RRB Nr. 591/2016
Velonetzplan Kanton Zürich
15. Juni 2016Deutsch11 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2016
591. Velonetzplan Kanton Zürich
I. Ausgangslage Am 21. November 2007 wurde die kantonale Volksinitiative «Für mehr Veloverkehr, Förderung des Veloverkehrs im Kanton Zürich» eingereicht. Im Hinblick auf einen Gegenvorschlag des Kantonsrates wurde die Ini- tiative 2008 zurückgezogen. Im Sinne dieses Gegenvorschlags liess der Regierungsrat ein Veloför- derprogramm für den Kanton Zürich erarbeiten. Am 1. November 2010 beschloss der Kantonsrat das Veloförderprogramm und bewilligte dafür einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken (Vorlage 4664). Das Veloför- derprogramm wird seit Februar 2012 von der Koordinationsstelle Velo- verkehr im Amt für Verkehr umgesetzt. Die im Programm enthaltenen Aufbaumassnahmen und ständigen Auf- gaben zielen insbesondere auf die Förderung des Velos als Alltagsver- kehrsmittel ab und entsprechen damit dem Grundanliegen der Initiative. Ziele des Veloförderprogramms sind: – eine Velopolitik mit System zu entwickeln, – das Velo als Alltagsverkehrsmittel zu fördern, – den Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen. Mit der Erreichung dieser Ziele kann das Velo als gleichwertiges Ver- kehrsmittel neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie dem öffentlichen Verkehr (öV) positioniert werden und dazu beitragen, die Herausforderungen im Bereich der Mobilität im Kanton Zürich zu be- wältigen. Weiter entspricht das Förderprogramm den Vorgaben des kantona- len Richtplans und des Gesamtverkehrskonzepts, die dem Velo auf kur- zen bis mittleren Distanzen eine wichtige Rolle zuschreiben, insbeson- dere in dicht besiedelten Gebieten und als Zubringer zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Im Kanton Zürich gehört das Velo zum alltäglichen Strassenbild. Es ist ein praktisches und umweltfreundliches Verkehrsmittel für die direkte Verbindung «von Tür zu Tür». Dank seines geringen Platzbedarfs, seiner Emissionsfreiheit und seines positiven Beitrags zur Gesundheitsförde- rung bringt das Velo auch volkswirtschaftlich einen mehrfachen Nutzen.
Soll das Velo vermehrt genutzt werden, muss die Infrastruktur den Anforderungen der Velofahrenden gerecht werden. Mit dem kantona- len Velonetzplan wird die planerische Grundlage für ein auf die Bedürf- nisse des Alltagsverkehrs ausgerichtetes Radwegnetz geschaffen und die 2001 (RRB Nr. 1233/2001) beschlossene und 2006 (RRB Nr. 1080/2006) bereinigte Radwegstrategie abgelöst. Das Radwegnetz gemäss der Rad- wegstrategie 2005 ist heute grösstenteils umgesetzt. Es fokussierte auf die Schliessung von Schulweglücken und auf den Velo-Freizeitverkehr. Mit seiner Stellungnahme vom Dezember 2014 zum Postulat KR- Nr. 252/2014 betreffend Velo-Schnellstrasse-Offensive hat der Regierungs- rat in Aussicht gestellt, dass der Velonetzplan aufzeigen wird, wo und mit welchen Mitteln Veloschnellstrassen zweckmässig, umsetzbar und ver- hältnismässig sind. Der Velonetzplan schliesst eine Lücke der strategischen Planung im Be- reich des Veloverkehrs. Er ergänzt so die bestehenden sektoralen Planun- gen und Strategien der anderen Verkehrsträger und dient als Grundlage für die zurzeit in Erarbeitung stehenden Agglomerationsprogramme der
Erwägungen
3. Generation und die Gesamtrevision der regionalen Richtpläne.
II. Erarbeitung Velonetzplan Entsprechend der Zielsetzung des Veloförderprogramms schenkt der Velonetzplan dem Alltagsveloverkehr besondere Bedeutung. Pendlerin- nen und Pendler auf dem Weg zur Arbeit, zu den Ausbildungsstätten oder Fahrten zum Einkauf sind die Hauptzielgruppe. Während beim Freizeit- veloverkehr gewissermassen der Weg das Ziel ist, ist eine Alltagsverbin- dung in erster Linie der Weg zum Ziel, indem sie den Ausgangspunkt möglichst direkt und sicher mit dem Endpunkt verbindet. Im Distanz- bereich zwischen 5 km und 15 km ist das Velo eine echte Alternative zum öffentlichen und motorisierten Individualverkehr, sofern die Velo-Infra- struktur sicher und durchgängig ist. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Region Winterthur und Umge- bung (2013/2014) wurde eine neue Netzhierarchie mit Alltagsverbindun- gen und Freizeitrouten entwickelt. Die im Pilotprojekt festgelegten Ziel- setzungen, die Grundsätze für die Netzkonzeption und die Arbeitsme- thoden wurden für die übrigen Regionen übernommen. Sowohl beim Pilotprojekt wie auch in den übrigen Regionen wurde vorab die beste- hende Nachfrage erhoben und das Potenzial des Veloverkehrs abgeschätzt. Zudem wurde für alle Alltagsverbindungen eine Schwachstellenanalyse durchgeführt. Mit diesen Grundlagen wurde für alle Regionen des Kan- tons ein bedarfsgerechtes Velonetz geplant.
Die Städte Zürich und Winterthur sind aufgrund der Zuständigkeits- regelung gemäss §§ 43 ff. des Strassengesetzes vom kantonalen Velonetz- plan ausgenommen. In einer frühen Projektphase wurden die zuständigen Stellen der beiden Städte in die Erarbeitung des Velonetzplans einbezo- gen. Somit ist sichergestellt, dass die neuen kantonalen Alltagsverbindun- gen in den Städten weitergeführt werden. Der Velonetzplan ist auf den regionalen Richtplan der Region Winterthur und Umgebung sowie den Masterplan Velo der Stadt Zürich abgestimmt.
III. Netzhierarchie Veloverbindungen müssen möglichst direkt, sicher, durchgängig und attraktiv sein, damit sie für den Alltagsverkehr genutzt werden. Fahrt- unterbrechungen und Netzlücken vermindern die Attraktivität und sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Benutzung der Infrastruktur soll zudem klar und einfach sein. Dies sind Voraussetzungen dafür, dass das Velo als Verkehrsmittel auf kurzen (0–5 km) bis mittleren Distanzen (5–15 km) stärker genutzt wird und somit eine Alternative zum öffent- lichen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr darstellen kann. Die Alltagsverbindungen werden entsprechend ihrer Bedeutung in erster Linie als Nebenverbindungen oder als Hauptverbindungen aus- gebaut. Nebenverbindungen werden dort eingesetzt, wo das Potenzial und/oder die Nachfrage gering sind, aber dennoch eine spezifische Infra- struktur benötigt wird. Wo das Potenzial und/oder die Nachfrage gross sind, werden Hauptverbindungen eingesetzt. Alltagsverbindungen und Freizeitrouten werden zusammengelegt, wo dies zweckmässig ist. Der Velonetzplan weist zudem einzelne Abschnitte mit grösster Nach- frage und/oder grösstem Potenzial aus, auf denen eigentrassierte Velo- schnellrouten eingesetzt werden können. Im Innerortsbereich ist dabei auch die Schaffung von Velostrassen denkbar, bei denen der Veloverkehr in Absprache mit den Gemeinden vortrittsberechtigt über bestehende Quartierstrassen geführt wird. Veloschnellrouten sind im Rahmen von Pilotprojekten auf ihre Zweckmässigkeit hin zu prüfen. Nebenverbindungen Nebenverbindungen sind durchgehende und sichere Verbindungen für den Veloverkehr. Sie umfassen grösstenteils das bestehende Basisnetz ent- lang der Kantonsstrassen. Diese Abschnitte werden für einen Begegnungs- fall von einem Velo pro Fahrtrichtung ausgelegt, wobei innerorts beid- seitige Radstreifen die Regel bilden. Ausserorts werden grundsätzlich gemeinsame Rad- und Gehwege erstellt. Den Übergängen zwischen In- nerorts- und Ausserortsstrecken ist besondere Beachtung zu schenken,
sodass möglichst wenige Querungen (Regimewechsel) notwendig sind. Nebenverbindungen werden wegen des betrieblichen Unterhalts (Winter- dienst) nur in Ausnahmefällen abseits der Kantonsstrassen geführt, vor allem dann, wenn entlang der Kantonsstrasse kein Ausbau möglich ist. Hauptverbindungen Hauptverbindungen sind zügig befahrbar und direkt. Sie sind attrak- tiv und komfortabel gestaltet und werden vorzugsweise abseits der Haupt- verkehrsachsen geführt. So können Unterbrüche bei Knotenquerungen vermieden werden. Wechsel in der Verkehrsführung sind möglichst zu ver- meiden. Der massgebende Begegnungsfall ist zwei Velos zu einem Velo. Ausserorts sind grundsätzlich Radwege vorzusehen, innerorts können so- wohl zweiseitige Radwege wie auch Radstreifen erstellt werden. Abschnitte für Pilotprojekte für Veloschnellrouten Hauptverbindungen mit der stärksten Nachfrage können als Velo- schnellrouten ausgestaltet werden, wenn ihre Machbarkeit und ein aus- reichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis nachgewiesen sind. Dazu werden die Veloschnellrouten als Pilotprojekte im Rahmen gesonderter Korridor- studien vertieft untersucht. Dabei wird auch die definitive Linienführung festgelegt. Die Einführung von Fahrradstrassen bzw. Velostrassen in der Schweiz setzt eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV) und der Verkehrsregelverordnung (VRV) voraus. Als Entscheidungsgrund- lage über die Einführung von Fahrradstrassen in der Schweiz führt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit interessier- ten Städten und Kantonen Pilotversuche durch. Im Kanton Zürich sind solche vorgesehen. Anhand dieser sollen die Wirkung auf die Sicherheit und den Komfort sowie die Akzeptanz beobachtet werden. Die Sicher- stellung einer koordinierten Planung, Durchführung und Erfolgskon- trolle übernimmt das ASTRA.
IV. Vernehmlassung Die Volkswirtschaftsdirektion gab den Velonetzplan von Mai bis Juli 2015 bei betroffenen kantonalen Stellen, allen Städten und Gemeinden, den Planungsregionen und angrenzenden Kantonen in Vernehmlassung. Der Velonetzplan der Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) wurde im Rahmen der regionalen Richtplanrevision den betrof- fenen Gemeinden vorgelegt. Von den 146 zur Vernehmlassung eingelade- nen Gemeinden haben 92 eine eigene Stellungnahme abgegeben, 23 haben die Stellungnahme ihrer Planungsregion übernommen und 31 haben keine Stellungnahme abgegeben. Alle Planungsregionen haben zur Velonetz- planung Stellung genommen. Die vielen und sehr detaillierten Rück-
meldungen führten, soweit sie berücksichtigt werden konnten, zur Ver- besserung des Velonetzplans. Über das Ergebnis der Vernehmlassung wurde pro Region ein gesonderter Bericht erstellt. Folgende zwei The- men wurden von den Gemeinden und Regionen häufig aufgegriffen: Freizeitrouten Mit der Ausrichtung auf den Alltagsverkehr sind Differenzen zur Rad- wegstrategie und zu den regionalen Richtplänen entstanden. Einzelne Verbindungen sind im Velonetzplan nicht mehr enthalten, vereinzelt sind neue dazugekommen. Insbesondere wurden Freizeitrouten, die der Funktion einer kantonalen Alltagsverbindung nicht entsprachen, zur Ab- klassierung bzw. zur Aufnahme in das lokale Netz vorgeschlagen. Meh- reren Regionen und Gemeinden beantragten, diese lokalen Routen, die über mehrere Gemeinden zu koordinieren sind, in den Velonetzplan auf- zunehmen. Diesem Anliegen wird mit dem vorliegenden Velonetzplan Rechnung getragen. Zusätzlich zu den SchweizMobil-Routen können nun auch regionale Freizeitrouten in die regionalen Richtpläne aufgenom- men werden. Solche neuen regionalen Freizeitrouten entsprechen meist bereits bestehenden Routen der heutigen Richtpläne und führen gröss- tenteils über verkehrsarme Strassen. Die Festsetzung im regionalen Richt- plan setzt voraus, dass die Planungsregionen den Koordinationsbedarf und die Wichtigkeit der Routen darlegen. Der Velonetzplan wird nach Vorliegen der regionalen Richtpläne nötigenfalls mit den zusätzlichen regionalen Freizeitrouten ergänzt. Bezüglich Mountainbike-Routen sieht der Kanton zurzeit keinen Be- darf, neue Routen zu bestimmen. Im Velonetzplan sind die heutigen SchweizMobil-Routen (Mountainbikeland) zur Information dargestellt. Schulwegverbindungen Schulwege von regionaler oder noch weiträumigerer Bedeutung sind Bestandteil des Netzplans. Das kantonale Veloverkehrsnetz unterschei- det Schulwege indessen nicht von den übrigen Alltagsverbindungen. Für die im kantonalen Velonetz enthaltenen Schulwegverbindungen gelten damit die gleichen Grundsätze wie für die übrigen Verbindun- gen. Wenn die Verbindung als Nebenverbindung ausgewiesen ist, wird sie daher in der Regel entlang von Kantonsstrassen geführt. Das kann dazu führen, dass von den Kantonsstrassen abweichende Verbindungen nicht ins kantonale Netz aufgenommen werden. Mehrere Gemeinden verlangten in solchen Fällen eine rückwärtige Führung der Radwegver- bindungen für den Schulwegverkehr. Solche Verbindungen sind als kom- munalen Veloverbindungen vorzusehen.
V. Umsetzung des Velonetzplans In einem Umsetzungskonzept werden die zur Umsetzung des Velo- netzplans erforderlichen Massnahmen priorisiert und zu Paketen gebün- delt. Dabei werden neben der Bedeutung von Verbindungen auch Syner- gieeffekte mit anderen Projekten (Sanierungen, Strassenprojekte usw.), die Projektkosten sowie die Komplexität der Projekte berücksichtigt. Zudem sind Möglichkeiten der Etappierung des Ausbaus zu prüfen. Voll- ständigkeit und Sicherheit des Netzes sind dabei stärker zu gewichten als ein sofortiger Ausbau in der angestrebten Qualität. Bei der Planung der Massnahmen werden die Gemeinden einbezogen. Die Volkswirtschafts- direktion wird das Umsetzungskonzept dem Regierungsrat zum Beschluss vorlegen. Der Velonetzplan ist so umzusetzen, dass er gegenüber der bisherigen Radwegstrategie nicht zu einer Mehrbelastung des Staatshaushalts führt. Dabei ist § 28 Abs. 2 des Strassengesetzes zu beachten, der vorschreibt, dass der Kanton zur Verwirklichung des Radwegnetzes jährlich mindes- tens 10 Mio. Franken im Budget einstellt. Dieser Betrag passt sich der Ent- wicklung des Baukostenindexes an und entspricht heute rund 15 Mio. Franken. Wie in der Vergangenheit soll dieser Betrag auch zur Umsetzung des Velonetzplans als jährliche Zielgrösse angestrebt werden, sofern ent- sprechende baureife Projekte vorliegen. Die Projekte zur Umsetzung des Velonetzes werden wenn möglich in die Agglomerationsprogramme aufgenommen. Für wichtige Projekte können so voraussichtlich Bundesbeiträge erhältlich gemacht werden. Bereits im nächsten Agglomerationsprogramm (3. Generation) werden Massnahmen im Umfang von voraussichtlich 40 Mio. Franken aufge- nommen und damit dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht. Dabei kann mit einem Bundesbeitrag zwischen 30% und 40% gerechnet werden. Mit der Aufnahme des Velonetzes in die regionalen Richtpläne erlangt der Velonetzplan Behördenverbindlichkeit. Zahlreiche Regionen haben den Velonetzplan im Zuge der laufenden Revisionen der regionalen Richt- pläne bereits in ihre Entwürfe übernommen. Bei der Beschreibung der Netzhierarchie in den Richtplänen ist zu beachten, dass die Machbarkeit und Zweckmässigkeit von Veloschnellrouten bzw. von Veloschnellstras- sen im Rahmen von Pilotprojekten zu erhärten sind. Wo der Velonetzplan bzw. in der Folge die regionalen Richtpläne Veloschnellrouten vorsehen, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschnitte für solche Pilot- projekte geeignet sind. Ein abschliessender Entscheid über den anzu- strebenden Ausbau wird mit einem solchen Hinweis im Richtplan somit nicht gefällt. Die Volkswirtschaftsdirektion wird zusammen mit der Bau- direktion die geeignete Aufnahme des Velonetzplans in den regionalen Richtplänen sicherstellen. Die Städte Zürich und Winterthur sind auf-
grund ihrer besonderen Zuständigkeit gemäss Strassengesetz für die Wahl des Ausbaustandards ihrer Veloinfrastruktur grundsätzlich selber verant- wortlich. Im Rahmen der Genehmigung der regionalen Richtpläne Zürich sowie Winterthur und Umgebung ist die Übereinstimmung des jeweils vorgesehenen Velonetzes und der Vorgaben zum Ausbaustandard mit den in diesem Beschluss definierten Rahmenbedingungen für die kanto- nale Veloinfrastruktur zu überprüfen. Nötigenfalls sind bei der Geneh- migung Vorbehalte bezüglich der Finanzierung einzelner Abschnitte über die Baupauschalen (Strassenfonds) anzubringen.
VI. Aktualisierung und Nachführung Es ist vorgesehen, den Velonetzplan periodisch zu überprüfen und fort- zuschreiben. Dies soll jeweils im Rahmen von anstehenden Revisionen der regionalen Verkehrsrichtpläne, in der Regel aber alle fünf Jahre er- folgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der kantonale Velonetzplan wird im Sinne der Erwägungen beschlos- sen. Die Radwegstrategie (RRB Nrn. 1233/2001 und 1080/2006) wird auf- gehoben.
II. Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion werden beauf- tragt, den Velonetzplan gemäss Dispositiv I bei der nächsten Revision der regionalen Verkehrsrichtpläne zu berücksichtigen.
III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion, an Letztere mit dem Auftrag, die Planungsre- gionen zu informieren.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi