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Entscheid

RRB Nr. 547/2017

Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Änderung, Heimfinanzierung, Beleuchtender Bericht

14. Juni 2017Deutsch1 min

Source zh.ch

Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Änderung, Heimfinanzierung, Beleuchtender Bericht

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2017

547. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

Erwägungen

(Änderung vom 23. Januar 2017); Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat hat am 23. Januar 2017 eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge beschlossen (Vorlage 5278). Gegen diesen Beschluss ist das Gemeindereferendum ergriffen worden. Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde dem Regierungsrat übertragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Volksabstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Ju- gendheime und die Pflegekinderfürsorge wird der Beleuchtende Bericht verabschiedet.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi