RRB Nr. 604/2012
Innovationspark im Kanton Zürich, Vereinsbeitritt, Auftrag
6. Juni 2012Deutsch15 min
Source zh.ch
Innovationspark im Kanton Zürich, Vereinsbeitritt, Auftrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juni 2012
604. Innovationspark im Kanton Zürich
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Schweiz liegt mit Bezug auf die Zahl der Patente und wissen- schaftlichen Publikationen weltweit an der Spitze, namentlich in der pharmazeutischen und der Präzisionsindustrie. Auch Hightech-Güter- exporte spielen eine wichtige Rolle. Viele dieser Erfolge setzen eine intensive Forschungs- und Entwicklungstätigkeit voraus. Im Vergleich zu anderen Ländern leistet die Schweiz etwa in den Branchen Banken, Versicherungen oder Telekommunikation weit mehr als der Durch- schnitt der OECD-Länder. Mit ihren vielfältigen Institutionen von Forschung, Bildung und Technologie ist die Schweiz einerseits ein füh- render Forschungs- und Bildungsplatz und anderseits ein Wirtschafts- standort von weltweiter Bedeutung. Zürich ist attraktiv bezüglich der Steuerbelastung, der geografischen Erreichbarkeit, der Produktemarkt- und Arbeitsmarktregulierung, der Qualität der Universitäten sowie seiner Forschungsaktivitäten. Im Innovation Union Scoreboard (IUS) 2010 führt die Schweiz die Spitzengruppe der Innovationsnationen Europas an. Auch im Global Innovation Index 2011 liegt die Schweiz an der Spitze. Damit die Schweiz im global härter werdenden Wettbewerb auch in Zukunft trotz hoher Arbeitskosten und des starken Frankens konkurrenzfähig bleiben kann, muss diese Fähigkeit unbedingt erhal- ten und weiterentwickelt werden. Das weitläufige Flugplatzareal Dübendorf stellt für die Entwicklung des Kantons Zürich eine strategische Landreserve und eine grosse Chance dar, deren Nutzung sorgfältig zu planen ist. Der Regierungsrat hat sich 2010 gegen eine weitere aviatische Nutzung des Areals ausge- sprochen und daher im Rahmen der Gesamtüberprüfung des kanto- nalen Richtplans beim Bund den Verzicht auf eine solche Nutzung be- antragt (RRB Nr. 751/2010). Der Bund prüft zurzeit die Möglichkeiten einer zukünftigen militärisch-zivilen Mischnutzung des Flugplatzes Dübendorf. Gleichzeitig sind die Planungen für einen schweizerischen Innovationspark weiter fortgeschritten. Fest steht, dass nicht ein ein- ziger Park geschaffen werden soll, sondern ein Verbund von mehreren, über das gesamte Gebiet der Schweiz verteilten Standorten. Im vor- liegenden Beschluss soll die Haltung des Regierungsrats zu einem Inno- vationspark im Kanton Zürich im Allgemeinen und zur möglichen Ansiedlung eines solchen auf dem Flugplatzareal Dübendorf im Be- sonderen dargelegt werden.
2. Begriff der Innovation Innovation verbindet Schaffenskraft und Marktfähigkeit. Sie umfasst das Schaffen von Neuem (Erfindung, Invention, Idee) und dessen Durch- setzung am Markt, unabhängig davon, ob es sich um neue Produkte, Dienstleistungen oder um neue Prozesse handelt, die der Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen dienen. Treiber können die Ausnut- zung des technischen Fortschritts oder die Befriedigung eines neuen Bedürfnisses sein. Innovation kann überall und unabhängig von bestimmten Strukturen entstehen. Sie stellt einen vielschichtigen und vielstufigen Prozess dar, der in ganz unterschiedlichen Formen ablaufen kann. Voraussetzung sind das Zusammenwirken von innovativen Unternehmungen, leistungs- fähige Bildungs- und Forschungsinstitutionen sowie einer effizienten Infrastruktur und Verwaltung. Häufig arbeiten Unternehmungen, Dienstleistungsanbieter, Labors und Hochschulen in lokalen und inter- nationalen Netzwerken zusammen, weil so kollektives Wissen aufge- baut und gegenseitig ausgetauscht werden kann. Innovation stellt in einer globalisierten und auf Produktivität ange- wiesenen Wirtschaft eine Schlüsselgrösse für das Wirtschaftswachstum dar. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften und die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen.
3. Innovationsförderung in der Schweiz Die Innovationsförderung des Bundes konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahre 1943 auf den Brückenschlag zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Seit 2006 besteht ein Verfassungsauftrag für umfas- sende Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI), (Art. 61a BV Bildungsraum Schweiz). Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Forschungs- und Innovationsgesetz, FIFG, SR 420.1) unterstützt der Bund die Ent- wicklung neuer Produkte, den Wissenstransfer von den Hochschulen in die Praxis und den Aufbau von neuen Unternehmungen (Start-ups). Zudem erleichtert er den Schweizer Hochschulen und Unternehmen den Zugang zu internationalen Forschungs- und Innovationsförderpro- grammen und fördert er das Unternehmertum. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI; Art. 5 FIFG) begleitet die Innova- tionsförderung des Bundes und stellt eine wichtige Anlaufstelle für innovative Unternehmen, insbesondere für KMU und Start-ups dar. Der Bund unterstützt sodann Unternehmen, Hochschulen und andere Forschungsstätten bei der Teilnahme an internationalen Programmen und Projekten und schliesst Abkommen über die internationale Zu- sammenarbeit in der Innovation ab. Die Fördertätigkeit des Bundes
hat massgeblich zum Aufbau der anwendungsorientierten Forschung an den Schweizer Fachhochschulen beigetragen. Der Bundesrat um- schreibt die Ziele bezüglich Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in jährlich fortgeschriebenen Programmen (vgl. Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016 vom 22. Februar 2012, BBl 2012 3099 ff.). Neben die- sen Aktivitäten des Bundes stellen zahlreiche private und gemischte Organisationen (öffentliche Hand, Wirtschaft, Wissenschaft) Hilfe und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung zur Verfügung. Eine wichtige Rolle spielen auch Auszeichnungen und Preise. Die Schweiz verfügt über sehr gute Voraussetzungen, um in einem globalisierten Weltmarkt bestehen zu können. Ein wirtschaftsfreund- liches Regulierungsumfeld, politische Stabilität und Rechtssicherheit sowie starke traditionelle Wirtschaftszweige auf höchstem technologi- schem Niveau, gepaart mit einer hohen Dienstleitungsbereitschaft und einer leistungsstarken Wissenschaft, bieten einen fruchtbaren Boden für Innovationen. Zudem scheinen die Bemühungen der letzten Jahre zur Stärkung der Innovation Früchte zu tragen. Während Avenir Suisse 2003 in einer Studie noch zwei grössere Defizite identifiziert hat, nämlich den mangelhaften Transfer zwischen Unternehmen und Forschungsinstituten und beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten für Jungunternehmen (ein Innovationsmarkt für Wissen und Technologie, Diskussionsbeitrag zur Neuausrichtung der Innovationspolitik in der Schweiz, Wolf Zinkl, Herausgegeben von Avenir Suisse, 1. Auflage 2003, 2. überarbeitete Auf- lage 2005), zeigen die vorerwähnten Studien heute ein anderes Bild (vgl. Ziff. 1).
4. Innovationsförderung im Kanton Zürich Der Kanton Zürich hat die Rahmenbedingungen für Innovation in den letzten Jahren laufend verbessert. Zürich ist ein Wirtschaftsstandort mit internationaler Ausstrahlung und Reputation. Zürich verfügt über zwei bekannte Hochschulen, breit aufgestellte Fachhochschulen, über mehrere weltbekannte Forschungseinrichtungen sowie über einen Stamm von internationalen Unternehmen. Die gute Wirtschaftsleistung Zürichs ist jedoch nicht das Ergebnis einer aktiven Wirtschaftspolitik, die das Geschehen lenkt und bestimmt. Der Regierungsrat konzentriert sich vielmehr darauf, der Privatwirtschaft bestmögliche Rahmenbedingun- gen zu bieten und aktive Massnahmen auf klar umgrenzte Bereiche zu beschränken. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei der Clusteransatz der kantonalen Standortförderung. Der Kanton Zürich engagiert sich in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich für die Weiterentwicklung sogenannter Branchencluster. Das sind Netzwerke von Unternehmen
in ausgewählten und zukunftsträchtigen Produktionsbereichen ein- schliesslich ihrer Zulieferfirmen. Durch eine konsequente Ausrichtung der Standortförderung auf ausgewählte aber differenzierte Cluster (Finanzdienstleistungen, Life Sciences, Informations- und Kommunika- tionstechnologie [IKT], Kreativwirtschaft, Cleantech und Aerospace) werden die Kräfte gebündelt und gleichzeitig wird eine gesunde Diver- sifizierung erreicht. Die Branchenvielfalt hat unter anderem auch dazu beigetragen, die letzte Wirtschaftskrise besser abzufedern. Die grösste Herausforderung im Bereich der Clusterpolitik besteht gegenwärtig darin, die bisherigen Stärken des Wirtschaftsstandorts Zürich, die sicher beim florierenden Finanzsektor (rund 25% der Wertschöpfung im Kanton Zürich 2010) liegen, zu pflegen. Gleichzeitig wird zunehmend wichtig, neuen Branchenschwerpunkten gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit die Wirtschaft in Krisenzeiten breit abgestützt ist. Die Un- ternehmensdienstleistungen haben mit gut 10% bereits einen beacht- lichen Anteil der Wertschöpfung des Kantons erreicht. Eine Stärkung der Unternehmen in den anderen Clustern – namentlich den Life Sciences, Cleantech, Nanotechnologie, Aerospace und Kreativwirt- schaft – kann ausgleichend auf den Konjunkturverlauf wirken, wenn der Finanzsektor eine Schwächephase hat. Diesen neuen und zukunfts- trächtigen Bereichen gute Produktionsbedingungen zu bieten, wird an Bedeutung gewinnen. Die Kleinräumigkeit verbunden mit erstklassigen Forschungseinrich- tungen, einer leistungsfähigen Infrastruktur, einer sehr guten inter- nationalen Anbindung und einer einmaligen Lebensqualität schaffen sehr gute Voraussetzungen für eine fruchtbare Innovationskultur im Kanton Zürich. Dies entbindet indessen nicht von einer laufenden Überprüfung von Verbesserungsmöglichkeiten und einer flexiblen Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Der Finanzplatz steht unter anhaltendem Druck. Zudem wird der verfügbare Raum ohne ent- sprechende Gegenmassnahmen sowohl in der Stadt Zürich wie auch im Kanton knapp. Der Erfolg des Wirtschaftsraumes zieht viele in- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, aber auch lang- wierige Baubewilligungsverfahren mit Einsprachen tragen zur Raum- not bei. Bisher unterstützt der Kanton Zürich Innovationen und die Zusam- menarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft vornehmlich über die Netzwerke der bestehenden Cluster. Dabei werden ausgewählte Inno- vations- und Netzwerkprojekte an verschiedenen Standorten gefördert. Ideal wäre, diese Standorte räumlich in einem grossen Innovationspark zusammenzuführen. Dies würde den lebhaften Forschungsaktivitäten im Raum Zürich einen weiteren Entwicklungsschub verleihen. Die Fort- setzung dieser Bemühungen, verschiedenen Bereichen von zukunfts-
trächtigen Tätigkeiten und Produktionen einen attraktiven Standort zu bieten, Innovationen gezielt zu fördern und den Finanzsektor soweit wie möglich zu unterstützen, dürfte auch weiterhin eine gewinnbringen- de Strategie für Zürich sein. Der hohe Wert Zürichs beim BAK Struc- tural Potential Index bestärkt diese Zuversicht. Dieser Index misst das wirtschaftliche Potenzial der Branchenstruktur einer Region, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie die Effizienz der politischen Strukturen und der Verwaltung. In den kommenden Jahren wird insbesondere der Finanzsektor mit grossen Herausforderungen konfrontiert sein. Um eine ausgewogene und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Kanton Zürich zu ermöglichen und den Werkplatz zu stärken, muss die Auf- merksamkeit zunehmend auf die Bedürfnisse der anderen zukunfts- trächtigen Branchen und Cluster – namentlich Life Sciences, Cleantech, IKT, Nanotechnologie, Aerospace und Kreativwirtschaft – gerichtet werden (vgl. auch Cluster-Bericht 2009–2010 der Standortförderung des Kantons Zürich). Wenn dies gelingt, wird Zürich eines der attrak- tivsten Wirtschaftszentren der Schweiz und Europas bleiben.
5. Kanton Zürich als idealer Standort für einen Innovationspark Der Bund hat in den letzten Jahren in der Innovationsförderung einiges unternommen und erhebliche Gelder gesprochen. Der Kanton Zürich hat mit der Clusterpolitik, der konsequenten Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung der anderen Standortqualitäten Wesentliches zur Standortattraktivität und Innovationskultur beigetra- gen. Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Innovation stellt auch die Bereitstellung von Raum zu attraktiven Konditionen für den Auf- bau von Unternehmen dar. In diesem Zusammenhang spielt der Verein Swiss Innovation Park eine wesentliche Rolle. Der Verein bildet die Trägerschaft für einen Nationalen Innovationspark, wie ihn das neue FIFG vorsieht. Er setzt sich für den Standort Dübendorf als Leucht- turm-Projekt im Netzwerk des Swiss Innovation Park ein. Er soll die schweizweite Abstützung des Projektes sichern und die Koordination der verschiedenen regionalen Initiativen übernehmen. Zu diesem Zweck hat er eine Machbarkeitsstudie bei der ETH in Auftrag gegeben (Machbarkeitsstudie für einen nationalen Innovationspark: Eine Vision zur weiteren Stärkung der Schweiz als internationaler Standort für Forschung und Innovation, herausgegeben vom Verein Machbarkeit Stiftung Forschung Schweiz, 2007; nachfolgend: Machbarkeitsstudie). Der Bundesrat hat sich in einem Bericht vom 14. März 2008 positiv zum Innovationspark Dübendorf geäussert und die Standortgemeinden des Flugplatzes haben sich zugunsten eines Innovationsparks ausgesprochen.
Der Begriff des Innovationsparks wird unterschiedlich verstanden. Je nach Zielsetzung und Organisation ist von Science Parks, Science Cities, Business Centers, Gründerzentren oder auch einfach von techno- logieorientierten Gewerbeflächen die Rede. Die Transferzentren lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen (vgl. Machbarkeitsstu- die; S. 24): – Technologiezentren bestehen in der Regel nur aus wenigen Gebäuden für Unternehmungen, Wissenschaftseinrichtungen. Sie weisen Flächen von weniger als 30 Hektaren auf und repräsentieren weltweit rund die Hälfte aller Science und Technology Parks. Ein typisches Beispiel ist der Technopark Zürich. – Science Parks entsprechen der klassischen Vorstellung eines grossen Areals, auf dem eine Forschungseinrichtung und/oder grosse wissen- schaftliche Einrichtungen sowie universitätsnahe Unternehmungen angesiedelt werden. Sie verfügen oft über ausreichend Flächen für grössere Unternehmen und bieten besondere Einrichtungen für Un- ternehmensgründungen an. – Science Cities werden durch die Grundidee von Leben und Forschen am gleichen Standort geprägt. Die im weltweiten Vergleich grössten Einrichtungen befinden sich im asiatischen Raum und bilden eigene Stadtquartiere, die in ihrer Fläche vergleichbar mit dem Silicon Val- ley sind (z. B. Kansai Science City in Kioto/Japan, wo rund 15 000 Hekt- aren für Forschung, Bildung, innovative Unternehmen sowie Wohnen und Freizeit zur Verfügung stehen). In Europa sind die Anlagen deutlich kleiner (z. B. Sophia Antipolis in Nizza oder Wissens- und Technologiestadtteil Adlershof in Berlin). Die ETH Science City in Zürich wird vor allem wegen ihrer Grundidee von Leben und For- schen am gleichen Standort dem Begriff einer Science City zuge- rechnet. In der Machbarkeitsstudie zum Innovationspark Dübendorf wurden verschiedene Anlagen miteinander verglichen. Dabei zeigte sich, dass sich aus den drei Beispielen Cambridge Science Park, Technologiestadt- teil Adlershof Berlin und Boston-Region (University Park MIT, Tech- nology Square, BioSquare of Boston) gemeinsame Erfolgskriterien für eine lang anhaltende Entwicklung ableiten lassen (Machbarkeitsstudie, S. 36): – räumliche Nähe von renommierter Wirtschaft und Wissenschaft; – Gestaltung einer durchmischten Stadt-Landschaft mit Wohnen, Frei- zeit und Kultur (integrierte Standorte); – optimale Grösse 60 bis 100 Hektaren; – Unterstützung durch Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Wirt- schaftsexponenten;
– Konzentration auf einzelne technologische Schwerpunktgebiete/ Cluster; – professionelles Standortmanagement mit dem Ziel eines dynami- schen Wachstums; – intensive internationale Akquisition von hochkarätigen Unterneh- men; – sehr gute Erreichbarkeit durch zentrale Lage mit lokaler und konti- nentaler Anbindung an Autobahnen, Eisenbahnen und Flughäfen; – politische Unterstützung. Die Auflistung stellt keine Rangfolge der Faktoren dar. Jedes Projekt weist Besonderheiten auf und es müssen auch nicht alle Faktoren auf dem Gelände selbst erfüllt sein. Viele der massgebenden Faktoren sind im Kanton Zürich bereits erfüllt. Entscheidend ist, dass innovations- freundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Reputation und internationale Ausstrahlung müssen erarbeitet und im weltweiten Wettbewerb bestätigt werden. Dabei wird der bestehende gute Ruf des Wirtschaftsstandorts Zürich sicher hilf- reich sein. Wichtig ist, dass Planung und Entwicklung bewusst und ent- schlossen angegangen werden. Dabei wird auch die Frage nach der zen- tralen thematischen Ausrichtung eine wichtige Rolle spielen. Insgesamt bietet ein Innovationspark im Kanton Zürich mit internationaler Aus- strahlung äusserst Erfolg versprechende Aussichten für Wirtschaft, For- schung und Arbeitnehmende.
6. Weiteres Vorgehen Innovation wird am Standort Zürich bereits gelebt. Viele Faktoren, die einen innovativen Standort ausmachen, sind in Zürich bereits heute erfüllt. Die bestehenden Standortvorteile bilden eine ideale Grundlage für einen Innovationspark mit landesweiter und internationaler Aus- strahlung. Das Flugplatzareal Dübendorf würde sich aufgrund seiner Lage und Erschliessung für einen Innovationspark ideal eignen. Der Innovationspark würde dem Standort im Sinne eines «Leuchtturms» zusätzliche Ausstrahlung bieten und einen weiteren Erfolgsfaktor dar- stellen. Vor dem Hintergrund der ansässigen Unternehmen, For- schungsstätten und politischen Institutionen bietet ein Innovationspark eine sehr grosse Chance, den Standort Kanton Zürich weiter zu stärken. Dies ist im Interesse der ganzen Schweiz. Die bereits vorhandene Inter- nationalität, die ansässigen starken internationalen Unternehmen auf engem Raum, die hervorragende Infrastruktur, die stabilen und fort- schrittlichen politischen Rahmenbedingungen, der innovative Cluster- ansatz der Standortförderung und die ansässigen Hochschulen von Weltrang bieten ein sehr grosses Potenzial für Innovationen. Der Regie- rungsrat setzt sich daher zum Ziel, im Kanton Zürich einen Innova-
tionspark zu errichten. Dabei steht zurzeit der Standort Dübendorf im Vordergrund. Unabhängig vom Entscheid des Bundes über die weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals sind jedoch weitere alternative Standorte zu prüfen. Der Clusteransatz der Standortförderung fusst auf der Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Hochschulen über die Wertschöpfungs- und Wissenskette hinaus. In Anlehnung an dieses Konzept sollen auch die Bemühungen um den Innovationspark vorangetrieben werden, wobei namentlich der Abstimmung zwischen Politik, Wissenschaft und Wirt- schaft sehr grosse Bedeutung beizumessen ist. Da die politische Unter- stützung für das Gelingen des Projektes und den langfristigen Aufbau einer internationalen Reputation äusserst wichtig ist, kommt dem Re- gierungsrat eine tragende Rolle zu. Als erster Schritt ist die Volkswirtschaftsdirektion zu beauftragen, den Beitritt zum Verein Swiss Innovation Park zu veranlassen und die Interessen des Kantons in diesem Verein zu vertreten. Der Jahresbei- trag beträgt Fr. 5000. Aufgrund der überregionalen Ausstrahlung eines Innovationsparks sind sodann die umliegenden Kantone anzusprechen und für das Projekt zu gewinnen. Dies geschieht sinnvollerweise im Rah- men der Metropolitankonferenz, die dem Verein bereits beigetreten ist, und in den zuständigen Regierungskonferenzen. Beim Thema Innovationspark ist die Standortfrage von der inhalt- lichen Ausgestaltung (Zielsetzung, Planung und Steuerung) des Inno- vationsparks zu unterscheiden. Für den zweiten Teil liegt die Feder- führung bei der Volkswirtschaftsdirektion. Ist der inhaltliche Rahmen festgelegt, ist der dafür benötigte Raum im Rahmen der Raumpla- nungsprozesse zu sichern bzw. bereitzustellen. Der mögliche Standort Dübendorf ist bereits Gegenstand der Gebietsplanung zum Flugplatz- areal Dübendorf unter der Federführung der Baudirektion (vgl. RRB Nr. 751/2010). Zur inhaltlichen Ausgestaltung des «Innovationsparks Zürich» ist die Volkswirtschaftsdirektion zu beauftragen, eine Projekt- organisation unter ihrer Leitung und unter Einbezug der entsprechen- den Direktionen und der Kommunikationsabteilung des Regierungs- rates sowie der externen Interessenträger (Wirtschaft, Wissenschaft und Politik) zu errichten. Die Federführung für das Projekt liegt bei der Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Wirtschaft und Arbeit; AWA). Für die raumplanerische Einbettung des Projekts (allfällige Sondernutzung und Einbettung in die Planung für das Flugplatzareal usw.) ist weiterhin die Baudirektion (Amt für Raumentwicklung; ARE) federführend. Die notwendigen Mittel sind im Budget der Volkswirtschaftsdirektion be- reitzustellen. Die Zielsetzung, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten, ist als zusätzliche Massnahme zu Legislaturziel 12 des Re- gierungsrates zu formulieren und so im KEF zu verankern.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Regierungsrat setzt sich zum Ziel, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten.
II. Der Kanton Zürich tritt dem Verein Swiss Innovation Park bei. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit der Interessenvertretung im Verein beauftragt.
III. Die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung und die Zusammen- arbeit richten sich nach Ziff. 6 der Erwägungen. Die Volkswirtschafts- direktion wird beauftragt, unter ihrer Leitung in Absprache mit den Direktionen eine Projektorganisation im Sinne von Ziff. 6 der Erwä- gungen zu errichten.
IV. Die Zielsetzung, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten, wird als zusätzliche Massnahme zu Legislaturziel 12 des Re- gierungsrates formuliert und so im KEF verankert.
V. Mitteilung an die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi