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Entscheid

RRB Nr. 589/2023

IPZ Property AG, Verwaltungsrat, Wahl, Mandatsvertrag, Ermächtigung

10. Mai 2023Deutsch8 min

Source zh.ch

IPZ Property AG, Verwaltungsrat, Wahl, Mandatsvertrag, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023

589. IPZ Property AG, Verwaltungsrat, Wahl; Mandatsvertrag, Ermächtigung

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 6. April 2022 genehmigte der Regierungsrat das Konzept für die Governance des Innovationsparks Zürich und die Go- vernance-Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stiftung Innovationspark Zürich (RRB Nr. 568/2022). Die Governance des Innovationsparks Zürich (IPZ) ist von entschei- dender Bedeutung für die nachhaltige Funktionsfähigkeit des Parks. Sie ist insofern komplex, als viele unterschiedliche Akteure in dem «Öko- system» des IPZ engagiert sind, die entsprechend unterschiedliche In- teressen verfolgen. Gleichzeitig muss sie einfach und verständlich sein, die Rollen der Akteure klar definieren und Transparenz sicherstellen. Auf Bundesebene sind das Eidgenössische Departement für Verteidi- gung, Bevölkerungsschutz und Sport und das Eidgenössische Departe- ment für Wissenschaft, Bildung und Forschung mit dem Park befasst. Auf kantonaler Ebene vertreten vor allem der Regierungsrat und die Volks- wirtschaftsdirektion den Kanton, unter der Oberaufsicht und mit der Budgethoheit des Kantonsrates. Für die Qualitätssicherung bei der Um- setzung des IPZ ist die selbstständige Stiftung Innovationspark Zürich zuständig. Für Planung, Erschliessung und Realisierung des IPZ ist die IPZ Property AG verantwortlich. Der Kanton nimmt im Innovationspark eine besondere Rolle ein. Er ist Empfänger der Baurechte des Bundes und vergibt die Unterbaurechte zur Erstellung des IPZ. In dieser Funktion tritt er als Gewährleister der Zweckbindung des Baulands auf. Bereits über das Planungsrecht (kanto- naler Gestaltungsplan) und die damit verbundenen Baubewilligungen hat der Kanton darum zentrale Eckwerte der Nutzung des Areals defi- niert. Der IPZ nimmt folglich eine sehr prominente Stellung im Kanton ein und geniesst eine entsprechend hohe politische Aufmerksamkeit. Die finanzielle Belastung des Kantons durch den IPZ beschränkt sich den- noch auf die Aufbauphase im Sinne einer Starthilfe aus staatlichen Mit- teln. Es ist deshalb wichtig, aufzuzeigen, dass er die politische Steuerung und Kontrolle wahrnimmt. Dies geschieht auf drei Ebenen:

– Die mit der Vergabe von Unterbaurechten verbundenen Baurechtsver- träge enthalten Auf‌lagen, die einzuhalten sind. – Eine transparente Berichterstattung und Rechenschaftspflicht ermög- licht die Überwachung der Entwicklung des IPZ durch die Politik. – Die Wahl von und die Einsitznahme in Organen wichtiger Akteure des IPZ ermöglichen eine direkte Mitwirkung und Beobachtung. Vorliegend geht es um die Einsitznahme im Verwaltungsrat der IPZ Property AG. Diesbezüglich sieht das Governance-Konzept vor, dass der Kanton Zürich Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat hat. Der Re- gierungsrat kann eine Person als Vertretung in den Verwaltungsrat zur Wahl vorschlagen; die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der IPZ Property AG. Die Entwicklung des IPZ kommt nach der Bewilligung des Kantons- kredits und der Festsetzung des Richtplans in eine neue Phase. Die Ent- wicklung durch die IPZ Property AG wird Fahrt aufnehmen, und der Kanton muss die bisherige Projektorganisation auf der Grundlage der bisherigen Organisation mit einer Koordinationsstelle in eine ständige Organisation überführen. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Mitte 2026 dauern.

2. Rahmenbedingungen Die Möglichkeit, eine Vertretung des Kantons in den Verwaltungsrat der IPZ Property AG wählen zu lassen, ergibt sich aus dem Governance- Konzept betreffend den IPZ. Der Kanton hat keine Beteiligung an der IPZ Property AG. Somit sind die Richtlinien des Regierungsrates über die Public Corporate Governance nicht anwendbar. Verwaltungsrätinnen und -räte sind grundsätzlich den Interessen des Unternehmens verpflichtet. Die IPZ Property AG ist weder eine spezial- gesetzliche noch eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 OR. Dem Kanton Zürich kommt somit keine Sonderstellung zu. Die Vertretung im Verwaltungsrat der IPZ Property AG soll gemäss Governance-Konzept dazu dienen, einen regelmässigen Informations- austausch sicherzustellen und die politische Dimension des Innovations- parks abzubilden. Das vom Kanton vorgeschlagene Verwaltungsratsmit- glied hat das Recht, sich direkt mit der Vorsteherin bzw. dem Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion und einer von ihr bzw. ihm bezeichneten Person sowie der Präsidentin oder dem Präsidenten der Stiftung auszu- tauschen, die üblichen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsregeln gelten gegenüber diesen Personen nicht, sind aber gegenüber der kantonalen Verwaltung und weiteren Dritten sicherzustellen. In diesem Sinne be- steht die Möglichkeit, die Anliegen des Kantons einzubringen.

Für diese Aufgabe ist eine Persönlichkeit erforderlich, die über stra- tegische und operative Führungserfahrungen verfügt, namentlich in den Bereichen Hightech, Infrastruktur, Real Estate und Finance. Wichtig sind aber auch Erfahrungen aus komplexen Projekten und Aufgaben im poli- tischen Umfeld, denn die Entwicklung des IPZ wird auch in den nächsten Jahren in einem politischen Umfeld erfolgen. Es werden weiterhin alle drei Staatsebenen sowie verschiedene Bildungsinstitutionen betroffen sein. Ein Netzwerk in der Industrie mit Kontakten zur Akademie (ETH, Universität Zürich, EMPA) und zur Verwaltung auf Kantons- und Bun- desebene ist deshalb wichtig, zumal den politischen Instanzen Rechen- schaft über die Verwendung der staatlichen Mittel abgelegt werden muss. Für die nächste Phase sind namentlich auch gute Kenntnisse des bishe- rigen Projektverlaufs notwendig, um das bisherige gemeinsame Projekt- verständnis in die nächsten Entwicklungsschritte einzubringen. Wichtig ist auch, dass es sich um eine integre und durchsetzungsstarke Persönlich- keit handelt. Gemäss Governance-Konzept darf es sich indessen nicht um die gleiche Person handeln, die als Gast im Stiftungsrat der Stiftung Innovationspark Zürich Einsitz nimmt.

3. Wahlvorschlag In der letzten Phase des Projekts IPZ wurden die Arbeiten durch eine Taskforce unter der Leitung von Roman Bächtold erfolgreich vorange- trieben und koordiniert. Diese Erfahrung und das damit erarbeitete Pro- jektwissen sollen auch in der nächsten Phase für das Projekt und für die Interessen des Kantons genutzt werden. Deshalb wird Roman Bäch- told zur Wahl als Vertreter des Kantons im Verwaltungsrat der IPZ Pro- perty AG vorgeschlagen. Roman Bächtold ist mit der Leitung von sehr komplexen Projekten bestens vertraut. Er ist dipl. Architekt ETH. In seiner bisherigen Laufbahn war er sowohl als Leiter von komplexen Pro- jekten in der Stadt Zürich (Leiter Geschäftsstelle Gebietsmanagement Hochschulgebiet Zürich Zentrum / Gesamtprojektleiter Gebietsentwick- lung), in Winterthur (Projektleiter im Amt für Städtebau der Stadt Win- terthur) sowie am Flughafen Zürich (Gesamtleiter Projektentwicklung Projekt Zürich 2010, Gesamtprojektleiter Airside Center) tätig. Er hat aber auch Führungserfahrung als ehemaliger Kantonsbaumeister des Kantons Schaffhausen. Im Rahmen der bisherigen Projektentwicklung hat Roman Bächtold auch wiederholt strategisches Geschick bewiesen. Namentlich ist er mit dem Gesamtprojekt und den dahinterstehenden strategischen Überlegungen, die der Kanton mit dem Innovationspark verfolgt, bestens vertraut. Dieses Wissen ist für die nächste Phase des Innovationsparks sowohl für die IPZ Property AG als auch für den Kanton von grossem Nutzen. Insgesamt erfüllt Roman Bächtold das Anforderungsprofil für die Wahl in das oberste Führungsorgan der IPZ Property AG sehr gut.

4. Mandatsvertrag Die Rechte und Pflichten des Vertreters sind in einem Mandatsvertrag zu regeln. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton seine Einflussmög- lichkeiten wahrnehmen kann. Der Vertreter übt das Mandat auf privater Basis aus und wird seine Anstellung beim Kanton entsprechend redu- zieren. Er übt das Stimmrecht nach den im Mandatsvertrag festgelegten oder durch den Kanton erteilten Anweisungen aus, soweit sie nicht gegen das Gesetz, die Statuten oder die guten Sitten verstossen und soweit sie mit den Geschäftsgrundsätzen und Standesregeln des Vertreters und den Interessen der Gesellschaft vereinbar sind. Der Vertreter kennt den Syn- thesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf (Flight Plan vom August 2021) und berücksichtigt diesen bei seinen Entscheiden in guten Treuen und nach pflichtgemässem Ermessen. Er pflegt mit der Vorste- herin oder dem Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion einen offenen Meinungsaustausch. Honoraransprüche an den Staat bestehen nicht. Das Mandat ist als Übergangslösung gedacht. Bis spätestens Ende 2025 soll die heutige Projektorganisation Gebietsentwicklung Flugplatz Dü- bendorf in eine dauernde verwaltungsinterne Organisation übergeführt werden. Das vorliegende Mandat ist deshalb bis 31. Dezember 2025 zu befristen. Während der Laufzeit kann der Vertrag von jeder Partei ge- kündigt werden. Der Vertragsentwurf vom 25. April 2023 liegt unterschriftsreif vor. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, den Mandatsvertrag auf dieser Grundlage für den Kanton zu unterzeichnen. Die Volkswirt- schaftsdirektion ist sodann zu beauftragen, dem Verwaltungsratspräsi- denten der IPZ Property AG den Wahlvorschlag nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen und die Wahl in den Verwaltungsrat zu beantragen. Dieser Beschluss ist bis zur Wahl des Vertreters durch die General- versammlung nicht öffentlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Roman Bächtold, geboren am 16. Juni 1971, von Niederhasli ZH und Schleitheim SH, wohnhaft an der Chapfstrasse 16, 8455 Rüdlingen, wird zur Wahl in den Verwaltungsrat der IPZ Property AG vorgeschlagen.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, mit dem Vertreter gemäss Dispositiv I einen bis 31. Dezember 2025 befristeten Mandats- vertrag (gemäss Entwurf vom 25. April 2023) abzuschliessen.

III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Verwaltungs- ratspräsidenten der IPZ Property AG den Wahlvorschlag mitzuteilen und die Wahl des Vertreters in den Verwaltungsrat zu beantragen.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Wahl des Vertreters durch die General- versammlung der IPZ Property AG nicht öffentlich.

V. Mitteilung an Roman Bächtold, Chapfstrasse 16, 8455 Rüdlingen, sowie an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli