RRB Nr. 58/2011
Legislaturbericht 2007-2011
19. Januar 2011Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Januar 2011
58. Legislaturbericht 2007–2011
Erwägungen
Der Regierungsrat zieht in einem Bericht Bilanz über die Legislatur 2007–2011. Dieser Bericht ist der Öffentlichkeit mit einem Separatdruck zugänglich zu machen und an einer Medienkonferenz vorzustellen. Das Vorgehen und die Struktur des Berichts wurden mit RRB Nr. 786/2010 (S. 2–3) festgelegt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Legislaturbericht 2007–2011 wird verabschiedet.
II. Die Staatskanzlei wird beauftragt, einen Separatdruck des Berich- tes herzustellen.
III. Der Bericht wird an einer Medienkonferenz vorgestellt.
IV. Zustellung des Separatdrucks an den Schweizerischen Bundesrat, die zürcherischen Mitglieder der Bundesversammlung, die Regierun- gen der eidgenössischen Mitstände, die Mitglieder des Kantonsrates, die Stadt- und Gemeinderäte und die Statthalter.
V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, je unter Beilage des Separatdruckes.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi