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Entscheid

RRB Nr. 569/2024

Konzept Transitplätze für Fahrende, Anhörung

29. Mai 2024Deutsch9 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024

569. Konzept Transitplätze, Anhörung der Kantone (Stellungnahme)

Mit Schreiben vom 5. März 2024 haben das Bundesamt für Kultur und das Bundesamt für Raumentwicklung den Entwurf des Konzepts «Tran- sitplätze» gemäss Art. 19 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) den Kantonen zur Anhörung unterbreitet. Zugleich sollen die Kantone eine Einschätzung zur Bereinigung im Sinne von Art. 20 Abs. 1 RPV abgeben, ob Widersprüche zur kantonalen Richtplanung entstehen. Die Kantone erhalten damit Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Die Mitwirkung der Bevölkerung wurde durch die Publikation im Bundesblatt ermöglicht, eine öffentliche Auflage durch den Kanton Zürich war daher nicht erforderlich. Die Stellungnahmen der Kantone fliessen in die weitere Überarbeitung ein. Nach der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung soll das bereinigte Konzept den Kantonen zur Stellungnahme gemäss Art. 20 RPV vorgelegt werden.

Gegenstand der Anhörung Die Fahrenden schweizerischer Nationalität verbringen nach Möglich- keit den Winter auf einem Standplatz in ihrer Standortgemeinde. Von Frühling bis Herbst sind sie in kleinen Gruppen innerhalb der Schweiz unterwegs und halten sich auf Durchgangsplätzen auf. Jeweils nach längstens einem Monat wechseln sie zum nächsten Durchgangsplatz. International fahrende Roma, Jenische und Sinti reisen in grösseren Ver- bänden und machen während ihrer Durchreise Halt auf Transitplätzen. Der vorliegende Konzeptentwurf befasst sich mit den Transitplätzen für ausländische Fahrende. Der Bund legt erstmals einen Konzeptentwurf in diesem Sachbereich vor. Der Bund erstellt Konzepte und Sachpläne zur Planung und Koor- dination der in seiner Kompetenz stehenden Aufgaben, soweit sich die- se erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. In seinen Konzepten und Sachplänen zeigt der Bund auf, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Themenbereich wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und wie er unter den gegebenen Voraussetzungen zu handeln gedenkt. Das Konzept «Transitplätze» soll den schweizweiten Bedarf an Tran- sitplätzen für ausländische Fahrende ausweisen und definiert dazu sie- ben Planungsregionen, die jeweils mehrere Kantone umfassen. Es zeigt die Herausforderungen auf, die sich bei der Abstimmung der unterschied-

lichen Interessen stellen, und legt die Ziele dar, die der Bund in Zusam- menhang mit Transitplätzen verfolgt. Diese Ziele werden in Form von Leitvorstellungen zur Zusammenarbeit weiterentwickelt und sollen mit- hilfe von Planungsgrundsätzen umgesetzt werden. Dabei werden jedoch zentrale Aufgaben an die Kantone delegiert. Der Kanton Zürich hat sich während der Erarbeitung dafür eingesetzt, dass der Bund die Planung der Transitplätze vornimmt und die Finan- zierung sicherstellt. Mit dem vorliegenden Konzeptentwurf hat der Bund keine finanzielle Beteiligung vorgesehen und die angeregte Aufgaben- teilung zwischen Bund und Kantonen nicht umgesetzt. Das Konzept setzt lediglich einen allgemeinen Rahmen und überlässt die konkrete Stand- ortsuche sowie die Finanzierung und den Betrieb der Transitplätze den Kantonen. Damit ist fraglich, ob die benötigte Anzahl Transitplätze innert nützlicher Frist erstellt werden kann.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Bundesamt für Kultur, Sektion Kultur und Ge- sellschaft, Fiona Häusler, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an: fiona.haeusler@bak.admin.ch): Mit Schreiben vom 5. März 2024 haben Sie uns den Entwurf des Kon- zepts «Transitplätze» zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Ausgangslage Die Schweiz ist völkerrechtlich verpflichtet, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die als nationale Minderheit anerkannten schweizeri- schen Jenischen und Sinti ihre Kultur pflegen können. Die Zahl der ver- fügbaren Halteplätze für Schweizer Fahrende entspricht noch nicht dem festgestellten Bedarf. Der Kanton Zürich ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Situation für Schweizer Fahrende zu verbessern. Der Druck auf die ohnehin knappen Stand- und Durchgangsplätze wird jedoch durch ausländische Fahrende zusätzlich erhöht. Jeweils von Frühjahr bis Herbst halten sich international Fahrende in der Schweiz auf. Diese bilden keine homogene Bevölkerungsgruppe, sondern bestehen aus verschiedenen Teilgruppen unterschiedlicher Herkunft. Dabei handelt es sich haupt- sächlich um Roma, aber auch Sinti und Jenische, die mehrheitlich aus Deutschland, Frankreich und Italien stammen und in grösseren Gruppen reisen.

Zurzeit stehen in der Schweiz nicht genügend Haltemöglichkeiten für die Durchreise ausländischer Fahrender zur Verfügung. Die Erstellung der benötigten Transitplätze kann aber nicht auf kantonaler Ebene sicher- gestellt werden. Dazu ist eine übergeordnete und schweizweit koordi- nierte Lösung erforderlich.

Zum Vorgehen Die Erarbeitung des vorliegenden Konzepts erfolgte durch die Bundes- ämter für Kultur und für Raumentwicklung. Die kantonalen Fachstellen und die Interessenvertretungen der Minderheiten waren in die Konzept- erarbeitung einbezogen, wobei versucht wurde, die Anliegen der Kan- tone aufzugreifen. Dies ist allerdings nicht durchgehend gelungen. In zentralen Fragen bestehen weiterhin Differenzen. Diese betreffen ins- besondere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Regelung der Finanzierung.

Grundsätzliche Bemerkungen und Anträge Wir unterstützen und begrüssen das Ziel, für international fahrende Roma, Sinti und Jenische genügend Transitplätze in der Schweiz zu schaffen. Damit kann auch die Situation für Schweizer Fahrende ver- bessert werden, da insgesamt mehr Plätze zur Verfügung stehen. Ebenso begrüssen wir die übergeordnete Koordination durch den Bund und die angestrebte Sicherung bestehender Transitplätze. Positiv beurteilen wir auch die Absicht, Grundstücke des Bundes zur Verfügung zu stellen. Insofern erachten wir den vorliegenden Entwurf des Konzepts als wich- tigen Schritt in die richtige Richtung, damit die Schweiz ihren völkerrecht- lichen Verpflichtungen nachkommen kann. Gemäss dem vorliegenden Konzeptentwurf besteht die Rolle des Bun- des jedoch vorab in der Bereitstellung von Grundlagen, der Definition von Planungsregionen und planerischer Grundanforderungen sowie der koordinierenden Unterstützung. Demnach soll das Konzept die Zustän- digkeiten und Prozesse regeln, die interkantonale Koordination sicher- stellen und so dazu beitragen, dass die festgelegte Anzahl an Transit- plätzen realisiert werden kann. Die eigentliche Standortsuche sowie die Erstellung und Finanzierung der Transitplätze werden an die Kantone delegiert. Die Kantone sind bereits für die Bereitstellung von Stand- und Durch- gangsplätzen für Schweizer Fahrende zuständig. Die Erstellung von Transitplätzen für international Fahrende erfordert eine gesamtschwei- zerische Koordination und übersteigt damit die kantonalen Möglich- keiten. Bei fehlender Einigung zwischen den Kantonen ist zudem die Gefahr gross, dass weiterhin zu wenig Transitplätze zur Verfügung stehen.

Es drängt sich daher eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Kan- tonen auf, wonach die Kantone wie bisher die Stand- und Durchgangs- plätze für Schweizer Fahrende planen, erstellen und betreiben, während der Bund zumindest die Finanzierung der Transitplätze für ausländische Fahrende übernimmt. Die Kantone und Gemeinden tragen bereits die Kosten für Planung, Erstellung und Betrieb der Stand- und Durchgangs- plätze. Eine zusätzliche Belastung durch die Transitplätze würde die Möglichkeiten der Kantone übersteigen. Die Schaffung der Transitplätze ist zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen erforderlich und liegt im nationalen Interesse. Entsprechend ist die Finanzierung der Transit- plätze durch den Bund zu gewährleisten.

Hauptantrag: Die Finanzierung der Standortsuche sowie der Er- stellung und des Betriebs der erforderlichen Transitplätze hat durch den Bund zu erfolgen.

Weitere Anträge zum vorliegenden Konzeptentwurf Die Berücksichtigung des Hauptantrages bedingt eine umfassende Überarbeitung des Konzepts. Die nachfolgend aufgeführten Anträge zum vorliegenden Entwurf ergeben sich aus dem Hauptantrag und er- gänzen diesen. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir für die Begründung auf die Ausführungen zum Hauptantrag. Kapitel 2.2: Leitvorstellungen zur Zusammenarbeit Antrag zu L6: Wir beantragen, dass die Unterstützung der Kantone durch den Bund bei der Findung von Transitplätzen intensiver ausge- staltet und insbesondere um die Finanzierung der Massnahmen erweitert wird. Anträge zu L7: Am 16. März 2023 veröffentlichten die Stiftung Zu- kunft für Schweizer Fahrende, das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Kultur das Handbuch für die Planung, den Bau und Betrieb von Stand-, Durchgangs- und Transitplätzen für fahrende Jenische, Sinti und Roma. Darin sind auch Angaben zur Infrastruktur von Transitplätzen für international Fahrende enthalten. Diese Grund- lagen sind aufzugreifen und gegebenenfalls im Konzept zu ergänzen. Antrag zu L8: Betrieb und Unterhalt der Transitplätze sind durch den Bund sicherzustellen und zu regeln oder durch finanzielle Beiträge an die Kantone abzugelten. Antrag zu L9: Im Konzeptentwurf ist nicht festgehalten, wie die Kos- ten unter den Kantonen einer Planungsregion aufgeteilt werden sollen. Nach unserem Dafürhalten sind die Kosten für Erstellung und Betrieb der Transitplätze vom Bund zu übernehmen (vgl. Hauptantrag). Falls die

Kantone dennoch einen finanziellen Beitrag leisten sollen, müssten Vor- gaben für einen Kostenteiler unter den Kantonen einer Planungsregion definiert werden. Kapitel 2.3: Planungsgrundsätze Antrag zu P2: Der nachzuweisende regionale Bedarf ist durch den Bund zu ermitteln. Antrag zu P3: Der dritte Planungsgrundsatz soll folgendermassen lauten: «Wird ein bestehender Transitplatz, dessen Bedarf nachgewiesen ist, aufgehoben, sind die Planungsregionen bestrebt, mit Unterstützung des Bundes gemeinsam und rasch einen entsprechenden Ersatzstandort in derselben Region zu realisieren.» Kapitel 3: Schweizweiter Bedarf an Stellplätzen und Aufteilung auf die überkantonalen Planungsregionen Aus dem Konzeptentwurf und dem erläuternden Bericht geht nicht hervor, nach welchen Kriterien die Planungsregionen gebildet wurden. Antrag 1 zu Kapitel 3: Die Bildung und die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen sind nachvollziehbar herzuleiten und zu begründen. Schweizweit sollen 14 bis 18 Transitplätze erstellt werden. Aus dem Konzeptentwurf geht nicht hervor, wie diese Anzahl hergeleitet wurde und wie die Plätze schweizweit räumlich abgestimmt sind. Weiter ist unklar, wie die Lasten innerhalb der Planungsregionen verteilt werden sollen. Bezüglich der Anzahl Transitplätze besteht zudem ein Widerspruch zwischen der Angabe in der Tabelle und den Erläuterungen: Der Kan- ton Zürich soll mit dem Kanton Aargau die überkantonale Planungs- region «Zürich-Aargau» bilden. Gemäss der Tabelle in Kapitel 3 sind in dieser überkantonalen Planungsregion zwei neue Transitplätze mit ins- gesamt 40 bis 50 Stellplätzen zu erstellen. Im Erläuterungsbericht zu Kapitel 3 wird jedoch ausgeführt, dass für die überkantonale Planungs- region «Zürich-Aargau» lediglich ein neuer Transitplatz mit 40 bis 50 Stellplätzen zu erstellen sei. Antrag 2 zu Kapitel 3: Die schweizweit benötigte Anzahl Transitplätze ist nachvollziehbar herzuleiten, abschliessend realistisch festzulegen und in den Regionen zu verorten. Die aufgezeigten Widersprüche zwischen den Erläuterungen und der Tabelle in der Planungsregion «Zürich-Aar- gau» sind zu bereinigen. Kapitel 4.1: Massnahmen des Bundes Gemäss Konzeptentwurf prüft der Bund die Verfügbarkeit geeigneter Bundesgrundstücke. Bei Bedarf und in Absprache mit den Kantonen schafft der Bund die nötigen Gefässe für die Koordination der Planun-

gen neuer Transitplätze. Ausserdem führt der Bund ein Monitoring zur Situation der Transitplätze. Ergänzend erstellt der Bund ein Handbuch und unterstützt bei Bedarf Massnahmen zur Förderung des Zusammen- lebens zwischen der fahrenden und der sesshaften Bevölkerung. Wir be- grüssen die Stossrichtung der vorgesehenen Massnahmen. Wir erachten jedoch ein stärkeres Engagement des Bundes für unabdingbar. Antrag zu Kapitel 4.1: Wir beantragen die Überarbeitung des Kapitels im Sinne des Hauptantrags. Kapitel 4.2: Empfehlungen zur Umsetzung des Konzepts durch die Kantone und Gemeinden Die Empfehlungen in Kapitel 4.2 sind ausschliesslich an die Kantone und Gemeinden gerichtet und weisen diesen Aufgaben zu. Die finan- zielle Beteiligung des Bundes ist in den Empfehlungen zu ergänzen. Kantonale Eigenheiten in der Ausgestaltung der raumplanerischen Ins- trumente sind stärker zu berücksichtigen. Antrag zu Kapitel 4.2: Wir beantragen die Überarbeitung des Kapitels im Sinne des Hauptantrags.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Baudi- rektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli