Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 582/2013

E-Voting, Consortium, Beitritt

29. Mai 2013Deutsch6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2013

582. E-Voting (Beitritt Consortium)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich führte von 2005 bis 2011 im Rahmen eines Pilot- projektes und unter Mitwirkung des Bundes in einigen Gemeinden meh- rere Volksabstimmungen mit E-Voting durch. Für die Vorgeschichte und die gesetzlichen Grundlagen dazu kann auf die ausführliche Dar- stellung in RRB Nr. 1397/2006 sowie den Schlussbericht 2008–2011 des Statistischen Amtes verwiesen werden. Mit Beschluss Nr. 1391/2011 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Schlussbericht zur Testphase 2008–2011 und beschloss, die Testabstim- mungen im Kanton Zürich mit dem bestehenden kantonalen E-Voting- System auf Ende 2011 einzustellen. Ein wichtiger Grund für die Einstellung der Versuche war, dass die Anforderungen des Bundes an die Sicherheit eines E-Voting-Systems der zweiten Generation noch nicht bekannt waren. Der Regierungsrat lehnte daher 2011 kurzfristig notwendige Investitionen in ein System ab, dessen Entwicklungspotenzial nicht sichergestellt war. Der Regierungsrat beurteilte auch die Betriebskosten für weitere E-Voting-Versuche als zu hoch, weil weiterhin nur ein beschränkter Teil des Elektorates für die Versuche zugelassen wurde und weil die admi- nistrativen Aufwendungen aufgrund dezentraler Stimmregister und postalischer Zustellung der E-Voting-Unterlagen beträchtlich waren. Gleichzeitig beauftragte der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern, im Rahmen von Vorprojekten und unter Einbezug der Staatskanzlei Folgendes zu prüfen: – die Möglichkeiten des Einsatzes eines neuen E-Voting-Systems allein oder in Zusammenarbeit mit dem Bund und andern Kantonen, – die Möglichkeiten zur Schaffung eines zentralen Stimmregisters im Kanton Zürich, – ergänzend für die im Kanton Zürich stimmberechtigten Ausland- schweizerinnen und -schweizer die Erfassung in einem zentralen Stimmregister sowie die Möglichkeiten einer Beherbergung auf dem E-Voting-System eines anderen Kantons und dem Regierungsrat entsprechend Antrag zu stellen, – 2009 haben die Kantone Aargau, Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Solothurn und Freiburg ein Consortium gebildet, das seither mit einer von der Unisys (Schweiz) AG erstellten und betrie- benen Kopie des Zürcher E-Voting-Systems Volksabstimmungen für

die in diesen Kantonen stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erfolgreich durchführt. Das System des Con- sortiums ist bei der Informatikabteilung der Direktion der Justiz und des Innern untergebracht. Der Kanton Zürich arbeitet eng mit dem Consortium zusammen, was den Unterhalt und den Erfahrungsaus- tausch betrifft. Der von den Consortiumskantonen am 1. Juli 2009 zu diesem Zweck untereinander und mit der Bundeskanzlei als Koordinatorin abge- schlossene Vertrag regelt insbesondere die Kostenverteilung für die Einrichtung und Wartung sowie den Betrieb des Systems. Der Beitritt weiterer Kantone ist gegen Leistung einer Einmalzahlung und Beteili- gung an den künftig anfallenden Wartungskosten ausdrücklich vorge- sehen. Der unbefristet laufende Vertrag ist unter Einhaltung einer ein- jährigen Kündigungsfrist jeweils auf das Jahresende kündbar.

B. Entwicklung im Bereich E-Voting seit Ende 2011 Die E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2013–2016 definiert als Kernprojekt 14 das flächendeckende E-Voting. E-Voting wird einer der Entwicklungsschwerpunkte des Statistischen Amtes im KEF 2014–2017 sein mit dem ersten Ziel, für Auslandschwei- zerinnen und -schweizer E-Voting für die Wahlen 2015 zu ermöglichen. Vertretungen der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern haben Einsitz in den massgeblichen E-Voting-Gremien des Bundes und nehmen auch an den Sitzungen der aus Mitarbeitenden aller Consortiumskantone bestehenden Arbeitsgruppe teil. Die im 3. Bericht des Bundesrates zu Vote électronique (Sommer 2013) zu erwartenden Anforderungen an die Sicherheit eines E-Voting-Systems der nächsten Generation können gemäss heutiger Beurteilung durch die Weiterentwicklung des Consortiumsystems abgedeckt werden, es braucht keine grundlegende Neuentwicklung. Diese Aussage kann ge- stützt auf die Mitwirkung von Vertretungen der Consortiumskantone, des Kantons Zürich und des Systementwicklers Unisys (Schweiz) AG in den entsprechenden Arbeitsgruppen sowie die daraus gewonnenen Er- kenntnisse gemacht werden. Das Consortium wird heute durch eine Geschäftsleitung (Stabsstelle E-Voting der Staatskanzlei des Kantons Aargau) professionell und effi- zient geführt. Gemäss der von der Arbeitsgruppe verabschiedeten, de- taillierten Strategie des Consortiums, die sich in zeitlicher Hinsicht nach den Vorgaben der Bundesbehörden richtet, soll in einer ersten Etappe Anfang 2015 ein E-Voting-System der zweiten Generation in Betrieb genommen werden, das E-Voting für 50% des Inlandschweizer-Elekto- rats und für 100% des Auslandschweizer-Elektorats eines Kantons er-

möglicht. In der zweiten Etappe soll das System mit weiteren Sicher- heitselementen gemäss den Anforderungen des Bundes ausgebaut wer- den, sodass ab etwa 2018/2019 100% des Elektorats eines Kantons die Möglichkeit erhalten werden, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Anlässlich der Sitzung der Arbeitsgruppe des Consortiums vom 28. März 2013 haben alle mitwirkenden Kantone die Anregung des Kantons Zürich unterstützt, die Prüfung der Einführung einer medien- bruchfreien Stimmabgabe zu beschleunigen. Das Consortiumsystem stellt bereits heute die Stimmrechtsausweise digital für die Druckereien zur Verfügung. Die elektronische Zustellung der digitalen Stimmrechts- ausweise (und des Stimmmaterials) an die Stimmberechtigten muss durch ein neues Softwaremodul sichergestellt werden. Für den Kanton Zürich wird eine Einbettung dieser Dienstleistung in die Transaktions- plattform ZHservices geprüft. Ab 2014 fallen die wesentlichen Investitionen für die Weiterentwick- lung der Consortiumsinfrastruktur zu einem E-Voting-System der zwei- ten Generation an. Ein Beitritt des Kantons Zürich zum Consortium Vote électronique auf den 1. Januar 2014 dient dem angestrebten flächen- deckenden Einsatz von E-Voting im Kanton Zürich und stellt sicher, dass er während der Entwicklungsphase seine Ziele gemäss E-Govern- ment-Strategie direkt und wirkungsvoll einbringen kann. Für mehrere Consortiumskantone, in denen die weitere Finanzierung von E-Voting noch nicht gesichert ist, hat zudem der baldige Beitritt des Kantons Zürich zum Consortium eine wichtige Signalwirkung für die innerkanto- nalen Diskussionen über die langfristige Finanzierung dieses Vorhabens, wie sie in den nächsten Monaten stattfinden werden.

C. Beitritt zum Consortium Vote électronique und Kosten Die vom Regierungsrat genannten Voraussetzungen für die weitere Durchführung von Volksabstimmungen mit E-Voting werden damit in absehbarer Zukunft weitgehend erfüllt sein. Das System des Consor- tiums bzw. vor allem dessen geplanter Weiterausbau werden hierfür als tauglich beurteilt. Demzufolge ist der Beitritt des Kantons Zürich zum Consortium Vote électronique auf den 1. Januar 2014 zu beschliessen und die Direktion der Justiz und des Innern ist zu ermächtigen, die ent- sprechenden Erklärungen abzugeben sowie die vertraglichen Vereinba- rungen zu unterzeichnen. Die im Consortiumvertrag vorgesehene Einmalzahlung für den Bei- tritt zum Consortium dürfte für den Kanton Zürich angesichts der Vor- leistungen (zur Verfügungstellung der Lizenzen bzw. der funktionsfähi- gen Hard-/Software) entfallen. Die Kosten für die Weiterentwicklung und den Betrieb des Consortiumsystems werden nach dem Beitritt des

Kantons Zürich von acht Kantonen getragen. Der Verteilschlüssel berücksichtigt die Anzahl Kantone und die Anzahl Stimmberechtigten pro Kanton. Der Betriebsaufwand zulasten der Erfolgsrechnung sowie die Software- und Infrastrukturinvestitionen zulasten Investitionsrech- nung sind in der Ersteingabe des KEF 2014–2017 der Leistungsgruppe Nr. 2223 Statistisches Amt enthalten. Der Betriebsaufwand beträgt jährlich rund Fr. 30 000 und die Software- und Infrastrukturinvestitio- nen schwanken jährlich zwischen Fr. 20 000 und Fr. 150 000.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kanton Zürich tritt auf den 1. Januar 2014 dem Consortium Vote électronique bei.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben und die ent- sprechenden Verträge zu unterzeichnen.

III. Mitteilung an das Consortium Vote électronique, Geschäftsstelle, c/o Staatskanzlei des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, die Mitglieder des Regierungsrates, die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi