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Entscheid

RRB Nr. 552/2024

Strassen, Zürich, Dammstrasse, Projektgenehmigung

29. Mai 2024Deutsch3 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024

552. Strassen (Zürich Dammstrasse; Projektgenehmigung)

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 29. Februar 2024 das Projekt an der Dammstrasse (Bau Nr. 19125) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Dammstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kommunal klassiert. Ihr entlang verläuft eine regional klassierte Velo- route. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unter- liegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die Dammstrasse wird in ihrer gesamten Länge umgestaltet und der Strassenbelag sowie das Trottoir werden erneuert. Die bestehende Be- gegnungszone am Röschibachplatz wird in die Dammstrasse bis zum neuen «Zugang Mitte» des Bahnhofs Wipkingen verlängert. Hierfür wird in diesem Bereich die Fahrbahn auf das Trottoirniveau angehoben. Die Zugänge von der Dammstrasse zum Bahnhof Wipkingen werden durch die Anhebung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Damm-/Habsburg- strasse neu gestaltet. Der Veloverkehr wird im gesamten Projektperime- ter im Mischverkehr mit dem MIV geführt. Aufgrund der geringen MIV- Belastung der Dammstrasse ist dies für die regionale Veloroute vertretbar. Der Baubeginn ist für den Frühling 2025 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 1. Juli 2021 Stellung genommen und keine Be- gehren vorgebracht. Die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Stras- sennetzes wird vorliegend nicht vermindert, weshalb das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Strassenbauprojekt vom 31. März bis 2. Mai 2023 nach §§ 16 f. StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Ein- sprachen eingegangen. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungs- departements der Stadt Zürich hat im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und dem Vorsteher der industriellen Be- triebe gestützt auf die massgebenden Bestimmungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) mit Verfügung Nr. 18 458 vom 24. November 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für das Projekt an der Dammstrasse betragen vo- raussichtlich Fr. 1 855 000. Davon können voraussichtlich Fr. 110 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Dammstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli