RRB Nr. 555/2024
Strassen, Winterthur, Auwiesenstrasse, Projektgenehmigung
29. Mai 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024
555. Strassen (Winterthur, Auwiesenstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 8. März 2024 das Projekt an der Auwiesenstrasse im Bereich des Knotens In der Au (Projekt Nr. 11 776) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Im Projektperimeter sind die Zürcherstrasse (HVS 1) und die Auwie- senstrasse (HVS 31007) als kantonale Hauptverbindungsstrassen klas- siert. Entlang beider Strassen verlaufen sowohl regional klassierte Velo- routen als auch Ausnahmetransportrouten des Typs II. Diese Verbindun- gen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Pro- jekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Der Knoten Auwiesenstrasse/In der Au ist in den Hauptverkehrszei- ten regelmässig überlastet, was zu Verlustzeiten des öffentlichen Verkehrs führt. Zudem gilt der Knoten als Unfallschwerpunkt. Um die Situation in Bezug auf den Verkehrsablauf und die Sicherheit zu verbessern, wird der Knoten mit einer Lichtsignalanlage (LSA) und einer zuführenden Busspur ausgestattet. Der Strassenbelag im Knotenbereich und der Auf- fahrtrampe wird saniert. Zusätzlich wird die öffentliche Strassenbeleuch- tung entlang des Projektperimeters und der Zürcherstrasse erneuert. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 2. November 2022 Stellung genommen. Die darin angebrachten Begehren gelten als bereinigt. Das Projekt wurde unter anderem betreffend seine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) überprüft. Die LSA wird gemäss vorliegendem Verkehrsgutachten in den Hauptverkehrszeiten zwar stark ausgelastet sein, die heutigen stündlichen Verkehrsmengen können aber abgewickelt werden. Die Leistungsfähigkeit des kantonalen Stras- sennetzes wird durch das Projekt somit nicht vermindert, weshalb es mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13, 16 und 17 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 16. Juni bis 17. Juli 2023 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Am 22. November 2023 erfolgte mit dem Stadt- ratsbeschluss SR.23.850-1 die inzwischen rechtskräftige Projektfestset-
zung und die Bewilligung der gebundenen Kosten. Die angefallenen Pro- jektierungskosten wurden bereits mit Stadtratsbeschluss SR.15.116-1 am 18. Februar 2015 bewilligt. Der Verpflichtungskredit wurde vom Stadt- parlament Winterthur mit Beschluss Parl.-Nr. 2023.89 vom 4. März 2024 bewilligt. Einer Genehmigung des Projekts steht demnach nichts ent- gegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 7 250 000 (einschliesslich Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 7 200 000 (einschliesslich Stadtratsreserven). Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Win- terthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Auwiesenstrasse im Bereich des Knotens In der Au in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli