u. a. sind die Preise für den Pass und die ID vom Bund vorgegeben). Bereits heute besteht eine eigene Kostenstelle für das Passbüro und in der Leistungsgruppe Nr. 3000 werden Entwicklungsschwerpunkte und Indikatoren aufgeführt, die das Passbüro betreffen. Das Passbüro arbeitet kostendeckend. Die Bildung einer eigenen Leistungsgruppe rechtfertigt sich indessen nicht, weil sonst auch für andere Vollzugsaufgaben eigene Leistungsgruppen ge- schaffen werden müssten. Im Vergleich zur bestehenden Lösung würden wesentlich komplexere und aufwendigere administrative Abläufe ohne zusätzlichen Nutzen verursacht. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 11 Flughafenpolizei (Leistungsgruppe Nr. 3100) Antrag von Kantnsrat Alex Gantner, Maur Für die Flughafenpolizei wird ab 2016 eine eigene Leistungsgruppe ge- führt. Der Regierungsrat definiert Aufgaben, Entwicklungsschwerpunkte und Indikatoren (Wirkungen, Leistungen, Wirtschaftlichkeit). Bei der Wirtschaftlichkeit soll für jedes Jahr die Kostendeckung angegeben werden. Stellungnahme des Regierungsrates Die Flughafenpolizei ist eine Hauptabteilung der Kantonspolizei und erbringt, neben den durch die Flughafen Zürich AG abgegoltenen, we- sentliche weitere Leistungen, die hoheitlicher Natur sind. Die Flughafen- polizei unterscheidet sich von den anderen Hauptabteilungen (Regio- nalpolizei, Verkehrspolizei, Sicherheitspolizei und Kriminalpolizei) nicht wesentlich, ist mit diesen eng vernetzt und auf die übergreifende Zusam- menarbeit angewiesen. Die Korpsangehörigen durchlaufen die Flughafen- polizei als eine der Arbeitsstellen im Laufe ihrer Laufbahn innerhalb der Kantonspolizei. Gemeinsame Einsätze mit anderen Hauptabteilun- gen erfolgen zum Beispiel bei Ordnungsdiensteinsätzen. Verschiedene Leistungen zugunsten der Flughafenpolizei wie Personalwesen, Infor- matik, Ausrüstung, Rechnungswesen usw. werden zentral erbracht. Eine eigene Leistungsgruppe würde einen grossen zusätzlichen administra- tiven Aufwand bedeuten, der nur Zusatzkosten, aber keine zusätzliche Transparenz bringt. Die Transparenz im Zusammenhang mit der Verwen- dung der Passagiergebühren kann im Übrigen nur die Flughafen Zürich AG sicherstellen. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
Nr. 12 Saldo Erfolgsrechnung Sportamt (Leistungsgruppe Nr. 3700) Antrag von Kantonsrat Alex Gantner, Maur Der Saldo der Erfolgsrechnung beträgt ab 2016 höchstens 2 Franken pro Einwohner des Kantons Zürich (Stichtag 1. Januar). Stellungnahme des Regierungsrates Die Förderung des Sports ist in Art. 121 KV ausdrücklich verankert. Dem Sport kommt eine zentrale gesundheitliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Mit der Umwandlung der frühe- ren Fachstelle Sport in ein Sportamt hat der Regierungsrat diesem Um- stand Rechnung getragen. Die vom Sportamt eingesetzten Mittel des Sportfonds für den Jugend- und Breitensport, des Bundes für Jugend und Sport und der allgemei- nen Staatsmittel haben einen erheblichen Multiplikatoreffekt, indem sie das Engagement von Gemeinden und Privaten unterstützen. Über die Gesundheit hinaus besteht auch unter anderen Gesichtspunk- ten etwa der Integration von Personen mit Migrationshintergrund – eine steigende Nachfrage nach den vom Sportamt direkt erbrachten oder unterstützen Leistungen. Eine starre Plafonierung würde der sportpoli- tischen Zielsetzung des Kantons Zürich widersprechen und zu einer Verminderung der eingesetzten Mittel, unter anderem mit negativen Auswirkungen für Gemeinden und Sportvereine, führen. Vollständigkeits- halber sei erwähnt, dass der Kantonsrat einen Minderheitsantrag zur Kürzung des Budgets 2015 des Sportamtes um 0,6 Mio. auf 2,5 Mio. Franken mit 128 : 32 abgelehnt hat. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
2.4 Finanzdirektion Nr. 2 Neue, zentrale Leistungsgruppe «Hochbauinvestitionen» für alle Direktionen (Leistungsgruppen Nrn. 2000–8999) Antrag von Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht Pro Direktion wird (analog der durch die Bildungsdirektion auf das Jahr 2015 eingerichteten, neuen Leistungsgruppe Nr. 6050 Hochbauin- vestitionen Bildungsdirektion) zwingend eine neue, zentrale Leistungs- gruppe Hochbauinvestitionen (LG Nr. 50) eingerichtet. Stellungnahme des Regierungsrates Gemäss § 11 Abs. 1 CRG teilt der Regierungsrat die vom Kanton er- brachten Leistungen in Leistungsgruppen ein. Änderungen der Leistungs- gruppenstruktur werden vom Regierungsrat auf Antrag der Direktionen jeweils zu Beginn des Planungsprozesses mit den Richtlinien für den KEF festgelegt (vgl. RRB Nr. 321/2014, Festlegung F1).
Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 981/2013 festgelegt, dass die Direktionen eine zentrale Leistungsgruppe für ihre Hochbauinvestitionen einführen können. Diesen Weg haben im KEF 2015–2018 die Bildungs- direktion und die Baudirektion gewählt. ln den meisten anderen Direk- tionen hingegen fallen geringe, gar keine oder auf einzelne Leistungs- gruppen konzentrierte Hochbauinvestitionen an. Bei der Gesundheitsdirektion ist eine zentrale Leistungsgruppe Hoch- bauinvestitionen zudem wegen der seit 2012 geltenden neuen Spitalfinan- zierung nicht sinnvoll. Diese hat zur Folge, dass die Spitäler seit 2012 ihren gesamten Aufwand grundsätzlich direkt und vollständig über die Erträge aus der Leistungserbringung decken müssen, d. h. über Fallpau- schalen für stationäre Behandlungen und Tarife für ambulante Einzel- leistungen sowie über Zusatzversicherungs- und Nebenerträge. Eine Sub- ventionierung von Investitionen ist nicht mehr vorgesehen; die Spitäler finanzieren ihre Investitionsvorhaben vielmehr mit eigenen bzw. selbst erwirtschafteten Mitteln oder mit Darlehen Dritter. Die Spitäler müssen ihr Handeln konsequent an unternehmerischen Prinzipien ausrichten. Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen sie flexi- bel und rasch auf sich ändernde Rahmenbedingungen und auf unterneh- merische Herausforderungen reagieren können. Der Regierungsrat plant darum, dem Universitätsspital, dem Kantonsspital Winterthur sowie den drei kantonalen psychiatrischen Kliniken das Eigentum an den genutz- ten Liegenschaften zu übertragen. Entsprechende Gesetzesanpassungen wurden dem Kantonsrat unterbreitet oder befinden sich derzeit in der Vernehmlassung (ipw und USZ). Einen Zwang zur Bildung von Hochbauinvestitions-Leistungsgruppen lehnt der Regierungsrat deshalb ab. Lediglich sporadische oder geringe Hochbauinvestitionen können auch über die bestehenden Leistungsgrup- pen abgedeckt werden. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 13 Leistungsindikator L9 (Leistungsgruppe Nr. 4400) Antrag von Kantonsrat Stefan Feldmann, Uster Der Leistungsindikator L9 (Fristgerechte Veranlagung 1 Jahr nach Steuerperiode in %) ist wie folgt festgelegt: 2015: 60 2016: 60 2017: 60 2018: 60
Stellungnahme des Regierungsrates Der Leistungsindikator L9 stellt einen von drei Indikatoren dar, die den Veranlagungsfortschritt betreffen. Der für das Steueramt wichtige und für die Bürgerinnen und Bürger bedeutendere Leistungsindikator L11 betreffend die Veranlagung von älteren Steuerperioden (fristge- rechte Veranlagungen: drei Jahre nach Steuerperiode in %) zeigt jedoch über die gesamte KEF-Periode keine Verschlechterung. Bei den in der Begründung zur KEF-Erklärung herangezogenen Ver- gleichswerten aus der Vergangenheit ist zu berücksichtigen, dass die äl- testen Zahlen noch nicht auf einer gesicherten Datenbasis beruhten. Erst mit der Zentralisierung des Steueramts und dem Ausbau der Sys- teme wurde eine solche verfügbar. In der Rechnung 2008 wurde der Leis- tungsindikator L9 mit 60% ausgewiesen. In den folgenden Perioden entwickelte sich der Indikator wie folgt: Jahr Budget Rechnung 2009 58% 62% 2010 60% 64% 2011 61% 60% 2012 62% 58% 2013 62% 59% 2014 60% Über die Jahresrechnungen 2009 bis 2013 gesehen ergibt dies eine durchschnittliche Quote von 60,6%. Die KEF-Prognose zum Leistungsindikator L9 ist aus drei Gründen vorsichtig: Erstens wird, absolut gesehen, ein stetiger Anstieg der Fall- zahlen erwartet (R13 zu P18: +7,9%). Zweitens zeigt die Erfahrung, dass es schwieriger wird, Stellen nach Abgängen rechtzeitig wieder zu beset- zen. Drittens ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsindikator L9 vom Indikator L7 «Quote Einschätzungen durch Gemeinden in % des Total erledigt» abhängig ist, die Gemeinden also ebenfalls ihren Beitrag im Rahmen des Veranlagungsprozesses leisten müssen. Die Gemeinden haben im Zeitraum von 2009 bis 2013 einen Anteil zwischen 53% und 57% erledigt. Diese jährliche Schwankung entspricht ungefähr 40 000 Steuer- erklärungen. Eine grössere Planbarkeit mit den Gemeinden ist nicht erreichbar, da genauere Zahlen jeweils erst Ende Jahr vorliegen. Die beantragte Festsetzung des Indikators L9 trägt diesen Unsicherheits- faktoren Rechnung. Aufgrund der dargelegten Schwankungen der Er- ledigungsquoten der Gemeinden ist jedoch auch ein Übertreffen des im KEF eingestellten Indikators nicht ausgeschlossen. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
2.5 Volkswirtschaftsdirektion Nr. 14 Einlage in den Fonds für öffentlichen Verkehr (Leistungsgruppe Nr. 5210) Antrag von Kantonsrat Olivier Hofmann, Hausen am Albis Einlage in den Fonds für den öffentlichen Verkehr (LG Nr. 5920), in Mio. Franken: B13 P14 P15 P16 P17 P18 alt –94,8 –70,0 –70,0 –55,0 –56,1 –56,7 neu –84,8 –70,0 –70,0 0,0 0,0 0,0
Stellungnahme des Regierungsrates Die Leistungsgruppe Nr. 5210 fasst die Finanzierungsseite der Leis- tungsgruppen Nrn. 5920 und 9300 zusammen. Es kann deshalb auf die Ausführungen zur KEF-Erklärung Nr. 16 verwiesen werden. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 15 Neuer (Wirtschaftlichkeits-)Indikator B2-Kostendeckungs- grad (siehe auch gleicher Antrag unter Leistungsgruppe Nr. 9300 – Zürcher Verkehrsverbund; Leistungsgruppe Nr. 5210) Antrag von Kantonsrat Olivier Hofmann, Hausen am Albis Neuer Wirtschaftlichkeits-Indikator: B2 Kostendeckungsgrad in %: B13 P14 P15 P16 P17 P18 neu 63,5 62,0 64,9 66,0 65,3 66,2
Stellungnahme des Regierungsrates Die Leistungsgruppe Nr. 5210 fasst die Finanzierungsseite der Leis- tungsgruppen Nrn. 5920 und 9300 zusammen. Es kann deshalb auf die Ausführungen zur KEF-Erklärung Nr. 20 verwiesen werden. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
Nr. 16 Reduktion Übertrag Erfolgsrechnung (Leistungsgruppe Nr. 5210), Folgeantrag zu Antrag zu Leistungsgruppe Nr. 5210. Entnahme aus Bestandeskonto und Reduktion Fondsbestand (Leistungsgruppe Nr. 5920) Antrag von Kantonsrat Olivier Hofmann, Hausen am Albis Übertrag Erfolgsrechnung (LG Nr. 5210), in Mio. Franken: B13 P14 P15 P16 P17 P18 alt 84,8 70,0 70,0 55,0 56,1 56,7 neu 84,8 70,0 70,0 0,0 0,0 0,0 Entnahme aus Bestandeskonto, in Mio. Franken: B13 P14 P15 P16 P17 P18 alt 7,8 14,7 21,8 neu 62,8 70,8 78,5 Fondsbestand, in Mio. Franken: B13 P14 P15 P16 P17 P18 alt 917,2 942,4 952,8 944,9 930,2 908,4 neu 917,2 942,4 952,8 889,9 819,1 740,6
Stellungnahme des Regierungsrates Die Erweiterungsinvestitionen der S-Bahn-Infrastruktur werden mit der Inkraftsetzung von FABI ab 2016 grundsätzlich aus dem Bahninfra- strukturfonds (BIF) des Bundes finanziert, was zu einer Entlastung des kantonalen Verkehrsfonds führt. In einer Übergangsphase müssen die Kantone aber noch gewisse Beiträge im Rahmen der Agglomerations- finanzierung leisten. Für den Kanton Zürich werden mit den Beiträgen an die 4. Teilergänzungen der S-Bahn voraussichtlich von 2016 bis 2019 etwas über 60 Mio. Franken anfallen. In der KEF-Planung 2015–2018 und in der Langfristplanung des Ver- kehrsfonds wurden die Auswirkungen von FABI berücksichtigt. Aufgrund der bevorstehenden Entlastungen bei künftigen S-Bahn-Erweiterungs- projekten konnte im KEF 2015–2018 der Übertrag aus der Leistungs- gruppe Nr. 5210 in den Verkehrsfonds auf ein Niveau von 55 Mio. Franken gesenkt werden. Danach erhöht sich der Übertrag mit der jährlichen Teuerungsentwicklung. Aufgrund von FABI wird das Niveau der Fonds- einlage, das in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung bei rund 90 Mio. Franken lag, somit jährlich um rund 35 Mio. Franken gesenkt. In Bezug auf die Entwicklung des Fondskapitals muss berücksichtigt werden, dass die Erfolgsrechnung des Verkehrsfonds mit den Abschrei- bungen und Zinsen der getätigten Investitionen belastet wird. Obwohl die Erweiterungsinvestitionen der S-Bahninfrastruktur künftig entfallen, belasten bereits verwirklichte Projekte die Rechnung des Verkehrsfonds
noch über Jahre hinweg. Allein mit der Aktivierung des Projekts Durch- messerlinie Ende 2018 fallen über die nächsten 25 Jahre Abschreibungs- kosten von rund 740 Mio. Franken an. Weitere verwirklichte Grosspro- jekte mit hohem Abschreibungs- und Zinsaufwand sind die Glattalbahn, das Tram Zürich-West sowie die ersten beiden Etappen der 4. Teilergän- zungen der Zürcher S-Bahn. Hinzu kommt die Finanzierung neuer Pro- jekte wie zum Beispiel das Tram Hardbrücke und die Limmattalbahn. Mit einer Fondseinlage von 55 Mio. Franken werden die Fondseinnahmen ab 2016 dauerhaft deutlich geringer sein als die Abschreibungen und Zinsen. Das Fondskapital wird sich deshalb stark vermindern und lang- fristig gegen Null gehen. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine zusätz- liche Kürzung der Fondseinlage nicht sinnvoll. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 20 Neuer (Wirtschaftlichkeits-)Indikator B4 – Kostendeckungs- grad (siehe auch gleicher Antrag unter Leistungsgruppe Nr. 5210 – Finanzierung öffentlicher Verkehr; Leistungsgruppe Nr. 9300) Antrag von Kantonsrat Olivier Hofmann, Hausen am Albis Neuer Wirtschaftlichkeits-Indikator B4 Kostendeckungsgrad in %: B13 P14 P15 P16 P17 P18 neu 63,5 62,0 64,9 66,0 65,3 66,2
Stellungnahme des Regierungsrates Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) wird finanziell mit dem Rah- menkredit über die Kostenunterdeckung und nicht über den Kostende- ckungsgrad gesteuert. Der Kostendeckungsgrad ist eine Steuerungsgrösse für die Angebotsgestaltung und für die Beurteilung von einzelnen Linien und Netzen. Hierfür wird er auch im ZVV eingesetzt. Als Steuerungs- grösse für den ZVV ist der Kostendeckungsgrad auf der Grundlage der Erfolgsrechnung jedoch fragwürdig. Grund dafür ist unter anderem, dass der ZVV unterschiedliche Finanzierungssysteme kennt (Aufwand- und Defizitfinanzierung). So erscheinen die gesamten S-Bahn-Leistun- gen der SBB als Abgeltung bzw. als Defizitbeiträge im Aufwand des ZVV. Auch ProMobil wird mit einem Defizitbeitrag finanziert. Dies führt im Ergebnis zu Verzerrungen beim Kostendeckungsgrad. Dadurch ist er als Steuerungsgrösse ungeeignet. Als statistische Grösse oder Kennzahl wird der Kostendeckungsgrad aber auch vom ZVV verwendet. Wichtig ist, dass für die finanzielle Steue- rung des ZVV weiterhin die Kostenunterdeckung massgeblich ist. Daher sollte auf die Aufnahme des Kostendeckungsgrades als Wirtschaftlich- keitsindikator verzichtet werden. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
2.6 Bildungsdirektion Nr. 21 Erstabschlüsse an Hochschulen (Leistungsgruppe Nr. 9600) Antrag der Kommission für Bildung und Kultur W4 Anzahl Erstabschlüsse (A1) wird neu je aufgeteilt in Anzahl Ab- schlüsse Bachelor und Master ausgewiesen. Als neuer Indikator werden auch Lehrdiplomabschlüsse ausgewiesen, da diese weder in den Bache- lor- noch Masterabschlüssen enthalten sind, aber als Erstabschluss gelten. Stellungnahme des Regierungsrates Universität und Fachhochschulen sind gleichwertig, aber verschieden- artig. Sie unterscheiden sich zum Beispiel darin, dass sich an der Univer- sität der Regelabschluss aus einem Bachelor und einem Master zusam- mensetzt, während an den Fachhochschulen der Bachelor als ordentlicher Erstabschluss und damit als berufsbefähigend gilt. Es ist jedoch möglich, auch bei der Universität die beiden Abschlüsse auszuweisen. Es wird angestrebt, im Rahmen der nächsten KEF-Erstellung (KEF 2016–2019) den neuen Indikator im Leistungsgruppenblatt Universität Zürich auf- zunehmen. Der Regierungsrat ist mit der Überweisung einverstanden.
2.7 Baudirektion Nr. 17 Generalsekretariat Baudirektion (Leistungsgruppe Nr. 8000) Antrag von Werner Scherrer (Bülach) Der Beschäftigungsumfang im Generalsekretariat der Baudirektion ist per 2016 um 2 Stellen zu reduzieren. Stellungnahme des Regierungsrates Aus der Antragsbegründung geht hervor, dass der Stellenabbau im Bereich Kommunikation erfolgen soll. Die Baudirektion ist hinsichtlich ihrer Aufgaben und Fachgebiete eine sehr grosse Direktion. Sie steht auf- grund ihrer stark operativen Tätigkeit dauerhaft und intensiv im öffent- lichen und medialen Blickpunkt. Die Aufgabenbereiche und Fachgebiete von fünf ihrer sechs Ämter (ALN, AWEL, ARE, HBA, TBA) spielen sich bei den Bürgerinnen und Bürgern ab und berühren damit die Bevölke- rung des Kantons. Der Tätigkeitsbereich geht dabei weit über bauliche Themen hinaus, wie dies der Name Baudirektion nahelegen könnte. Neben dem medial stark beachteten Hoch- und Tiefbau (u. a. über 200 Baustellen pro Jahr, Winterdienst) stehen auch das Umweltamt (u. a. radioaktive Abfälle, Hochwasser, Energieversorgung, Luftqualität usw.) und das Amt für Landschaft und Natur (Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Naturschutz) überdurchschnittlich stark im Blickpunkt der Öffentlich-
keit und der Medien. Hinzu kommt das Amt für Raumentwicklung, das mit der Raumplanung eines der grössten gesellschaftlichen Metathemen bearbeitet. Hier interessiert sich die Öffentlichkeit ausserdem sehr für das Thema Bauten ausserhalb Bauzonen (z. B. Uto Kulm). Entsprechend ist auch das Medieninteresse das ganze Jahr über konstant hoch. Die Anzahl der jährlichen Medienanfragen an die Baudirektion bewegt sich seit Jahren um 1200. Der direkte Kommunikationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger nimmt ständig zu. Wer von Baustellen vor allem im Hoch- und Tiefbau, aber auch bei Renaturierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen be- troffen ist, erwartet von der Baudirektion, aus erster Hand informiert zu werden. Dies gilt nicht nur zu Projektbeginn, etwa mittels öffentlicher Informationsveranstaltungen (rund zehn Veranstaltungen pro Jahr), son- dern (vor allem bei Grossprojekten) laufend, z. B. mit Homepages und Newsletter. Um diesen grossen Informations- und Kommunikationsbedarf effizient zu bewältigen, verfügt die Baudirektion über eine zentralisierte Kom- munikationsabteilung (BDkom). Die Kommunikationsbeauftragten der Baudirektion sind somit nicht in den Ämtern verteilt, sondern arbeiten in einer Abteilung und an einem Ort eng zusammen. Dies ermöglicht effiziente Arbeitsabläufe (z. B. Stellvertretungen, Aushilfe bei Engpäs- sen), einen guten Informationsaustausch und eine bestmögliche Über- sicht über die grosse Anzahl an «kommunikativen Baustellen» der Bau- direktion. Vor diesem Hintergrund ist die BDkom mit 760 Stellenprozenten für fünf stark operativ tätige Ämter (hinzukommen Immobilienamt und Ge- neralsekretariat) und mehr als 1600 Mitarbeitende sehr gut ausgelastet und auch im direktionsübergreifenden Vergleich nicht überbesetzt. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 18 AWEL (Leistungsgruppe Nr. 8500) Antrag von Kantonsrat Werner Scherrer, Bülach Der Beschäftigungsumfang im AWEL ist per 2016 um 2 Stellen zu re- duzieren. Stellungnahme des Regierungsrates Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 11. Dezember 2009 (in Kraft seit 1. Januar 2011) hat der Bundesgesetzgeber verschiedene neue Aufgaben den Kantonen übertragen: Ausscheidung des Gewässer- raums, Planung und Umsetzung der Revitalisierung von Gewässern, Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt. Zur Umsetzung wurden im Budgetentwurf 2014 für das AWEL zwei neue Stellen mit den entspre- chenden Kosten beantragt. In der Debatte zum Budget 2014 vom 16. De-
zember 2013 waren die beiden Stellen im Kantonsrat unbestritten. Da die Stellenbesetzung im AWEL für die zweite Hälfte 2014 geplant war, beschloss der Kantonsrat für 2014 netto nur eine Stelle und kürzte das Budget entsprechend um Fr. 200 000 (Protokoll des Kantonsrates zur
139. Sitzung vom 16. Dezember 2013, Abstimmung zum Antrag 77, S. 9616–9619). In der zweiten Hälfte 2014 wurden die zwei Stellen im AWEL wie ge- plant und budgetmässig bewilligt besetzt. Im Budgetentwurf 2015 be- wegte sich deshalb der Beschäftigungsumfang im AWEL um eine Stelle nach oben, was vom Kantonsrat mit der Genehmigung des Budgets 2015 auch finanziell abgesichert wurde. Es handelt sich im Budget 2015 somit nicht um einen Bruttoanstieg des Personals gegenüber 2014, sondern der 2014 genehmigte Personalplafonds kommt 2015 erstmals voll zum Tragen. Ein Abbau von zwei Stellen auf 2016 würde einerseits bedeuten, dass die zwei mit Zustimmung des Kantonsrates 2014 angestellten Mitarbei- tenden mit entsprechender Abfindung zu entlassen wären. Anderseits müsste der Kanton Zürich mit den schärferen Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung leben, da u. a. der definitive Gewässer- raum aus Mangel an Personal nicht ausgeschieden werden kann. Gerade dies wollte aber der Kantonsrat gemäss Debatte zum Budget 2013 nicht. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen. Nr. 19 Erfolgsrechnung NHS-Fonds (Leistungsgruppe Nr. 8910) Antrag von Kantonsrat Hans-Heinrich Heusser, Seegräben Erfolgsrechnung: Im Ertrag wird der Übertrag vom GS (8000) wie folgt angepasst: R13 B14 P15 P16 P17 P18 alt 18,0 21,0 23,0 23,0 23,0 23,0 neu 18,0 21,0 20,5 20,5 20,5 20,5 Der Aufwand wird wie folgt angepasst: R13 B14 P15 P16 P17 P18 alt –36,8 –33,3 –39,3 –38,1 –38,0 –37,7 neu –36,8 –33,3 –36,8 –35,6 –35,5 –35,2
Stellungnahme des Regierungsrates Im Rahmen der letztjährigen Budgetdebatte hat der Kantonsrat die Einlage aus dem Generalsekretariat in den Natur- und Heimatschutz- fonds um 2 Mio. Franken gesenkt. Gleichzeitig hat der Kantonsrat mit dem Folgeantrag beschlossen, den Aufwand im Natur- und Heimat- schutzfonds ebenfalls um 2 Mio. Franken zu senken.
Im Februar 2014 hat der Kantonsrat jedoch ein dringliches Postulat überwiesen, das den eigenen Budgetbeschluss rückgängig machen sollte. Das Postulat verlangte Folgendes:
1. Auf eine Aufwandreduktion im Natur- und Heimatschutzfonds solle verzichtet werden.
2. Für die Folgejahre solle mit Ausgaben für Naturschutzmassnahmen auf dem Stand des Vorjahres geplant werden. Die Baudirektion ist dieser Forderung bei der Planung des neuen KEF 2015–2018 im Wesentlichen nachgekommen. Um den Stand der Vor- jahre zu halten, ist es jedoch unumgänglich, die Einlage in den Natur- und Heimatschutzfonds zu erhöhen. In den Vorjahren wurde ganz bewusst mit negativen Saldi budgetiert, da die Forderung aus dem Kantonsrat bestand, nicht die Einlage in den Fonds zu erhöhen, sondern den Fondsbestand abzubauen. Nun ist der Fondsbestand nahezu aufgebraucht. Ohne Erhöhung der Fondseinlage wäre der Fondsbestand schon ab 2016 negativ, was nicht zulässig ist. Damit die kontinuierliche Arbeit im Natur- und Heimatschutz in den kommenden Jahren gewährleistet werden kann, muss die Einlage bei 23 Mio. Franken festgesetzt werden. Im Rahmen der Budgetdebatte hat der Kantonsrat einen identischen Antrag für das Budget 2015, der die Verkleinerung der Einlage um 2,5 Mio. Franken forderte, behandelt und abgelehnt. Der Regierungsrat beantragt, die Erklärung nicht zu überweisen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Mitglieder des Regierungsrates werden ermächtigt, anlässlich der KEF-Debatte im Kantonsrat zu den ihre Direktion sowie die Staats- kanzlei betreffenden Anträgen im Sinne der Erwägungen Stellung zu nehmen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Beratung der KEF-Erklärungen im Kantonsrat nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi