RRB Nr. 6/2016
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2015, Freigabe
5. Januar 2016Deutsch6 min
Source zh.ch
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2015, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Januar 2016
6. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2015
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Pla- nung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegen- schaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hoch- bau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojek- ten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV be- schrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/ 2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Projekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabenbewilligun- gen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klassen 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Das Vorhaben wird dann direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Pro- jektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge. Die auf- geführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende Kostenannahmen zu interpre- tieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule in Franken in Franken in Franken
1. Mittelschulen Erneuerungsmassnahmen Basis- 2016–2019 3 000 000 – 200 000 allgemein infrastruktur Informations- Mittelschul- und technologie (IT) und Telefonie Berufsbildungsamt
2. Berufsfachschulen Erneuerungsmassnahmen Basis- 2016–2019 3 000 000 – 200 000 allgemein infrastruktur Informations- Mittelschul- und technologie (IT) und Telefonie Berufsbildungsamt
1. Mittelschulen allgemein, Erneuerungsmassnahmen Basis- infrastruktur Informationstechnologie (IT) und Telefonie Ausgangslage Analysen an zwei Mittelschulen (Kantonsschule Zürich Nord, Kantons- schule Zürcher Unterland) haben gezeigt, dass die Basisinfrastruktur im Bereich IT an den Mittelschulen den Anforderungen des Schulbetriebes nicht mehr gerecht wird. Die IT-Strukturen wurden schrittweise und ohne Gesamtkonzept entwickelt, weshalb eine umfassende Planung in Bezug auf Verkabelung, Netzwerk- und IT-Anlagen fehlt. Im Bereich Telefonie besteht aufgrund des Technologiewandels und der damit einhergehenden Digitalisierung ebenfalls Erneuerungsbedarf. Die in den Schulen installierten Telefonanlagen können nicht mehr an die aktuelle und künftige Technologie angepasst werden und müssen er- setzt werden. Projektziele Die Schulen sollen im Bereich IT und Telefonie über eine funktionie- rende und zukunftstaugliche Basisinfrastruktur verfügen. Aufgrund des Technologiewandels unterscheiden sich die IT- und Telefoniebasisinfra- strukturen nicht mehr. Es ist daher eine umfassend konzipierte Basisin- frastruktur mit einem Netzwerk, das den Datentransfer für digitale Daten ermöglicht, anzustreben. Die jeweilig benötigten Dienste (wie z. B. Tele- fonie, IT-Server und Datensicherungen) können damit bedarfsgerecht beschafft werden. Die Erneuerungen sollen nach Möglichkeit im Rah- men von baulichen Instandsetzungen erfolgen. Nutzwertanalyse Mit den vorgesehenen Massnahmen werden die Basisinfrastrukturen im Bereich IT und Telefonie erneuert und betriebliche Mängel beseitigt. Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2016 2016–2018 2016–2019
Tabelle 3: Investitionen 2016 2017 2018 2019 2020 Total Investitionskosten in Franken 600 000 800 000 800 000 800 000 – 3 000 000 Die Kosten für die Instandsetzung der Basisinfrastrukturen in den Schulanlagen können zurzeit nur grob abgeschätzt werden. Für die Vor- studienphase (Bestandesaufnahme und Priorisierung) wird mit Kosten von Fr. 200 000 gerechnet. Die Kosten der Vorstudie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen
Bildungsdirektion. Das Projekt Erneuerungsmassnahmen Telefonie ist im RRB Nr. 722/2015, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungsreihen- folge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016– 2019, enthalten.
2. Berufsfachschulen allgemein, Erneuerungsmassnahmen Basis- infrastruktur Informationstechnologie (IT) und Telefonie Ausgangslage Analysen an vier Berufsfachschulen (Baugewerbliche Berufsschule Zü- rich, Bildungszentrum Dietikon, Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Be- rufsfachschule Winterthur) haben gezeigt, dass die Basisinfrastruktur im Bereich IT an den Berufsfachschulen den Anforderungen des Schulbe- triebes nicht mehr gerecht wird. Die IT-Strukturen wurden schrittweise und ohne Gesamtkonzept entwickelt, weshalb eine umfassende Planung in Bezug auf Verkabelung, Netzwerk und IT-Anlagen fehlt. Im Bereich Telefonie besteht aufgrund des Technologiewandels und der damit einhergehenden Digitalisierung ebenfalls Erneuerungsbedarf. Die in den Schulen installierten Telefonanlagen können nicht mehr an die aktuelle und künftige Technologie angepasst werden, weshalb sie er- setzt werden müssen. Projektziele Die Schulen sollen im Bereich IT und Telefonie über eine funktionie- rende und zukunftstaugliche Basisinfrastruktur verfügen. Aufgrund des Technologiewandels unterscheiden sich die IT- und Telefoniebasisinfra- strukturen nicht mehr. Es ist daher eine umfassend konzipierte Basisin- frastruktur mit einem Netzwerk, das den Datentransfer für digitale Da- ten nachhaltig ermöglicht, anzustreben. Die jeweilig benötigten Dienste (wie z. B. Telefonie, IT-Server und Datensicherungen) können damit be- darfsgerecht beschafft werden. Die Erneuerungen sollen nach Möglich- keit im Rahmen von baulichen Instandsetzungen erfolgen. Nutzwertanalyse Mit den vorgesehenen Massnahmen werden die Basisinfrastrukturen im Bereich IT und Telefonie erneuert und betriebliche Mängel beseitigt. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2016 2016–2018 2016–2019
Tabelle 5: Investitionen 2016 2017 2018 2019 2020 Total Investitionskosten in Franken 600 000 800 000 800 000 800 000 – 3 000 000
Die Kosten für die Instandsetzung der Basisinfrastrukturen in den Schulanlagen können zurzeit nur grob abgeschätzt werden. Für die Vor- studienphase (Bestandesaufnahme und Priorisierung) wird mit Kosten von Fr. 200 000 gerechnet. Die Kosten der Vorstudie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Projekt Erneuerungsmassnahmen Telefonie ist im RRB Nr. 722/2015, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungsreihen- folge für den KEF 2016–2019, enthalten.
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und für die Phase Vor- studie freigegeben:
1. Mittelschulen allgemein, Erneuerung Basisinfrastruktur Informations- technologie (IT) und Telefonie,
2. Berufsfachschulen allgemein, Erneuerung Basisinfrastruktur Informa- tionstechnologie (IT) und Telefonie. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi