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Entscheid

RRB Nr. 568/2011

Massnahmenzentrum Uitikon, Stellenplanerweiterung

4. Mai 2011Deutsch12 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011

568. Massnahmenzentrum Uitikon (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Im August 2009 gelangten der Umbau und die Sanierung der Ge- schlossenen Abteilung des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU) mit dem Baubeginn in die Realisierungs- und Umsetzungsphase. Für dieses Projekt und den zuvor abgeschlossenen Umbau und die Teilsanierung der Offenen Abteilung liegen Beschlüsse des Regierungsrates und ein Beschluss des Kantonsrates vor, in denen die damit verbundenen Stel- lenerweiterungen bereits begründet und in Aussicht genommen worden sind (RRB Nr. 611/2008, RRB Nr. 1415/2008 und Beschluss des Kan- tonsrates vom 11. Mai 2009 [Vorlage 4546a], vgl. auch RRB Nr. 558/ 2006). Mit Beschluss Nr. 1882/2008 hielt der Regierungsrat fest, dass infolge des Umbaus und der Konzeptänderung des MZU insgesamt 26 zusätzliche Stellen notwendig seien (lit. C, S. 3 unten). Mit Fertigstel- lung der ersten Umbauetappe (Offene Abteilung) wurden die ersten fünf dieser zusätzlichen Stellen auf den 1. Januar 2009 bewilligt. Der Bedarf von insgesamt 26 zusätzlichen Stellen, wovon nach der soeben erwähnten ersten Stellenplanerweiterung um fünf Stellen noch 21 Stellen zu schaffen sind, stützt sich sodann auf das neue Rahmenkon- zept des MZU ab, das vom Regierungsrat bereits mit Beschluss Nr. 558/ 2006 und anschliessend im Juni 2007 vom Bundesamt für Justiz geneh- migt wurde. Darin wurde aufgezeigt, dass dem ausgewiesenen Mehr- bedarf im Bereich des besonders personalintensiven Freiheitsentzugs von Jugendlichen mit einer Erhöhung der Gesamtkapazität begegnet werden muss. Die neu zu schaffenden 16 Plätze sollen diesem Bereich zugutekommen. Das auf dem Rahmenkonzept beruhende Feinkonzept im Sinne des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG), der dazugehö- renden Verordnung (LSMV) sowie der Beitragsrichtlinien (BRL) des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurde im Juni 2008 vom Bundesamt für Justiz genehmigt. Die auf dieser Genehmigung beruhenden Bau- und Betriebsbeiträge des Bundes (Bau 9,26 Mio. Franken, Betrieb 1,5 Mio. Franken jährlich) sind streng an die Verwirklichung der genehmigten Konzepte im Rahmen des neuen Massnahmenzentrums gebunden und beinhalten unter anderem auch Auflagen bezüglich der Personaldota-

tion. Die Anforderungen an den Vollzug sowie die baulichen Rahmen- bedingungen müssen seitens des MZU mit der Verwirklichung des Projektes «Neues MZU» erfüllt werden. Entsprechend ist neben den baulichen Massnahmen also auch die Schaffung der konzipierten zu- sätzlichen Stellen zwingend, da andernfalls die Anerkennung des Bun- des und somit die Bundesbeiträge gefährdet sind.

B. Neue Staffelung der Stellenplanerweiterung Im August 2009 konnte wie erwähnt mit der Erweiterung und dem Umbau der Geschlossenen Abteilung begonnen werden. Nach wieder- holten Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit und aufgrund offen- sichtlicher Planungsmängel kündigte das Hochbauamt im Juni 2010 den Architekten, der Bauleitung, dem Kosten- und Terminplaner sowie einigen Fachplanern. Der Rohbau des neuen Zwischentraktes konnte mit den alten Vertragspartnern abgeschlossen werden, danach wurde im November 2010 ein Baustopp verfügt. Mit den Nachfolgern wurden die Planungs- und Kostengrundlagen eingehend überprüft und in grossen Teilen neu erarbeitet bzw. opti- miert. In diesem Rahmen wurde eine Raumreserve zum Planungspe- rimeter geschlagen, was es ermöglichte, vier zusätzliche geschlossene Plätze zu schaffen. Aufgrund der neuen Terminplanung werden die Wie- deraufnahme der Bautätigkeit im Oktober 2011 und die Fertigstellung der Erweiterung und des Umbaus im Verlaufe des Jahres 2014 erwartet. Die Nachfragesituation nach geschlossenen, gesicherten und lang- fristigen Massnahmeplätzen für schwerstdelinquente Jugendliche und junge Erwachsenen hat sich zwischenzeitlich noch verschärft. Insofern hat die Umbauverzögerung schwerwiegende Engpässe zur Folge: Da das MZU einziger Anbieter solcher Plätze in der Deutschschweiz ist und mit Umbaubeginn die Zahl der Plätze in der Geschlossenen Abtei- lung auf zehn vermindert werden musste, entstand mittlerweile eine mehrmonatige Warteliste für Neueintritte. Durch die Bauverzögerung von nunmehr 24 Monaten ist das MZU gezwungen, weiterhin und über längere Zeit seinen Leistungsauftrag räumlich eingeengt und in einem durch den Umbau stark beeinträchtigten Gebäudekomplex erbringen zu müssen. Um die Situation zu entlasten und zusätzliche Einnahmen zu erzielen, hat das MZU die Planung zur Schaffung von vier zusätz- lichen provisorischen Plätzen in der Geschlossenen Abteilung und einem weiteren besonders gesicherten Gebäude abgeschlossen. Die bau- liche Umsetzung aus Mitteln der laufenden Rechnung kann nächstens abgeschlossen werden.

Zum Betrieb dieser Plätze sind bereits ab Mitte dieses Jahres zwei neue Stellen (Sozialpädagoge/-in HF mbA) zu schaffen. Zudem erfor- dert die den laufenden Anstaltsbetrieb sehr stark belastende Bautätig- keit im Sicherheitsbereich umfangreiche Be- und Überwachungsarbei- ten sowie Organisations- und Planungsarbeiten, die mit dem heutigen Personalbestand nicht durch das MZU erbracht werden können. Die Aufwände in der Erfolgsrechnung für die extern vergebene Bewachung belaufen sich auf jährlich 0,27 Mio. Franken. In Reaktion auf die gros- sen Verzögerungen der Erweiterung und des Umbaus sowie des zukünf- tigen Personalbedarfs soll durch die Schaffung von drei neuen Stellen, wovon zwei für den im Endausbau vorgesehenen Sicherheitsdienst (1 Sektorleiter/in ab Mitte 2011, 1 Portier mbA ab 2012) sowie eine Stelle für den Verwaltungsbereich (1 Verwaltungsassistent/in ab 2012) erforderlich sind, eine kostengünstigere Lösung umgesetzt werden. Diese beiden Tranchen in den Jahren 2011 und 2012 sind wegen der langen Umbauzeit und des damit einhergehenden erhöhten Sicher- heitsrisikos infolge der Baustellensituation besonders dringend. Unter diesem Gesichtspunkt sollen die anfallenden hohen Securitas-Kosten so tief wie nur möglich gehalten werden. Entsprechend sind im Stellenplan des Amts für Justizvollzug folgende neue Stellen zu schaffen: Auf den 1. Juli 2011 In Reaktion auf die Verzögerungen in der Ausführung des Bau- projektes wurden drei bereits für das Jahr 2010 budgetierte Stellen im Sicherheitsbereich noch nicht besetzt. Die drei zusätzlichen Stellen sind infolgedessen im Budget 2011 vollständig eingestellt sowie im KEF 2011–2014 des MZU jährlich mit 0,3 Mio. Franken enthalten. Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse VVO 1,0 Sektorleiter/in 17 2,0 Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA 16 Auf den 1. Januar 2012 Die Inbetriebnahme der geschlossenen Abteilung, die Umsetzung des neuen Konzepts und demzufolge die Stellenerweiterung waren ursprünglich für 2012 geplant. Auch diese neuen Stellen sind deshalb im KEF 2011–2014 des MZU jährlich mit 0,26 Mio. Franken enthalten. Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 14 1,0 Portier mbA 12

Auf den 1. Januar 2014 Die letzte Etappe der Stellenplanerweiterung ist schliesslich 2014 zu vollziehen. Von den verbleibenden für die Umsetzung des neuen Kon- zeptes zwingend erforderlichen 16 Stellen entfallen 13,5 auf das MZU und 2,5 auf den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amtes für Justizvollzug (PPD), da einerseits in der neuen geschlossenen Abteilung des MZU ein besonders intensiver Abklärungs- und Betreuungsbedarf vorgegeben ist und zudem mit der Platzerweiterung im MZU eine Aus- weitung des Leistungsauftrages beim PPD verbunden ist. Die 13,5 zusätzlichen Stellen sind im KEF 2011–2014 des Massnah- menzentrums Uitikon jährlich mit 1,79 Mio. Franken enthalten. MZU: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse VVO 1,6 Berufsschullehrperson mbA 20 0,4 Psychologe/-in 19 2,0 Sozialpädagoge/-pädagogin FH mbA 17 4,8 Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA 16 3,3 Arbeitsagoge/-agogin 15 0,4 Verwaltungssekretär/in 12 1,0 Portier mbA 12 PPD: Eine Leistungserweiterung des PPD war für 2012 geplant. Die 2,5 zusätzlichen Stellen für das neue MZU sind durch den KEF 2011–2014 des PPD jährlich mit rund 0,4 Mio. Franken abgedeckt. Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin/Facharzt/-ärztin 22 1,0 Assistenzarzt/-ärztin 20 0,5 Psychologe/-in 19 Zusammenfassend sind von den 21 noch benötigten Stellen auf Juli 2011 drei sowie auf Januar 2012 zwei Stellen dringend zu schaffen. Diese Stellen sind wegen der langen Warteliste für die bereitgestellten vier zusätzlichen provisorischen Massnahmenplätze im geschlossenen Bereich erforderlich und ermöglichen es dem MZU, seine hoheitlichen Aufgaben während der langen Umbauzeit mit einem erhöhten Sicher- heitsrisiko wahrzunehmen. Die übrigen 16 Stellen sind auf Januar 2014 zu schaffen. Die Kosten der neuen Stellen betragen ab dem Zeitpunkt der vollen Auslastung des Stellenplanes im Jahre 2015 jährlich rund 2,75 Mio. Fran- ken. Sie sind in der Finanzplanung des Amtes für Justizvollzug berück- sichtigt (KEF 2011–2014) bzw. zu berücksichtigen (KEF 2012–2015).

C. Einreihung der Funktionen (Vereinfachte Funktionsanalyse) Gemäss § 8 Abs. 2 der Personalverordnung vom 16. Dezember 1998 (PVO; LS 177.11) werden die Funktionen nach Richtpositionen gemäss dem Verfahren der Vereinfachten Funktionsanalyse ihrem Arbeitswert entsprechend in Lohnklassen eingereiht, weshalb dieses Verfahren nachfolgend für die neu geschaffenen Funktionen durchzuführen ist. Im Rahmen der Teilrevision Lohnsystem wurden bereits die meisten vorliegenden Funktionen neu eingereiht (RRB Nr. 1924/2009). Dieser Beschluss wurde durch die Anpassung der Stellenpläne des MZU und des PPD umgesetzt, wobei die konkreten Einreihungen mit Bericht vom 28. Mai 2010 der Direktion der Justiz und des Innern dem Perso- nalamt mitgeteilt und von diesem bewilligt wurden. Da sich bei diesen Funktionen keine wesentlichen Änderungen des Aufgabengebietes er- geben haben, sind die Einreihungen analog dem Einreihungsentscheid der Teilrevision Lohnsystem vorzunehmen. Oberarzt/-ärztin/Facharzt/-ärztin (LK 22 VVO): Diese Richtposition wurde durch RRB Nr. 1924/2009 neu eingereiht und ist seither in LK 21 bis LK 25 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Da für die vorlie- gende Funktion ein Facharzttitel vorausgesetzt wird, ist diese in LK 22 VVO einzureihen. Diese Einreihung rechtfertigt sich zudem aufgrund des Quervergleichs innerhalb des PPD. Berufsschullehrperson mbA (LK 20 VVO): Der Vollzug der Mass- nahmen und Freiheitsentzüge im MZU beruht auf den drei Säulen Sozialpädagogik, Ausbildung/Beruf/Schule und Forensische Therapie. Im Schulbereich wurde das MZU vom Amt für Mittelschul- und Berufs- bildung (MBA) anerkannt. Die Berufsschullehrpersonen werden in allgemeinbildenden Fächern beschäftigt. Gemäss Anhang A der Mittel- schul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 (MBVO; LS 413.111) ist diese Funktion in LK 20 eingereiht. Da für die Mitar- beitenden des MZU das Personalgesetz vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) und seine Ausführungserlasse anzuwenden sind, wurde die Funktion bereits im geltenden Stellenplan in der vergleichbaren Lohn- klasse 20 eingeordnet. Mit Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 13. Februar 2009 wurde das Arbeitszeitmodell für Lehrper- sonen gestützt auf § 131 VVO festgesetzt. Die vorliegende Funktion ist demnach analog der bereits bestehenden entsprechenden Stellen des MZU in LK 20 VVO einzureihen.

Assistenzarzt/-ärztin (LK 20 VVO): Diese Richtposition wurde durch RRB Nr. 1924/2009 neu eingereiht und ist seither in LK 19 bis LK 21 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Bei der vorliegenden Funktion werden mindestens drei bis vier Jahre Facharztausbildung vorausgesetzt, weshalb diese in LK 20 VVO einzureihen ist. Diese Einreihung recht- fertigt sich zudem aufgrund des Quervergleichs innerhalb des PPD. Psychologe/-in (LK 19 VVO): Diese Richtposition wurde durch RRB Nr. 1924/2009 neu eingereiht und ist seither in LK 16 bis LK 20 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Diese Funktion war im PPD bereits vor dem RRB Nr. 1924/2009 in LK 19 VVO eingereiht. Diese Einrei- hung wurde anlässlich der Umsetzung Teilrevision Lohnsystem über- prüft. Da die Funktion mit der Durchführung von Therapien verbunden ist und mehrjährige Berufserfahrung voraussetzt, wurde die Einreihung beibehalten. Deshalb sowie aufgrund des Quervergleichs innerhalb des PPD ist die vorliegende Funktion in LK 19 VVO einzureihen. Sektorleiter/in (LK 17 VVO): Diese Richtposition ist gemäss Anhang 2 zur VVO in LK 16 bis 19 VVO einzureihen. Da die Anforderungen an die vorliegende Funktion insbesondere bezüglich Sachverantwortung höher sind als bezüglich der Grundfunktion in LK 16 VVO sowie auf- grund des Quervergleichs innerhalb des MZU, rechtfertigt sich die Ein- reihung in LK 17 VVO. Sozialpädagoge/-pädagogin FH mbA (LK 17 VVO): Diese Richt- position wurde durch RRB NR. 1924/2009 neu eingereiht und ist seither in LK 17 bis LK 19 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Die vorlie- gende Funktion ist analog dem Entscheid der Teilrevision Lohnsystem in LK 17 VVO einzureihen. Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA (LK 16 VVO): Diese Richt- position wurde durch RRB NR. 1924/2009 neu eingereiht und ist in LK 16 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Die vorliegende Funk- tion ist analog dem Entscheid der Teilrevision Lohnsystem in LK 16 VVO einzureihen. Arbeitsagoge/-agogin (LK 15 VVO): Diese Richtposition wurde durch RRB NR. 1924/2009 neu eingereiht und ist seither in LK 14 und LK 15 VVO einzureihen (Anhang 2 zur VVO). Die vorliegende Funktion ist analog dem Entscheid der Teilrevision Lohnsystem in LK 15 VVO ein- zureihen, da es sich um eine Funktion mit erhöhten Anforderungen (sehr schwierig zu integrierende Klientinnen und Klienten) handelt. Diese Einreihung rechtfertigt sich zudem aufgrund des Quervergleichs innerhalb des MZU.

Verwaltungsassisstent/in (LK 14 VVO): Diese Richtposition ist ge- mäss Anhang 2 zur VVO in LK 13 bis 16 VVO einzureihen. Da die Anforderungen an die vorliegende Funktion insbesondere bezüglich Sachverantwortung höher sind als bezüglich der Grundfunktion in LK 13 VVO sowie aufgrund des Quervergleichs innerhalb des Amtes für Justizvollzug, rechtfertigt sich eine Einreihung in LK 14 VVO. Portier mbA (LK 12 VVO): Diese Richtposition ist gemäss Anhang 2 zur VVO in LK 9 bis 12 VVO einzureihen. Da die Anforderungen an die vorliegende Funktion insbesondere bezüglich Sachverantwortung in einem weit gespannten Gebiet sehr hoch sind sowie aufgrund des Quervergleichs innerhalb des MZU, rechtfertigt sich eine Einreihung in LK 12 VVO. Verwaltungssekretär/-in (LK 12 VVO): Diese Richtposition ist ge- mäss Anhang 2 zur VVO in LK 9 bis 12 VVO einzureihen. Da die vor- liegende Funktion erhebliche Sachverantwortung im speziellen Bereich des Massnahmenvollzuges für straffällige männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 17 bis 26 Jahren voraussetzt und eine kaufmännische Lehre mit viel Erfahrung vorausgesetzt wird, rechtfer- tigt sich eine Einreihung in LK 12 VVO. Diese Einreihung rechtfertigt sich zudem aufgrund des Quervergleichs innerhalb des MZU. Da die Einreihungen einiger Funktionen Lohnklassen über LK 17 VVO betreffen, wurden sie dem Personalamt vorgängig zur Begutach- tung vorgelegt (§ 7 Abs. 3 VVO).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden für das Mass- nahmenzentrum Uitikon mit Wirkung ab 1. Juli 2011 folgende neue Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Bereich LK VVO 1,0 Sektorleiter/in MZU 17 2,0 Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA MZU 16

II. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden für das Mass- nahmenzentrum Uitikon mit Wirkung ab 1. Januar 2012 folgende neuen Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Bereich LK VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in MZU 14 1,0 Portier mbA MZU 12

III. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden für das Mass- nahmenzentrum Uitikon und den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst mit Wirkung ab 1. Januar 2014 folgende neuen Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Bereich LK VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin/Facharzt/-ärztin PPD 22 1,0 Assistenzarzt/-ärztin PPD 20 1,6 Berufsschullehrperson mbA MZU 20 0,5 Psychologe/-in PPD 19 0,4 Psychologe/-in MZU 19 2,0 Sozialpädagoge/-pädagogin FH mbA MZU 17 4,8 Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA MZU 16 3,3 Arbeitsagoge/-agogin MZU 15 0,4 Verwaltungssekretär/in MZU 12 1,0 Portier mbA MZU 12

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi