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Entscheid

RRB Nr. 60/2018

Anfrage Manuel Sahli und Martin Neukom, Winterthur, betreffend Schleichende Abschaffung der Frackwoche, Beantwortung

31. Januar 2018Deutsch6 min

Source zh.ch

Anfrage Manuel Sahli und Martin Neukom, Winterthur, betreffend Schleichende Abschaffung der Frackwoche, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 323/2017

Sitzung vom 31. Januar 2018

60. Anfrage (Schleichende Abschaffung der Frackwoche) Die Kantonsräte Manuel Sahli, und Martin Neukom, Winterthur, haben am 27. November 2017 folgende Anfrage eingereicht: Es ist eine hundertjährige studentische Tradition, die die Studenten des Winterthurer Technikums (heute School of Engineering der ZHAW) mit dem Frackumzug und der Frackwoche pflegen. Bereits Wochen vor der Frackwoche kündigt sich diese mit bärtigen Studenten an, die im Anzug durch die Winterthurer Altstadt spazieren. Während der Frackwoche selbst wird vor dem Technikum gefeiert und es finden Konzerte statt – die Stu- denten feiern den Abschluss ihres Studiums. Ein Höhepunkt der Frack- woche ist der Frackumzug, bei dem die Studenten ihre selbst gebauten Wagen präsentieren. Seit jeher befindet sich die Frackwoche auch in einem Konfliktfeld mit der Schulleitung, die darin wohl hauptsächlich mehr die störende Kompo- nente für ihren Unterricht wahrnehmen als die kulturelle Bereicherung für das Technikum und die Bildungsstadt Winterthur. Damit der Schul- betrieb gewährleistet ist, wurde in jüngerer Vergangenheit bereits die Dauer der Frackwoche auf nur noch drei Tage verkürzt und auch die Tra- dition, dass an einem Morgen die Schulzimmer für die jüngeren Studenten verbarrikadiert werden, beschnitten. Diese Barrikaden dürfen nach Abma- chungen in jüngerer Zeit nur noch während der ersten Lektion erlaubt. Obwohl in der Vergangenheit zu vernehmen war, dass sich die Schul- leitung zur Frackwoche bekennt, hat sie nun offenbar zu einer weiteren Angriff gegen diese studentische Tradition angesetzt. Sie will den Alkohol- ausschank vor 18 Uhr verbieten und beschränkt die Lautstärke der Kon- zerte auf lediglich 65 Dezibel – der Strassenlärm der naheliegenden Tech- nikumstrasse dürfte selbst nachts wesentlich lauter sein. Die Schulleitung gefährdet damit die Frackwoche. Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen an den Regierungs- rat:

Erwägungen

1. Wie steht der Regierungsrat zu studentischen Traditionen wie der Frack- woche an der School of Engineering der ZHAW Winterthur?

2. Wie begründet die Schulleitung diesen unverständlichen Entscheid? Hat die Schulleitung zuvor das Gespräch mit dem Organisationskomitee der Frackwoche gesucht oder dies eigenmächtig bestimmt? Konnte sich die Hochschulversammlung (HSV) hierzu äussern?

3. Ist sich die Schulleitung der kulturellen Bedeutung der Frackwoche be- wusst? Diese ist im Übrigen auch gute Werbung für das Technikum. Ist sich die Schulleitung bewusst, dass sie die Attraktivität der Frackwoche mit ihren Verboten schmälert?

4. Die Schulleitung will die Dezibelgrenzwerte auf 65 Dezibel beschrän- ken. Diese Grenze mutet willkürlich gewählt an. Welche Dezibelgrenz- werte an Veranstaltungen gelten im Kanton Zürich? Welche Lärmwerte erreicht die Technikumstrasse?

5. Ist die Schulleitung bereit, ihren Entscheid zum Einschnitt der Frack- woche zu überdenken?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Manuel Sahli, und Martin Neukomm, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist gemäss § 3 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414. 10) eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtsper- sönlichkeit. Die ZHAW besorgt ihre Geschäfte im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung. Schulinterne Angelegenheiten wie nament- lich auch die Festlegung der Rahmenbedingungen für kulturelle Veran- staltungen an der Hochschule fallen in die Zuständigkeit der Rektorin oder des Rektors bzw. der Hochschul- oder Departementsleitung (§§ 23 ff. FaHG). Der Regierungsrat äussert sich deshalb nicht zu studentischen Traditionen an der ZHAW. Die Fragen 2–5 betreffen damit nicht den Aufsichts- und Kompetenzbereich des Regierungsrates, weshalb die Be- antwortung der Fragen gestützt auf die Angaben der ZHAW erfolgt. Zu Frage 2: Die Anfänge der Frackwoche reichen zurück in die 1920er-Jahre. Die Absolventen des damaligen Technikums feierten mit dem Tragen von Bart und Frack den Eintritt in die Erwachsenenwelt. Im Laufe der Zeit hat sich die Frackwoche zu einem traditionellen Anlass der ZHAW ent- wickelt, der jeweils zum Ende des Frühlingssemesters durchgeführt wird und mit dem Frackumzug in der Winterthurer Altstadt seinen Höhe- punkt findet. War die Frackwoche früher eine Abschlussfeier von Studie- renden für Studierende, hat sie sich mittlerweile zu einer öffentlichen Partyveranstaltung entwickelt, die mit verschiedensten Attraktionen so- wie «Live-Acts» zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus der Region und darüber hinaus anzieht.

Mit dem Wachstum der Veranstaltung häuften sich auch die negativen Vorkommnisse in deren Umfeld. Die ZHAW hat deshalb verschiedene Rahmenbedingungen festgelegt, die sich namentlich an den Regelungen der Hausordnung sowie an den polizeilichen wie auch nachbarschafts- rechtlichen Erfordernissen orientieren. Im Vordergrund stehen die Sicher- stellung des Unterrichts sowie die Beschränkung der Lärmemissionen. Für die Frackwoche 2018 hat die ZHAW mit dem Organisationskomi- tee und mit dem Präsidium des Vereins Studierender der ZHAW die offe- nen Fragen im gegenseitigen Einvernehmen geklärt. Es wird insbesonde- re auf eine allgemeine zeitliche und ortsunabhängige Einschränkung des Alkoholausschanks verzichtet. Stattdessen gilt, beschränkt auf die Räum- lichkeiten der Hochschule, bis 18.00 Uhr ein Alkoholverbot. Zudem wer- den Massnahmen getroffen, um die Lärmemissionen auf dem Vorplatz zum Campus Technikumstrasse zu beschränken. Der Hochschulversamm- lung kommt in solchen Fragen keine Zuständigkeit zu, weshalb sie nicht konsultiert wurde. Zu Frage 3: Die Frackwoche ist Teil des kulturellen Lebens der School of Enginee- ring. Sie gründet auf einer langjährigen Tradition und ist damit Teil des Veranstaltungskalenders der ZHAW. Die erwähnten Rahmenbedingun- gen sind die Voraussetzung dafür, dass dieser Anlass auch künftig durch- geführt werden kann. Die Bedingungen zielen darauf, die Anforderungen und Ansprüche aller Beteiligten aufeinander abzustimmen. Zu Frage 4: Regelungen zum Schutz vor Immissionen bei Veranstaltungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die massgeblichen Bestim- mungen zu störendem Lärm finden sich in Art. 39–41 der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur vom 26. April 2004. Demnach sind insbesondere Ausnahmen von den allgemeinen Ruhezeiten oder die Einrichtung und der Betrieb von Lautsprecheranlagen im Freien oder in Festzelten bewilligungspflichtig (Gewerbepolizei). Eigentliche Lärm- grenzwerte werden dabei nicht festgelegt. Für die Frackwoche 2018 haben sich die ZHAW und das Organisationskomitee mit der Gewerbepolizei darauf geeinigt, dass auf der Musikanlage des Festzeltes ein für die ganze Dauer der Veranstaltung verbindlicher Lärmgrenzwert programmiert wird. Dieser Wert orientiert sich am Hintergrundlärm der Technikumstrasse. Zu Frage 5: Vgl. die Beantwortung der Fragen 2 und 4.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi