RRB Nr. 544/2023
Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule, Inkraftsetzung
10. Mai 2023Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023
544. Gesetz über die Pädagogische Hochschule (Änderung vom
Erwägungen
28. November 2022; Zulassungsbedingungen für die Kindergarten- und die Primarstufe; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 28. November 2022 die Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule (LS 414.41). Mit Verfügung vom 14. Februar 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum er- griffen wurde (ABl 2023-02-17). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule ist auf den 1. August 2023 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 28. November 2022 des Gesetzes über die Pä- dagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 wird auf den 1. August 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli