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Entscheid

RRB Nr. 540/2011

Gemeindewesen, Zweckverband, Kläranlageverband Kloten/Opfikon, Auflösung

4. Mai 2011Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband, Kläranlageverband Kloten/Opfikon, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011

540. Gemeindewesen (Zweckverband, Kläranlageverband Kloten/Opfikon)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Kloten und Opfikon bildeten seit 1958 unter der Bezeichnung Kläranlageverband Kloten/Opfikon einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasser- reinigungsanlage (Kläranlage) in der Gemeinde Opfikon und weiterer für den Betrieb der Abwasserreinigungsanlage notwendiger Einrich- tungen. Der Flughafen Zürich ist Mitbenützer der vom Zweckverband erstellten und betriebenen Kläranlage. Rechtsgrundlage war der An- schlussvertrag zwischen dem Zweckverband und dem Staat Zürich als damaligem Flughafenhalter (vgl. RRB Nr. 2701/1958). Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Kloten und Opfi- kon stimmten in je gesonderten Urnenabstimmungen am 7. März 2010 der Umwandlung des Kläranlageverbands Kloten/Opfikon in eine ge- meinsame Anstalt unter dem Namen Abwasserreinigung Kloten/Opfi- kon zu. Der Regierungsrat genehmigte den Gründungsvertrag für die Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon am 7. Juli 2010 (vgl. RRB Nr. 1018/ 2010). Die Aufgaben, die vormals der Kläranlageverband Kloten/Opfikon wahrgenommen hatte, hat die Anstalt Abwasserreini- gung Kloten/Opfikon übernommen. Auf den 16. Juli 2010 wurde der Anstaltsgründungsvertrag in Kraft gesetzt und der Zweckverband durch die Umwandlung in die Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfi- kon aufgelöst. Der Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG ging auf die Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon über (vgl. Art. 9 Abs. 7 Anstaltsvertrag).

2. Die Auflösung des Kläranlageverbands Kloten/Opfikon durch Umwandlung in die Anstalt Abwasserreinigung Kloten/Opfikon gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Opfikon ins Gemeindearchiv überzuführen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des Kläranlageverbands Kloten/Opfikon durch Umwandlung in die gemeinsame Anstalt Abwasserreinigung Kloten/ Opfikon wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Opfi- kon ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Stadträte der Politischen Gemeinden Kloten, Kirchgasse 7, Postfach St 1036, 8302 Kloten, und Opfikon, Postfach, 8152 Glattbrugg, Rechtsanwalt Lorenzo Marazzotta, Badertscher Rechts- anwälte AG, Postfach 769, 8024 Zürich, den Bezirksrat Bülach, Bahn- hofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi