RRB Nr. 570/2023
Fachstelle für Schulbeurteilung Jahresbericht 2021-2022, Kenntnisnahme
10. Mai 2023Deutsch3 min
Source zh.ch
Fachstelle für Schulbeurteilung Jahresbericht 2021-2022, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023
570. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2021/2022)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 48 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organi- satorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet sie dem Regierungsrat jährlich einen Gesamt- bericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie auf die Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende fünfzehnte Gesamtbericht 2021/2022 bezieht sich auf das erste Jahr des vierten Evaluationszyklus. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 3. April 2023 zur Kenntnis genommen.
2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2021/2022 94 Regelschulen und 13 Sonderschulen evaluiert. Der Gesamtbericht enthält die Kernaussagen der Auswertung der Ein- zelschulberichte sowie Erläuterungen zu den Kernaussagen und zur zu- sammengefassten Bewertung von neun schulspezifischen Qualitätsbe- reichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser auf dem Zürcher Handbuch Schulqualität (vgl. Handbuch Schulqualität, zh.ch/content/ dam/zhweb/bilder-dokumente/organisation/bildungsdirektion/fsb/hand- buch_schulqualitaet_ausgabe_2.pdf) beruhenden Qualitätsansprüche entlang der Prädikate «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nach- folgende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr unter- suchten Regelschulen. Auch im Schuljahr 2021/2022 bescheinigten die Evaluationsteams der Fachstelle für Schulbeurteilung den meisten besuchten Schulen eine ins- gesamt hohe Qualität. Der zusammengezählte Anteil der Stufen «Ex- zellente Praxis» und «Fortgeschrittene Praxis» macht in den Bereichen Unterrichtsgestaltung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern jeweils zwischen 80% und 90% aus. Im Bereich Schulgemeinschaft übersteigt dieser Anteil gar 90%.
In den Qualitätsbereichen Beurteilungspraxis sowie Schul- und Unter- richtsentwicklung hingegen beträgt der Anteil weniger als 30%. Dies trifft auch für den im Auftrag des Bildungsrates neu eingeführten Be- reich Digitalisierung im Unterricht zu. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr 2021/2022 an fünf Schulen festgestellt, die Be- urteilung «Exzellente Praxis» an 15 Schulen. Abbildung: Bewertung der Qualitätsbereiche (alle Schulen), Schul- jahr 2021/2022
Der inhaltliche Schwerpunkt des Gesamtberichts 2021/2022 liegt auf der Zusammenarbeit im Schulteam. Die Kooperation von verschiede- nen Berufsgruppen im Schulteam ist ein zentraler Aspekt, um die viel- fältigen Anforderungen des Schul- und Unterrichtsalltags erfolgreich zu bewältigen. Der entsprechende Qualitätsanspruch lautet: «Die Mit- glieder des Schulteams arbeiten professionell, zielgerichtet und verbind- lich zusammen.» Eine knappe Mehrheit der untersuchten Schulen erreichte bei der Einschätzung dieses Anspruchs die Beurteilungsstufe «Funktionsfähige Praxis» und fast alle restlichen Schulen die Stufe «Fortgeschrittene Pra- xis». Keine Schule erfüllte den Qualitätsanspruch ungenügend; einmal wurde die Stufe «Exzellente Praxis» erreicht. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Ergebnisse der Aus- wertung den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf Systemebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kenntnisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungsdirektion sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hoch- schule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden vertieft.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2021/2022 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli