RRB Nr. 59/2011
Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz, Schreiben an die KdK
19. Januar 2011Deutsch4 min
Source zh.ch
Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz, Schreiben an die KdK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Januar 2011
59. Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten
Erwägungen
Agglomerationskonferenz (Stellungnahme) Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich als Mitbegründe- rin der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) verschiedentlich mit dem Grundsatzentscheid der Fortsetzung der TAK beschäftigt. Auf der Grundlage eines von der Tripartiten Technischen Arbeitsgruppe (TTA) erarbeiteten Berichts «Grundlagen für den Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der TAK» wurden im Herbst 2010 die Kantonsregierungen mittels eines Fragebogens zu einer ersten Stellungnahme zu den Emp- fehlungen und Anträgen der TAK eingeladen (vgl. RRB Nr. 1608/2010). Die Ergebnisse dieser Umfrage liegen nun vor und sind vom Sekre- tariat der KdK in einen Entwurf für eine Stellungnahme der KdK zu- handen der TAK zusammengefasst worden. In diesem Entwurf nimmt die Frage des Einbezugs der ländlichen Räume in die zukünftige tripar- tite Zusammenarbeit eine dominierende Stellung ein. Zusammen mit den Kantonen Basel-Landschaft und Waadt hat sich der Kanton Zürich grundsätzlich für den heutigen Zustand, d. h. die Fortsetzung (aus- schliesslich) als Agglomerationskonferenz ausgesprochen und erst in zweiter Linie für die von der TAK empfohlene Option eines zeitlich gestaffelten Vorgehens, d. h. zunächst Fortsetzung als Agglomerations- konferenz mit dem mittelfristigen Ziel der Überführung in eine Konfe- renz unter Einbezug der ländlichen Räume. Der Kanton Zürich begründete seine Haltung mit der Gefahr einer Verwässerung der ursprünglichen Anliegen der TAK. Da diese Beden- ken weiterhin bestehen, ist an diesem Entscheid grundsätzlich festzu- halten. Allerdings kommt dies nicht einer Ablehnung der Weiterführung der TAK gleich, die ja auch gemäss der im Entwurf ausgedrückten Ein- schätzung der KdK in erster Linie als «Initiatorin» und Impulsgeberin zu verstehen ist. Das Angehen konkreter Agglomerationsprobleme wird sich tendenziell allerdings auf andere Institutionen, vor allem etwa die Metropolitankonferenzen, verschieben.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (auch in elektronischer Form an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf einer Stellungnahme zum Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) zu äus- sern. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung: Die Stellungnahme zur zukünftigen Ausrichtung der TAK beschäf- tigt sich prominent und praktisch ausschliesslich mit der Frage des Einbezugs der ländlichen Räume in die tripartite Zusammenarbeit. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass man am heutigen Zustand einer Fortsetzung (ausschliesslich) als Agglomerationskonferenz fest- halten sollte. Die TAK wurde 2001 als politische Plattform der vertika- len Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemein- den für die besonderen, insbesondere sektoralen Probleme der Städte und Agglomerationen eingerichtet und hat vornehmlich die Entwick- lung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik dieser Träger zum Ziel. Als gemeinsame und ganzheitliche Politik bezieht diese den ländlichen Raum dort von Fall zu Fall mit ein, wo dies sinnvoll und nötig ist. Ein systematischer, durchgehender und konstitutiver Einbezug der ländlichen Räume erschwert die Entscheidungsprozesse und birgt die Gefahr einer Verwässerung und Verlagerung der ursprünglichen Anliegen der TAK. Wir wollen dies nicht als Ablehnung der Weiterführung der TAK ver- standen wissen, deren Rolle ja auch gemäss dem Entwurf der Stellung- nahme in erster Linie als «Initiatorin» und Impulsgeberin zu verstehen ist. Es ist aber absehbar, dass sich das Angehen und die Lösung kon- kreter Agglomerationsprobleme tendenziell auf andere Institutionen wie etwa die Metropolitankonferenzen verlagern dürften. Auf keinen Fall darf die grösste Errungenschaft der TAK, städtischen Interessen eine Plattform zu bieten, bei einer Weiterentwicklung geopfert werden. Schliesslich regen wir ausdrücklich an, dass allenfalls die Benennung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) entsprechend über- prüft wird.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung der KdK nicht öf- fentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Be- schlussfassung der KdK), an die Mitglieder und die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi