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Entscheid

RRB Nr. 576/2009

Gemeindewesen, Zweckverband, Zentrum «Kohlfirst», neue Statuten, Genehmigung

15. April 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband, Zentrum «Kohlfirst», neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2009

576. Gemeindewesen (Zweckverband, Zentrum «Kohlfirst»)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Feuerthalen, Dachsen, Flurlingen und Laufen-Uhwiesen bilden seit 1967 unter der Bezeichnung «Kranken- und Altersheim Feuerthalen» (seit 1976: Kranken- und Altersheim am Kohlfirst) einen Zweckverband für den Bau und Betrieb öffentlicher Kranken- und Altersheime in den Verbandsgemeinden (RRB Nrn. 4673/ 1967 und 2287/1976). Die Verbandsgemeinden sind übereingekommen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimmbe- rechtigten der Verbandsgemeinden haben den neuen Statuten am 21. und 27. November 2008, am 4. Dezember 2008 und am 14. Januar 2009 zuge- stimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemein- debeschlüsse der Verbandsgemeinden keine Rechtsmittel erhoben wor- den sind. Mit der Totalrevision der bisherigen Statuten erfolgt u. a. eine Ände- rung des Verbandszwecks, steht neu doch vor allem der Betrieb – und nicht mehr auch der Bau – eines Alters- und Pflegeheimes in Feuertahlen im Vordergrund. Der Zweckverband nennt sich neu Zentrum «Kohl- first». Im Weiteren erfolgten Anpassungen an die Vorgaben der Kantons- verfassung betreffend die demokratische Zweckverbandsorganisation sowie die Erhöhung der Ausgabenbewilligungskompetenzen der Betriebs- kommission und die organisatorische Verankerung einer Geschäftslei- tung mit entsprechenden finanziellen Kompetenzen. Die Änderungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Bean- standungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Zentrum «Kohlfirst» werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Zentrum «Kohlfirst», Verwaltung, Rütenenweg 6, 8245 Feuerthalen, die Gemeinderäte der Politischen Ge- meinden Flurlingen, Dorfstrasse 36, Postfach, 8247 Flurlingen, Feuertha- len, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dach- sen, Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi