RRB Nr. 54/2020
Gemeindewesen, Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
29. Januar 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020
54. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwie- sen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkraft- tretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen am 1. September 2019 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen, Zöllistrasse 16, 8248 Uhwiesen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirek- tion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli