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Entscheid

RRB Nr. 566/2026

Botschaft Standortförderung 2028–2031, Vernehmlassung

27. Mai 2026Deutsch7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026

566. Botschaft Standortförderung 2028–2031 (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 25. Februar 2026 hat das Eidgenössische Departe- ment für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsver- fahren zur Botschaft Standortförderung 2028–2031 eröffnet. Die Standortförderung des Bundes ergänzt die Wirtschafts- und Aussenwirtschaftspolitik des Bundes, verbessert die Rahmenbedingun- gen für KMU, unterstützt Innovation, Digitalisierung sowie nachhalti- ge Produktionsprozesse und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit. Sie fördert die regionale Entwicklung, verringert wirtschaftliche Dispari- täten und erhöht die Standortattraktivität der Schweiz. Sie tut dies mit ihrer KMU-Politik, Tourismuspolitik, der Exportförderung und der Standortpromotion sowie mit der Regionalpolitik. Für die Jahre 2028–2031 setzt die Standortförderung des Bundes drei Schwerpunkte: KMU administrativ entlasten, den Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern und Regionen wirtschaftlich stär- ken. Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten zudem fünf Finanzierungsbeschlüsse für die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Zeitpunkt eröffnet, als im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Entlastungspaket 2027 bereits absehbar war, dass wesentliche Elemente der Standortför- derung – insbesondere zur Regional- und Tourismuspolitik – angepasst würden. So bestätigten die eidgenössischen Räte eine Woche nach Er- öffnung des Vernehmlassungsverfahrens, dass unter anderem die ge- setzliche Grundlage für die Regionalpolitik und die Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung, wie von den Kantonen gefordert, be- stehen bleiben und die Kürzungen im Tourismusbereich verringert werden. Die Vernehmlassungsvorlage stützt sich daher auf Annahmen, die heute nicht mehr zutreffen. So ist entgegen den Angaben in der Bot- schaft die Grundlage für die Weiterführung der Neuen Regionalpolitik über 2031 hinaus gesichert und es stehen in den erwähnten Bereichen mehr Mittel zur Verfügung als in der Botschaft angenommen. Im Bereich KMU-Politik sollen mit den beantragten Mitteln von 67 Mio. Franken (plus 31 Mio. Franken gegenüber der Förderperiode 2024–2027) zugunsten von E-Government für KMU die Etablierung und der Ausbau der elektronischen Plattform EasyGov für Behörden- leistungen voranschreiten und mittels effizienter elektronischer Pro- zesse ein Beitrag zur administrativen Entlastung der Unternehmen ge- leistet werden. Ebenfalls zentral bleiben die kritische Überprüfung auf-

wendiger Regulierungen und die Bereitstellung attraktiver Finanzie- rungsmöglichkeiten für KMU und Start-ups mittels Bürgschaften sowie die Bewirtschaftung der nach wie vor ausstehenden Covid-Kredite im Umfang von mehr als 5 Mrd. Franken. Mit 188 Mio. Franken (gemäss Botschaft minus 30 Mio. Franken gegenüber der Förderperiode 2024–2027) soll der Auftrag an Schweiz Tourismus zur Nachfrageförderung fortgeführt sowie durch die Gäste- lenkung ergänzt werden. Mit rund 19,6 Mio. Franken (gemäss Botschaft minus 18 Mio. Franken) soll das Förderinstrument Innotour weiterent- wickelt und der Wissenstransfer zwischen den Akteuren verstärkt wer- den. Bei beiden Förderinstrumenten werden aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027 gezielte Priorisierungen vor- genommen. Für die Exportförderung und die Standortpromotion sollen rund 99 Mio. bzw. 18 Mio. Franken und damit finanzielle Mittel im gleichen Umfang wie bisher zur Verfügung gestellt werden. Die Exportwirtschaft und die Kantone sollen mit bedarfsgerechten Angeboten unterstützt werden, wobei die Nutzung der bestehenden und neuen Handelsabkom- men besonders wichtig ist. Die Digitalisierung und zusätzliche Mass- nahmen ermöglichen eine wirkungsvolle Dienstleistung für Exporteu- re sowie die massgeschneiderte Betreuung von potenziellen Investoren. Die Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs für Schweizer Expor- teure zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten werden ohne Bun- desfinanzierung weitergeführt und neu durch die Schweizerische Ex- portrisikoversicherung koordiniert.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an ds@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 25. Februar 2026 haben Sie uns die Botschaft Standortförderung 2028–2031 zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen ausdrücklich, dass die Botschaft zur Standortförde- rung bei den Kantonen erstmals direkt in die Vernehmlassung gegeben wurde. Dies hilft, die kantonalen Strategien und Stossrichtungen mit denjenigen des Bundes frühzeitig abzustimmen. Die Standortförderung des Bundes ist ein wichtiges Element zur Stärkung des Wirtschaftsstand- ortes Schweiz zwischen den Ebenen Bund–Kantone–Regionen–Ge- meinden. Nur gemeinsam und in Abstimmung können bestmögliche Rahmenbedingungen für Unternehmen geschaffen werden.

Die Beurteilung der Botschaft wird jedoch dadurch erschwert, dass die vom Bundesrat gemäss Botschaft zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt vorgesehenen Kürzungen bei den Instrumenten der Standortförderung von den eidgenössischen Räten deutlich verrin- gert wurden – eine Entwicklung, die bereits bei Eröffnung des vorlie- genden Vernehmlassungsverfahrens absehbar war. Die Botschaft Stand- ortförderung stellt inhaltlich und finanziell noch auf ein vollständiges Eintreten auf die Massnahmen gemäss Entlastungspaket 2027 ab. Ent- sprechend liegen der Botschaft Standortförderung Annahmen zugrun- de, die heute nicht mehr zutreffen, was starke Auswirkungen auf die Allokation der Mittel sowie die strategischen Schwerpunkte und Res- sourcen hat. Insbesondere wurden entgegen der Annahme in der Bot- schaft kein Ausstieg aus der Neuen Regionalpolitik sowie geringere Mittelreduktionen im Tourismusbereich beschlossen. Zu den Schwer- punkten in den Jahren 2028–2031 haben wir folgende Bemerkungen:

KMU-Politik Wir begrüssen, dass der Bund die administrative Entlastung und die Digitalisierung der Behördenleistungen stark vorantreibt. Wichtig ist dabei, dass ein konsequenter Kunden- bzw. Unternehmensfokus ein- genommen und die Digitalisierung konkret am Ziel einer administrati- ven Entlastung und Vereinfachung von Prozessen ausgerichtet wird. Ebenso ist es für die Durchdringung der Digitalisierung über alle föderalistischen Ebenen hinweg (Bund–Kantone–Gemeinden) zentral, dass bestehende kantonale Lösungen bestmöglich eingebunden und Schnittstellen beschränkt werden können, so z. B. beim Wechsel auf EasyGov 2.0. Die geplanten administrativen Entlastungsmassnahmen durch den Ausbau von EasyGov richten sich in erster Linie an KMU, was aufgrund ihrer begrenzten personellen Mittel und ihrer grossen Anzahl (99% aller Unternehmen in der Schweiz) nachvollziehbar ist. Dennoch sind auch Grossunternehmen betroffen. Eine von der Grösse der Unterneh- men unabhängige Ausgestaltung der Massnahmen wäre zu begrüssen, da verbesserte Rahmenbedingungen aufgrund der starken Vernetzung der gesamten Wirtschaft zugutekommen.

Exportförderung und Standortpromotion Insbesondere durch die sich schnell verändernde geopolitische Lage ist für exportorientierte KMU das Beratungs- und Begleitangebot von Switzerland Global Enterprise im Bereich der Exportförderung zentral. Zugleich begrüssen wir die enge und laufende Abstimmung mit den verschiedenen handelspolitischen Abkommen und Vorstössen.

Im Rahmen der Standortpromotion werden keine Mittelkürzungen vorgenommen, was wir generell unterstützen. Zentral ist es, die entspre- chenden Mittel gezielt und im besten Falle auch in Zusammenarbeit mit den «Areas» sowie den Kantonen einzusetzen. Ebenso weisen wir dar- auf hin, dass die Betreuung der Unternehmen vor Ort in der Schweiz einer engen Abstimmung mit dem jeweiligen Standortkanton bedarf. Die zugewiesenen Mittel sollen in erster Linie für den Gewinn von neuen Direktinvestitionen eingesetzt werden.

Regionalpolitik und Tourismus Das Staatssekretariat für Wirtschaft fördert Innovation im Rahmen der Neuen Regionalpolitik und der Regionalen Innovationssysteme. In der Botschaft werden in der Regionalpolitik die Zusammenarbeit mit Innosuisse und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und In- novation sowie deren Förderinstrumente kaum erwähnt. Im Hinblick auf eine starke Standortförderung müssten dieser Punkt sowie die Ab- stimmung der Instrumente wesentlich stärker im Fokus stehen. Was die Tourismusförderung betrifft, kann die Fokussierung auf Bergregionen und strukturschwache Gebiete zu ungleichen Wettbe- werbsbedingungen gegenüber urbanen Tourismuszentren führen. Ins- besondere regulatorische Ausnahmen (z. B. bei Ladenöffnungszeiten) begünstigen Berggebiete. Eine abgestimmte Standortpolitik sollte die Rahmenbedingungen für alle Tourismusregionen verbessern, insbeson- dere bei Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufen, dort wo dies möglich und sinnvoll ist. Die Förderung von Arbeitsplätzen in struktur- schwachen Regionen sollte zudem nicht zu einer dauerhaften Struktur- erhaltung führen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli