RRB Nr. 549/2021
Veterinäramt, Stellenplan
19. Mai 2021Deutsch5 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021
549. Veterinäramt (Stellenplan)
1. Ausgangslage Das Veterinäramt (VETA) trägt eine grosse Verantwortung betreffend die Gesundheit und das Wohlergehen von landwirtschaftlichen Nutztie- ren, Heim-, Wild- und Versuchstieren. Gleichzeitig ist es Qualitätsgarant für die Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Zu den Aufgaben des VETA gehören auch die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen sowie von Infektionen, die vom Tier auf den Menschen bzw. vom Menschen auf das Tier übertragen werden können (Zoonosen). Für die hochansteckenden Tierseuchen muss das VETA die entspre- chenden Notfallpläne einschliesslich der personellen Mittel und des er- forderlichen Materials bereitstellen. Die Reaktionsfähigkeit des VETA auf auftretende hochansteckende Tierseuchen wird im Rahmen von Feld- übungen mit Partnerorganisationen (z. B. Gebäudeversicherung Kanton Zürich) erprobt. Aufgrund der Übung «Vogelgrippe» im September 2019 (Tötung, Entsorgung, Reinigung und Desinfektion einer Legehennen- Herde im Freiland) hat sich beispielsweise gezeigt, dass für die Leitung der Sanierung der Schadenplätze mehr Amtstierärztinnen und Amtstier- ärzte erforderlich sind, die in Führungs- und Kommandostrukturen ge- schult werden müssen. Die Einsatzabläufe für die Sanierung von Scha- denplätzen müssen vorgängig aufgrund von Fachkriterien schriftlich fest- gelegt und in Übungen vom VETA und seinen Partnerorganisationen überprüft werden. Diese Übungskadenz ist zu steigern, damit die Ernst- falleinsätze rasch und situationsadäquat ablaufen können. Für die Sicherstellung der Tierseuchenvorsorge, die insbesondere in der Ausarbeitung und Erstellung der Notfallpläne, der Vorbereitung und Durchführung von Schulungen (einschliesslich Auswertung) sowie der Organisation der Übungseinsätze besteht, fehlen die personellen Mittel. Das Ausbruchsrisiko von hochansteckenden Tierseuchen aufgrund der globalen Tier-, Produkte- und Personenströme hat deutlich zugenommen. Zurzeit sind wieder Gebiete am Rhein und am Genfersee wegen Vogel- grippe unter Restriktionen, da in Frankreich und Deutschland hoch- pathogene aviäre Influenzaviren auf Hausgeflügelbestände übergegrif-
fen haben, und die Afrikanische Schweinepest ist vor wenigen Wochen in der Wildschweinepopulation im Osten von Deutschland angekommen, sodass das Risiko der Einschleppung hochansteckender Tierseuchen und Zoonosen laufend zunimmt.
2. Fachstelle Tierseuchen-Krisenmanagement Das VETA hat vertieft analysiert, welche Herausforderungen bei einem Geschehen mit einer hochansteckenden Tierseuche/Zoonose zu bewäl- tigen sind und welche Vorsorgedefizite bestehen. Solche Szenarien haben eine Dynamik vergleichbar derjenigen einer grossen Epidemie/Pande- mie beim Menschen. Neben der Bewältigung von Einzelereignissen (Sa- nierung von Schadenplätzen, wie z. B. Räumung/Dekontamination von Rinder- oder Schweinehaltungen) dauert ein solcher Seuchenzug je nach Tierseuche und Beteiligung von Wildtieren meist Monate bis Jahre, und es gilt, die nötigen Massnahmen in den verseuchten Tierhaltungen und den Restriktionszonen (Material, Prozesse, Kommunikation) über die ge- samte Zeit vorzugeben und durchzusetzen sowie die weiteren Kernauf- gaben als Amt zu erledigen. Die Bereitstellung ausreichender personeller Mittel im Vorfeld wurde als ein zentrales Element erkannt. Sie dienen der Sicherstellung der Tier- seuchenvorsorge (Bereitschaft), sodass schnelles Handeln beim Erstereig- nis und Durchhaltevermögen des Amtes sichergestellt werden kann. Es haben zwar alle Mitarbeitenden des VETA die Verpflichtung, sich im Falle eines Seuchenzugs an der Bewältigung zu beteiligen, und ihnen kön- nen dann auch umfassend andere Aufgaben zugeteilt werden. Lediglich zwei amtliche Tierärztinnen sind hauptsächlich mit der Aufgabe der Tier- seuchenbekämpfung betraut. Die Anzahl der von ihnen im Alltagsge- schäft zu erbringenden Dienstleistungen und Mangelfallbehebungen, wozu auch das Bearbeiten der Nutztierregister sowie der Exporte und Importe von Tieren und Tierprodukten gehört, ist derart gross, dass keine Zeit für Vorsorgearbeiten gegen hochansteckende Tierseuchen vorhan- den ist. Die Feldübung zur Vogelgrippe 2019 konnte nur dank der Unter- stützung eines Zivildienstleistenden mit Tierarztausbildung, der für das Krisenmanagement dem VETA bewilligt worden war, organisiert wer- den. Um Abhilfe zu schaffen, muss deshalb eine Stelle geschaffen werden, die sich ausschliesslich mit der Vorsorge gegen hochansteckende Tier- seuchen/Zoonosen befasst. Eine interne Kompensation durch Aufgaben- verschiebungen ist nicht möglich, da sonst die Vorgaben des Bundesrechts in den Bereichen Tierschutz und Lebensmittelsicherheit nicht mehr ein- gehalten werden könnten.
Zusammengefasst ergibt sich, dass ein hoher Vorsorgegrad notwendig ist (z. B. detaillierte Notfallpläne, Aufgabenbeschreibungen, Schulungs- pläne, Instruktionsmodule, Materialoptimierungen, Rollenfestlegungen) und die Materialnutzung, die Einsätze und die Zusammenarbeit mit Part- nerorganisationen häufiger geübt werden müssen. Dies kann nur mit einer zusätzlichen Stelle für eine Fachperson Tierseuchen-Krisenmanage- ment erreicht werden.
3. Auswirkungen auf den Stellenplan des Veterinäramtes Zur Deckung des Mittelbedarfs ist der Stellenplan des VETA auf den 1. Januar 2022 wie folgt um 1,0 Stellen zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Die Einreihung der 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20, wurde durch die Fachstelle Lohn überprüft und als korrekt erachtet.
4. Finanzielle Auswirkungen Der Zusatzaufwand für die beantragte Stelle fällt in der Leistungs- gruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, an. Der Lohnaufwand (einschliesslich Lohnnebenkosten) beläuft sich auf rund Fr. 174 000 pro Jahr. Eine interne Kompensation der für die bean- tragte Stelle erforderlichen Mittel ist nicht möglich. Eine Kompensation durch Verlagerung von Sachkosten zu den Personalkosten würde dazu führen, dass die bundesrechtlich vorgegebenen Übersichtsuntersuchun- gen zum Tierseuchenstatus und die Materialvorsorge wegen hochan- steckender Tierseuchen in nicht vertretbarem Ausmass gekürzt werden müssten. Eine Finanzierung über ausserordentliche Tierhalterbeiträge kommt zudem nicht infrage, da es sich hier nicht um ein besonderes Pro- gramm zur Prävention oder Bekämpfung von Tierseuchen nach § 13 des Kantonalen Tierseuchengesetzes (LS 916.21) handelt, sondern um die dauerhafte Sicherstellung der Krisenvorsorge und Einsatzfähigkeit des VETA. Der Mehraufwand ist im Budgetentwurf 2022 sowie im Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 (Stand Ersteingabe) nicht eingestellt. Zusätzliche Arbeitsplatzkosten fallen aufgrund der vor- handenen Kapazitäten nicht an bzw. können durch Priorisierungen auf- gefangen werden.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan des Veterinäramtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2022 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli