RRB Nr. 574/2009
Gemeindewesen, Zweckverband Autobetrieb Stadel-Neerach, neue Statuten, Genehmigung
15. April 2009Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Autobetrieb Stadel-Neerach, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2009
574. Gemeindewesen (Zweckverband, Autobetrieb Stadel-Neerach)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Neerach und Stadel bilden seit 1914 unter der Bezeichnung «Automobilbetrieb Stadel-Neerach» einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb einer konzessionierten Autobuslinie. Ein eigentlicher Zweckverbandsvertrag wurde, soweit ersichtlich, erst 1938 abgeschlossen (vgl. RRB Nr. 1869/1938). 1973 wurden die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision unterzogen (vgl. RRB Nr. 5532/1973). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorga- be, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben den neuen Statuten am 8. und am 11. Dezember 2008 zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- und weitere Kompetenzen der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Autobetrieb Stadel-Neerach wer- den genehmigt.
II. Mitteilung an Autobetrieb Stadel-Neerach, Neuwiesstrasse 25, 8174 Stadel, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Neerach, Gemeinderatskanzlei, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, und Stadel, Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi