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Entscheid

RRB Nr. 590/2017

Stadt Winterthur, Module 4, 5 und Strasseninstandstellung Veloquerung Nord, Projektgenehmigung

28. Juni 2017Deutsch5 min

Source zh.ch

Stadt Winterthur, Module 4, 5 und Strasseninstandstellung Veloquerung Nord, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2017

590. Strassen (Winterthur, Veloquerung Bahnhof Nord, Bank- bis

Erwägungen

Rudolfstrasse; Modul 4: Neubau Velorampe Turnerstrasse / Modul 5: Verkehrs- und Betriebskonzept Bahnhofplatz / Strasseninstandstellung Stadthaus- bis Wülflingerstrasse) Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für den Neubau der Veloquerung Bahnhof Nord (Abschnitt Bank- bis Rudolfstrasse) sowie das Projekt Strasseninstandsetzung Bahnhofplatz (Abschnitt Stadthaus- bis Wülflingerstrasse) zur Genehmigung nach § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Gebiet um den Bahnhof Winterthur wurde in den letzten Jahren städtebaulich und betrieblich aufgewertet. Der Masterplan Bahnhof Win- terthur koordiniert die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvor- haben. Auf dem gesamten Bahnhofareal soll eine Begegnungszone ent- stehen, welche die Stadtteile Altstadt, Sulzerareal, Neuwiesenquartier und Archareal verbindet. Das Projekt Veloquerung Bahnhof Nord ist ein zentrales Element dieser Aufwertung. Das Projekt setzt sich insgesamt aus fünf Modulen zusammen und wird durch die Strasseninstandsetzung des Bahnhofplatzes im Abschnitt Stadthaus- bis Wülflingerstrasse ergänzt. Die Module 1–3 sind Bestandteile des SBB-Projektes «Personenunter- führung Nord und Veloquerung». Sie betreffen die Erweiterung der Per- sonenunterführung einschliesslich einer Veloquerung und die Erstellung einer Zufahrtsrampe von der Rudolfstrasse her. Diese Massnahmen wer- den mit einem Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz geneh- migt und sind daher nicht Bestandteil der vorliegenden Genehmigung. Die vorliegend zu genehmigenden Module umfassen folgende Mass- nahmen: Modul 4: Unterquerung Bahnhofplatz und Rampe Turnerstrasse Modul 4 umfasst die Unterquerung des Bahnhofplatzes mit der Velo- querung und die Erstellung einer Rampe zur Turnerstrasse mit einer Breite von 4,20 m und einer Steigung von 10%. Modul 5: Verkehrs- und Betriebskonzept Bahnhofplatz Durch die Erstellung der Rampe in der Turnerstrasse müssen der Ver- kehr auf dem Bahnhofplatz und die Taxiparkierung in der Turnerstrasse neu organisiert werden. Diese Massnahmen werden im Betriebs- und Ge- staltungskonzept Turnerstrasse / Bankstrasse / Bahnhofplatz Nord umge-

setzt. Die Verkehrsbeziehungen werden entflochten und die Sicherheit für den Fussverkehr verbessert. Die Turnerstrasse soll künftig dem Lang- samverkehr und dem öV vorbehalten sein. Für den MIV erfolgt die Zu- fahrt von der Wülflingerunterführung neu über die Achse Merkurstrasse– Museumstrasse–Bahnhofplatz. Durch das neue Verkehrsregime müssen Parkplätze neu angeordnet werden. Strasseninstandstellung Bahnhofplatz, Stadthaus- bis Wülflingerstrasse Die Veloquerung Bahnhof Nord erfordert verschiedene Umlegungen der Kanalisations- und Werkleitungen im Bereich des Bahnhofplatzes Nord. Ferner löst das neue Verkehrs- und Betriebskonzept Strassenbau- massnahmen aus. In der Bank- und Museumstrasse werden die Deckbe- läge der gesamten Fahrbahnfläche und in der Merkurstrasse die mittlere Spur saniert. Zudem werden die Gehwege in der Bank-, Museum-, Mer- kurstrasse und am Bahnhofplatz erneuert. Im Weiteren muss im Zuge der Bauarbeiten das gesamte Taxileitsystem angepasst und erneuert werden. Bei den betroffenen Strassenzügen handelt es sich um kommunale Stras- sen. Die Veloquerung Nord ist im regionalen Richtplan Winterthur und Umgebung eingetragen, weshalb eine Genehmigung durch den Regie- rungsrat erforderlich ist. Die Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes wird durch die geplanten Massnahmen nicht geschmälert. Zum Gesamtprojekt der Veloquerung (Module 1–5) und der grund- sätzlichen Kostenanrechenbarkeit hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Schreiben vom 5. September 2014 Stellung genommen. Mit Schreiben vom 1. Juni 2016 hat das AFV zu den Modulen 4 und 5 sowie zur Strassenin- standstellung (Projekt Nr. 70613) im Rahmen der Begehrensäusserung nach § 45 StrG ohne Auflagen zum Projekt Stellung genommen. Die Module 4 und 5 wurden vom 10. Juni 2016 bis 11. Juli 2016 nach §§ 16 ff. StrG öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind insge- samt acht Einsprachen eingegangen. Sieben Einsprachen konnten durch Rückzug erledigt werden. Eine Einsprache wurde gutgeheissen, worauf die Pläne zum Modul 5 durch Verbreiterung einer Zufahrt (Anliefe- rung) leicht angepasst wurden. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 17.223-1 vom 15. März 2017 wurde das Modul 4 und mit Stadtratsbeschluss Nr. 17.250-1 das Modul 5 festgesetzt. Da die Strasseninstandstellung Stadthaus- bis Wülflingerstrasse keine Auswirkungen auf die Oberfläche hat, hat die Stadt Winterthur auf das Auflageverfahren verzichtet und mit Beschluss Nr. BAU.17.135-1 des Vorstehers des Departements Bau am 18. April 2017 das Vorhaben festgesetzt. Alle Festsetzungen sind rechtskräftig. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Der Beginn der Bauarbeiten ist Anfang Juli 2017 geplant (Werklei- tungsarbeiten für Modul 5).

Die Stadt Winterthur kann diejenigen Kosten der Bau- bzw. der Unter- haltspauschale anrechnen, die durch die Erstellung der regional klassier- ten Veloverbindung ausgelöst werden. Die Stadt Winterthur hat diese Kos- ten separat in ihren Kostenvoranschlägen ausgewiesen. Die Gesamtkos- ten für den Strassenbau im Modul 4 und Modul 5 sowie für die Instand- stellung der Strassenoberfläche betragen voraussichtlich Fr. 8 625 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Von den ausgewiesenen Kosten können der Baupauschale Fr. 7 875 000 und der Unterhaltspauschale Fr. 130 000 belastet werden. Die Kosten für die einzelnen Teilprojekte stellen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: Teilprojekt Gesamtkosten Anteile Anteil (in Franken) Baupauschale Unterhaltspauschale Modul 4 5 075 000 5 075 000 Modul 5 2 800 000 2 800 000 Strasseninstandsetzung 750 000 130 000 Summe 8 625 000 7 875 000 130 000 Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Planes über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beiträge festsetzen, welche die Stadt Winterthur der Abrechnung der Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Projekte Veloquerung Bahnhof Nord, Winterthur, Modul 4 (Neu- bau Velorampe Turnerstrasse) und Modul 5 (Verkehrs- und Betriebskon- zept Bahnhofplatz) sowie die Strasseninstandstellung Bahnhofplatz, Ab- schnitt Stadthaus- bis Wülflingerstrasse, werden im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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