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Entscheid

RRB Nr. 587/2018

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungszentrum Limmattal, Sozialplan, Festlegung, gebundene Ausgabe

20. Juni 2018Deutsch5 min

Source zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungszentrum Limmattal, Sozialplan, Festlegung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2018

587. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sozialplan)

Erwägungen

2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG; LS 413.312) erlassen. Damit wurden unter anderem die Subventionen an die allgemeine und die berufsorientierte Weiterbildung festgelegt. Diese Festlegungen führten dazu, dass für die Kurse des Bildungszentrums Lim- mattal in Dietikon ebenfalls ein höherer Deckungsgrad erforderlich wurde. 2017 zeigte sich am Bildungszentrum Limmattal, dass aufgrund des Kurs- und Buchungsrückgangs ein Abbau der Leistungen vorgenom- men werden muss. Eine Analyse der Situation durch die Schulleitung und die Schulkommission ergab, dass im Bereich Sprachen mit Deutsch als Zweitsprache, Französisch, Italienisch und Spanisch sowie im Bereich Informatik Entlassungen unumgänglich werden. Trotz ergriffener Mass- nahmen wie z. B. intensivierten Marketings und Überarbeitung des An- gebots brachen die Teilnehmerzahlen in diesen Bereichen in den letzten vier Jahren um knapp 75% ein. Die Mitarbeitenden sowie die Personalverbände VPV und VPOD wur- den anlässlich einer Informationsveranstaltung am 23. Januar 2018 über die vorgesehenen Massnahmen informiert. Von den Kündigungen sind zwölf Personen betroffen. Die Kündigungen werden im Juni 2018 auf Ende Februar 2019 ausgesprochen. Einer Lehrperson wurde lehrgangs- bedingt bereits auf den 31. August 2018 gekündigt. Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalgeset- zes vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozialplan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss Sozial- plan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zusammen- fassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen sechs und zwölf Monats- löhnen vor. Die Lage keiner bzw. keines Mitarbeitenden ist als Härte- fall zu bezeichnen. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betra- gen rund Fr. 306 121. – Auf Wunsch wird den Mitarbeitenden eine beruf‌l iche Standortbe- stimmung in einem Berufsinformationszentrum (biz) oder ein Beitrag an eine Weiterbildung im Umfang von Fr. 2000 angeboten. Die Kosten dieser Massnahmen betragen insgesamt Fr. 24 000. – Bei sechs Mitarbeitenden erfolgt eine Entlassung altershalber ge- mäss § 24b Abs. 1 lit. c PG. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 256 171.

Gesamthaft werden 2,5 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kos- ten von insgesamt Fr. 586 292, einschliesslich Sozialleistungen. Die Kos- ten pro abgebaute Stelle belaufen sich auf Fr. 234 705. Den VPV und dem VPOD wurde der Entwurf des Sozialplans am 29. März 2018 vorgelegt. Die VPV erklärten sich mit dem Sozialplan ein- verstanden. Der VPOD brachte in seiner Stellungnahme vor, dass die Berechnungsweise für die Abfindungen willkürlich sei und für einzelne Personen zu beträchtlichen Abweichungen zu ihren Ungunsten führen könne. Der VPOD forderte daher, dass bei der Berechnung der Abfin- dungen grundsätzlich vom durchschnittlichen Beschäftigungsgrad aus- gegangen werden müsse. Die derzeitige Berechnungspraxis wird im Mittelschul- und Berufsbildungsamt – auch bei vorhergehenden Sozial- plänen – seit mehreren Jahren angewendet. Liegt der durchschnittliche Beschäftigungsgrad seit der letzten Anpassung des garantierten Pensums, längstens während der vergangenen fünf Jahre, erheblich über dem ga- rantierten Pensum, so ist dieser Durchschnitt massgebend. Erheblich ist die Abweichung, wenn sie 15% und mehr beträgt. Um den in Einzel- fällen daraus resultierenden Nachteil etwas abzumildern, wird den betrof- fenen Lehrpersonen die Abfindung um einen zusätzlichen Monatslohn erhöht. Schliesslich verlangte der VPOD, Mitarbeitenden, die nach der Teilkündigung weiterbeschäftigt würden, ein Pensum anzubieten, das die Weiterversicherung in der Pensionskasse garantiere. Mit Ausnahme einer Person sind davon Mitarbeitende betroffen, die von einer Entlassung altershalber profitieren. Bei den Entlassungen altershalber werden durch den Kanton die ergänzenden Spargutschriften übernommen, welche die entgehenden arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Spargutschriften bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren ausgleichen. Da die erwähnten Lehrpersonen vollumfänglich aus der BVK austreten werden, erhalten sie die gleichen ergänzenden Spargutschriften, wie wenn sie keine Folgeanstellung am Bildungszentrum Limmattal hätten. Es wur- de geprüft, ob der einen Person, die wegen des Alters nicht altershalber entlassen wird, die Abfindung um einen Monat erhöht werden kann. Da- von wurde abgesehen, damit im Vergleich mit den übrigen, vollumfäng- lich entlassenen Mitarbeitenden keine Ungleichbehandlung entsteht. Das Personalamt stimmt den vorgesehenen Sozialplanleistungen zu. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Er- folgsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Fr. 586 292 zu bewilligen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sozialplan für das Bildungszentrum Limmattal wird festgelegt.

II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 586 292 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zü- rich), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmens- dorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich) sowie an die Finanzdirek- tion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli