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Entscheid

RRB Nr. 545/2012

Rufnummernplan, geplante Erweiterung, Kenntnisnahme, Auftrag, Umsetzung

23. Mai 2012Deutsch4 min

Source zh.ch

Rufnummernplan, geplante Erweiterung, Kenntnisnahme, Auftrag, Umsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

545. Rufnummernplan Telefonie

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Baudirektion vertritt die Interessen des Kantons Zürich für die Telefonie in der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK), schliesst mit Telematikanbietern Rahmenverträge ab und koordiniert diese Leis- tungen mit den kantonalen Telematikbetreibern. Ausserdem ist sie zuständig für den Betrieb der Telefonie in den Büroliegenschaften der Zentral- und Bezirksverwaltungen. Die Telefonanschlüsse in der Zentralverwaltung sind zum Teil in einer zentralen Telefonanlage mit Nummernbereich 043 259 xx xx geführt. In den vergangenen Jahren mussten einige kleinere Telefonanlagen mit anderen Rufnummern abgelöst und in die zentrale Telefonanlage über- geführt werden. Durch die Zunahme der Anschlüsse in der zentralen Telefonanlage konnte der Anschlusskostenpreis schrittweise gesenkt werden. Bei der Ablösung der Anlagen wäre die Beibehaltung der bisherigen Rufnummern technisch möglich gewesen, hätte allerdings für die Vernetzung unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge gehabt. Entsprechend wurden diese Rufnummern in den Bereich 043 259 xx xx integriert. Die Alarmierung bei einer Gebäudeevakuation in verschiedenen Liegenschaften der Zentralverwaltung wird mittels Telefon ausgelöst. Überdies dient das Telefon gefährdeten Personen zur Auslösung eines Alarms. Auch dazu werden technische Rufnummern belegt. Insgesamt ist es absehbar, dass der Rufnummernbereich 043 259 xx xx demnächst ausgeschöpft ist. Neben der Baudirektion haben einige an- dere für die Telematik Verantwortliche in kantonalen Institutionen ihre Rufnummernbereiche weitgehend belegt. Die Baudirektion hat voraus- schauend umfangreiche Rufnummernreserven geschaffen. Damit sol- len die künftigen Bedürfnisse längerfristig abgedeckt werden. Um diese Reserven in Betrieb nehmen zu können, ist eine Reorganisation der Rufnummernbereiche unabdingbar.

B. Rufnummernplan Der neue Rufnummernplan sieht vor, dass der bestehende Bereich 043 259 xx xx mit den Bereichen 043 256 xx xx bis 043 258 xx xx ergänzt wird. In Abstimmung mit den für die Telematik Verantwortlichen in kantonalen Institutionen und der Rechtspflege werden die neuen Be- reiche wie folgt zugeteilt: Nummernbereich Zuteilung 043 256 00 00 – 043 256 29 99 Polizei- und Justizzentrum 043 256 30 00 – 043 256 99 99 Kantonspolizei 043 257 00 00 – 043 257 49 99 Reserve 043 257 50 00 – 043 257 59 99 Rechtspflege, Obergericht 043 257 60 00 – 043 257 74 99 Rechtspflege, Bezirksgericht Zürich 043 257 75 00 – 043 257 89 99 Strassenverkehrsamt 043 257 90 00 – 043 257 99 99 Tiefbauamt 043 258 00 00 – 043 258 09 99 Technische Rufnummern 043 258 10 00 – 043 258 11 99 Arbeitslosenkasse 043 258 12 00 – 043 258 21 99 Gefängnisse Kanton Zürich 043 258 22 00 – 043 258 26 99 Oberstaats- und Staatsanwaltschaften 043 258 27 00 – 043 258 99 99 Reserve Verwaltung 043 259 00 00 – 043 259 19 99 Technische Rufnummern 043 259 20 00 – 043 259 99 99 Verwaltung Allfällige künftige Anpassungen des Rufnummernplans stimmt die Baudirektion mit den für die Telematik Verantwortlichen direkt ab. Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, die bestehenden Rufnum- mern im Bereich 043 259 xx xx zu verändern. Die neuen Nummernbe- reiche 043 256 xx xx – 043 258 xx xx werden in der Regel erst belegt, wenn bestehende Anlagen aus technischen Gründen abgelöst werden oder Standortveränderungen erfolgen. Die Inbetriebnahme der neuen Nummernbereiche hat zur Folge, dass für die interne Telefonie anstelle der bisherigen vierstelligen Kurzwah- len neu fünfstellige interne Kurzwahlen anzuwählen sind. Weil sowohl eine Umstellung als auch eine Wartung einen Unterbruch zur Folge hat, ist die Umstellung anlässlich der Wartung zwischen den Festtagen 2012/ 2013 vorgesehen.

C. Kosten Die entstehenden einmaligen Kosten von rund Fr. 60 000 für die Um- nummerierung sind im Voranschlag 2012 des Immobilienamts enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, die geplante Erweiterung des Rufnummernplans bei Bedarf zusammen mit den für die Telematik Ver- antwortlichen der Direktionen umzusetzen.

II. Die internen vierstelligen Kurzwahlnummern im Bereich 043 25(6–9) xx xx werden ab 1. Januar 2013 auf fünf Stellen erweitert.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, die Parlamentsdienste, die Ombudsperson und den Datenschutzbeauftragten.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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