RRB Nr. 602/2010
Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend Lärmbelastung am Containerterminal Niederhasli, Beantwortung
21. April 2010Deutsch5 min
Source zh.ch
Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend Lärmbelastung am Containerterminal Niederhasli, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 31/2010
Sitzung vom 21. April 2010
602. Anfrage (Lärmbelastung am Containerterminal Niederhasli) Die Kantonsräte Marcel Burlet, Regensdorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, haben am 1. Februar 2010 folgende Anfrage eingereicht: Seit längerem ist beim Rangierbahnhof Limmattal ein grösseres Gateway geplant. Politische Schwierigkeiten haben dieses Projekt jedoch stark verzögert. Gemäss der SBB-Medienstelle ist der Start des Plan- genehmigungsverfahrens erst für 2012 vorgesehen. Drei Jahre später soll das Gateway Limmattal den Betrieb aufnehmen. Bis dahin wird der Umschlagplatz in Niederhasli die Mehrkapazität tragen müssen, weil in Zürich die Umschlagskapazitäten für Container zu knapp werden. Die Schliessung des Güterbahnhofs in Zürich hat auch mit dem Bau der Durchmesserlinie zu tun. Die Verlegung des Umschlagplatzes von Zürich ins Unterland auf das bereits bestehende Terminal von Swissterminal in Niederhasli kann tatsächlich nur eine Notlösung darstellen. Nun hat nach der Schliessung des Zürcher Güterbahnhofs der Con- tainer-Umschlag in Niederhasli markant zugenommen. Anwohnende und Gemeinde beklagen sich über den Lärm. Seit Jahresanfang werden in Niederhasli gut 60 Prozent mehr Container umgeschlagen als zuvor: statt 150 mit Gütern gefüllten Grossraumbehältern sind es neu 250 pro Tag. Grundsätzlich positiv ist die Tatsache, dass die Mehrheit der Con- tainer dabei ihren Platz über die Schiene wechselt; doch knapp ein Drit- tel gelangt in den Lastwagenverkehr auf die Strasse. Laut Gemeinde hat sich die Situation nun aber verändert. Es werde vermehrt bis 22 Uhr abends gearbeitet. Auch der Rückstau der Lastwagen auf der Industrie- strasse habe zugenommen. In diesem Zusammenhang möchten wir dem Regierungsrat folgende Fragen stellen:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen und bei der Swiss- terminal vorstellig zu werden, damit die Lärmimmissionen am Compu- terterminal reduziert werden können? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als geeignet, damit die Bevölkerung rund um den Terminal und entlang der Verkehrswege weniger Belastungen ausgesetzt ist?
3. Mit welchen Mitteln will er dafür sorgen, dass die dringend erforder- lichen Massnahmen realisiert werden?
4. Wie sieht der Regierungsrat zeitlich die Realisierung des Gateways?
5. Ist der Regierungsrat willens, den Bau des Gateway bei allen Instanzen (speziell bei den SBB) voranzutreiben?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, und Thomas Hardegger, Rümlang, wird wie folgt beantwortet: Die Swissterminal AG betreibt seit 1984 in Niederhasli einen Con- tainerterminal. Als Übergangslösung bis zur Eröffnung des Gateway Limmattal erbringt die Gütertransportfirma Intercontainer ihre Dienst- leistungen seit Ende 2009 ab diesem Standort, nachdem der Güterbahn- hof Zürich bedingt durch den Bau der Durchmesserlinie und des Polizei- und Justizzentrums geschlossen worden war. Hierzu kann auf die Beant- wortung der Anfrage KR-Nr. 9/2009 betreffend Ersatzstandort für den Güterbahnhof Zürich verwiesen werden. Von den am Containerterminal Niederhasli heute täglich umgeschlagenen rund 250 Containern ent- fallen seit Ende 2009 durchschnittlich rund 100 Container auf die Firma Intercontainer. Zu Fragen 1–3: Beim fraglichen Terminal handelt es sich um eine ortsfeste Anlage im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes. Die massgeblichen Bestimmungen betreffend Lärmimmissionen finden sich im Umwelt- schutzgesetz (USG; SR 814.01) und in der Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41). Das Umweltrecht des Bundes verbietet Immissionen nicht grundsätzlich. Es legt vielmehr Grenzwerte fest und zeigt auf, mit welchen Massnahmen und unter welchen Voraussetzungen diese Werte einzuhalten sind. In jedem Fall sind die Immissionen in einem ersten Schritt zu ermitteln. Dazu sind Lärmmessungen vorzunehmen oder auf- grund von Lärmmodellen Prognosen zu erstellen. Sind die Immissionen ermittelt, ist zu prüfen, ob die Grenzwerte eingehalten sind. Dabei spielt u. a. auch eine Rolle, ob es sich um eine alte, d. h. vor 1983 erstellte, um eine neue oder um eine wesentlich geänderte Anlage handelt. Weiter sind Angaben über die konkrete Nutzung der Anlage, über Sekundär- emissionen und über die Lärmvorbelastung der Umgebung zu berück- sichtigen. Aus der Zonenordnung ergibt sich die massgebliche Lärm- empfindlichkeitsstufe. Je nach Ergebnis dieser Beurteilung, sind mehr oder weniger umfassende Massnahmen notwendig. Zeigt sich, dass das Mass zulässiger Immissionen nicht überschritten ist, sind keine Mass- nahmen erforderlich.
Diese Ausführungen geben das Verfahren nur in geraffter Form wie- der. Sie zeigen jedoch, dass die Beurteilung von Lärmimmissionen von ortsfesten Anlagen sehr komplex ist und vertiefte Kenntnisse der Situa- tion vor Ort voraussetzen. Eine solche umfassende Beurteilung hat bis anhin nicht stattgefunden. Dem Regierungsrat stehen jedoch keine Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Allfällig notwendige Massnah- men sind auf dem Weg von Lärmklagen gegen die Verursacher in die Wege zu leiten. Zu Frage 4: Gemäss Festsetzung im kantonalen Richtplan ist das Plangenehmi- gungsverfahren für den Gateway Limmattal bis spätestens 2012 einzu- leiten (kantonaler Richtplan, Ziff. 4.5.2, Objekt Nr. 7). Zurzeit laufen die Planungsarbeiten und die Finanzierungsverhandlungen zwischen den SBB und dem Bundesamt für Verkehr. Die Realisierung ist gemäss Angaben der SBB in den Jahren 2014 bis 2015 vorgesehen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich den Wunsch nach einer raschen Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens und einer schnellen Verwirklichung des Vorhabens. Die Volkswirtschaftsdirektion steht in laufendem Kontakt mit den für das Vorhaben verantwortlichen SBB. Im Rahmen der Behördendelegation wird ein Informations- und Meinungs- austausch mit den SBB, dem Kanton und den Gemeinden der Region gepflegt. Diese Behördendelegation tagte letztmals am 15. Januar 2010. Dabei bekräftigte die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion erneut die grosse Bedeutung des Gateway für den Kanton Zürich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi