RRB Nr. 587/2011
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe Japan und Nordafrika
4. Mai 2011Deutsch4 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe Japan und Nordafrika
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011
587. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe Japan und Nordafrika)
Erwägungen
1. Formelles Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin (einschliesslich eines mit RRB-Nr. 1503/07 festgelegten jährlichen Betrages von Fr. 200 000 zugunsten des Kontos «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») Fr. 7 026 400 bewilligt worden. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2011 noch Fr. 2 973 600 zur Verfügung.
2. Soforthilfe für Japan Am Freitag, 11. März 2011, wurde die Ostküste Japans vom schwers- ten Erdbeben seiner Geschichte erschüttert. Kurz nach dem Erdbeben erreichte eine zehn Meter hohe Flutwelle die Küste und riss Schiffe, Häuser, Autos und Menschen mit. Im 250 km nördlich von Tokio gele- genen Atomkraftwerk Fukushima wurde das Kühlsystem an mehreren Reaktoren beschädigt. Durch die Atomkatastrophe wird die Not der von den Naturgewalten Betroffenen im Norden Japans zum Teil in den Medien in den Hinter- grund gedrängt. Hunderttausende sind in Notunterkünften unterge- bracht. Der Bedarf an Unterstützung für die Menschen in den Obdach- losenzentren ist gross (Versorgung mit Trinkwasser, warme Mahlzeiten, Nahrungsmittel, Kochutensilien, anfänglich Decken usw.) Ein Soforthilfebeitrag ist auch für eine Industrienation wie Japan ge- rechtfertigt. Das Erdbeben, die Flutwelle und der atomare GAU haben Japan in dreifacher Hinsicht überrollt und stellen dieses Land vor unge- ahnte Herausforderungen. Einerseits ist aufrund des grossen mensch- lichen Leids ein Zeichen der Anteilnahme geboten, anderseits ist aufgrund des enormen Bedarfs an Soforthilfe eine Beitragsleistung angebracht. In Anbetracht der gesamten Umstände ist ein Beitrag des Kantons von Fr. 200 000 gerechtfertigt. Dieser Beitrag muss den Allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds entnommen werden.
3. Soforthilfe für Nordafrika Im Zuge der politischen Umwälzungen im nordafrikanisch-arabi- schen Raum begannen auch Mitte Februar 2011 in Libyen Proteste, die in einen Bürgerkrieg mündeten. Die Gewalt forderte bereits viele Tote und Verletzte. Zehntausende Menschen sind weiterhin auf der Flucht. Bis anhin sind es vor allem Ausländerinnen und Ausländer, die versu- chen, sich in den Nachbarländern Ägypten, Tunesien, Algerien und Niger in Sicherheit zu bringen und von dort in ihre Heimat zurückzu- kehren. Es wird von rund einer Million Gastarbeiterinnen und Gastar- beitern ausgegangen, darunter hauptsächlich Staatsangehörige aus dem Maghreb, der Subsahara und asiatischen Ländern (z. B. Bangladesch, Philippinen, China). An den Grenzübergängen in Tunesien und Ägypten, wo die meisten dieser erschöpften Menschen – meistens ohne das Nötigste – eintreffen, bestehen Auffanglager. Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) des Bundes unterstützt die Hilfe in Libyen und in den Grenzregionen mit mehr als 2 Mio. Franken. Im tunesischen Grenzgebiet hilft das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) dem Tunesischen Roten Halbmond bei der Be- treuung der gestrandeten Flüchtlinge. Im ägyptischen Grenzgebiet unter- stützt die Caritas die Flüchtlinge über ihr lokales Netzwerk. Dabei geht es um die Versorgung mit Mahlzeiten und Wasser, um medizinische Hilfe und um die Hilfe bei der Beschaffung von amtlichen Papieren. Diese Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Behör- den und in Koordination mit den Partnerorganisationen vor Ort durch- geführt. SRK und Caritas haben die Glückskette um Mitfinanzierung ersucht. Angesichts der gesamten Umstände und aufgrund der prekären Situation ist für Nordafrika ein Soforthilfebeitrag des Kantons von Fr. 400 000 angezeigt. Dieser Beitrag muss den Allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds entnommen werden.
4. Sammelkonto der Glückskette Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln, ist es sinnvoll, die Beiträge der «Glückskette» auszurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern ein Sammelsystem und wird von Radio und Fernsehen der SRG SSR idée suisse getragen. Die Glückskette leitet eingehende Spenden an die in Japan und Nordafrika tätigen Partnerhilfswerke weiter.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken «Glückskette» Spendenkonto «Japan», Ausland-Soforthilfebeitrag 200 000 «Glückskette» Spendenkonto «Nordafrika», Ausland-Soforthilfebeitrag 400 000 Total 600 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi