RRB Nr. 608/2011
Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Erneuerungswahl
11. Mai 2011Deutsch7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011
608. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat Erneuerungswahl
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 9 ff. KSWG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 8 Ziff. 6 KSWG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 Ziff. 4 KSWG).
2. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Un- ternehmensstrategie und die Geschäftsfelder des KSW fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Finanz- und Personalkompeten- zen. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungsauf- träge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direk- tionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Entwicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regie- rungsrat und erstellt die Rechenschaftsberichte. Aus der Aufgabenstellung ergibt sich das Anforderungsprofil für die Mitglieder und für die Präsidentin oder den Präsidenten des Spitalrates. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheitspolitischen Fragestellungen und profundes Verständnis von volks- und betriebswirtschaftlichen Zu- sammenhängen sowie für strategische und finanzielle Unternehmens- führung. Von der Präsidentin oder dem Präsidenten sind zusätzlich die Fähigkeit zur strategischen Gesamtschau, ein integratives Führungsver- halten, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähig- keit erforderlich, den Spitalrat vor Mitarbeitenden und in der Öffent- lichkeit zu vertreten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlich- keiten anzustreben, die eine breite Erfahrung aus den Bereichen Unter- nehmensführung, Unternehmensfinanzen, Unternehmensentwicklung, Kommunikation, Medizin und Pflege einbringen können.
3. Rückblick auf die erste Amtsperiode Zur erstmaligen Berufung des Spitalrates erarbeitete die Gesundheits- direktion Ende 2006 unter Beachtung des erwähnten Anforderungspro- fils einen Wahlvorschlag zuhanden des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat folgte dem Vorschlag (RRB Nr. 1216/2006) und die Wahl wurde auch vom Kantonsrat genehmigt (Vorlage 4347). Mit Blick auf die am 30. Juni 2011 ablaufende Amtsperiode 2007–2011 bzw. die anstehende Erneuerungswahl kann festgehalten werden, dass der Spitalrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung das dargelegte Anforderungsprofil re- präsentiert. Er hat das KSW in der ersten Amtsperiode kompetent ge- führt und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gewährleistet. Die zur praktischen Umsetzung der Verselbstständigung notwendigen Er- lasse wurden ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Im Hinblick auf die Erneuerungswahl des Spitalrates sind beim KSW zwei Wechsel zu verzeichnen. Die gesetzlich verankerte Vertretung der Stadt Winterthur (§ 9 Abs. 1 KSWG) wurde in der ersten Amtsperiode von Maja Ingold wahrgenommen. Nach der Demission von Maja Ingold als Stadträtin schlägt die Stadt Winterthur für die Amtsperiode 2011– 2015 Stadtrat Nicolas Galladé als Vertretung im Spitalrat vor. Ihre Demission auf Ende der laufenden Amtsperiode hat sodann auch Silvia Käppeli eingereicht. In der Person von Barbara Brühwiler konnte eine ausgewiesene Fachkraft mit breiter Erfahrung im Bereich der Pflege und Personalführung als Nachfolgerin gefunden werden. Der derzeitige Präsident des Spitalrates wie auch die übrigen Mitglie- der stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Die in der heutigen Besetzung vorhandene ausgewogene Kombination von fachlichem und unternehmerischem Wissen und Erfahrung bleibt durch die Wiederwahl der sich weiter zur Verfügung stellenden Mitglieder und durch die Neuwahl von Barbara Brühwiler und Nicolas Galladé gewahrt. In Anlehnung an das für die Kommissionsvertretungen des Regierungsrates übliche Vorgehen (§ 55 VOG RR, LS 172.11) ist geplant, Personen, die während der kommenden Amtsperiode das 70. Altersjahr erreichen werden, gestaffelt abzulösen.
4. Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates Als Präsident und als weitere Mitglieder des Spitalrates für das Kan- tonsspital Winterthur werden vorgeschlagen: Präsident: – Ulrich Baur, geboren 1942, studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität St. Gallen. Nach Tätigkeiten als Controller und Finanz- chef in verschiedenen internationalen Industrieunternehmen war er
Finanzchef und bis Juni 2006 Divisionsleiter und Konzernleitungs- mitglied der Bühler Gruppe, Uzwil. Seither arbeitet Ulrich Baur selbstständig, unter anderem als Verwaltungsrat der XCG Executive Consulting Group AG, Zürich. Weitere Mitglieder: – Dr. med. Christoph Bovet, geboren 1950, studierte Medizin an der Universität Zürich. Nach verschiedenen medizinischen Weiterbil- dungen eröffnete er 1983 eine eigene Praxis und ist seither als Haus- arzt in Winterthur tätig. – Barbara Brühwiler, geboren 1957, absolvierte eine Ausbildung als Pflegefachfrau und bildete sich laufend in den Gebieten Pflege und Management weiter. Von 1999 bis 2001 absolvierte sie ein Nach- diplomstudium in Management im Gesundheitswesen an der Uni- versität Bern. 2007 erwarb Barbara Brühwiler den Master of Health Administration (MHA). Sie arbeitete von 1980 bis August 2010 mit einem Unterbruch von zwei Jahren im Universitätsspital Zürich (USZ). Barbara Brühwiler durchlief dort verschiedene berufliche Stationen und wurde 2001 als Direktorin Pflege und Mitglied der Spitaldirektion gewählt. 2007 wurde Barbara Brühwiler zusätzlich die Führung des HRM übertragen. Nach der Verselbstständigung des USZ war sie ausserdem Mitglied der neuen Spitaldirektion. Barbara Brühwiler beendete ihre berufliche Tätigkeit im USZ Ende August 2010. Bis zu ihrem Austritt aus dem USZ war sie Verwaltungsrätin am Careum Bildungszentrum Zürich. Derzeit ist sie Mitglied im Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung; sie ist zudem Verwaltungsrätin der Spitäler Solothurn AG. – Dr. Barbara Meili, geboren 1957, promovierte an der Universität Zürich in Literaturgeschichte. Nach einer Tätigkeit als Lektorin war sie PR-Redaktorin und Leiterin Unternehmenspublizistik bei der Zürcher Kantonalbank und anschliessend Leiterin der Konzernkom- munikation bei Rieter, Winterthur. Heute ist Barbara Meili selbst- ständige Unternehmensberaterin für Kommunikation. – Hans-Ulrich Vollenweider, geboren 1946, war nach einer Ausbildung als Bankfachmann langjähriger Bankfilialleiter bei der ZKB. Dane- ben übte er auf kommunaler Ebene verschiedene politische Ämter aus, unter anderem als Gemeinderat und Gemeindepräsident. – Nicolas Galladé, geboren 1975, ist seit 2010 Stadtrat von Winterthur und Vorsteher des Departements Soziales. Nach einer Banklehre und der Matura auf dem zweiten Bildungsweg arbeitete er bei einer Bank und anschliessend als Lokaljournalist. Bis zu seiner Wahl in den Stadtrat war er bei der SP Schweiz als Mediensprecher, Wahlkampf- und Kampagnenleiter tätig.
– Kurt Roth, geboren 1950, studierte Mathematik an der ETH Zürich. Er hatte verschiedene Führungsfunktionen in der Versicherungswirt- schaft inne, insbesondere in den Bereichen Personenversicherung und Krankenrückversicherung. Gegenwärtig ist Kurt Roth Leiter Bereich IV-Stelle des Kantons Thurgau. Die Vertretung der Gesundheitsdirektion, die mit beratender Stim- me im Spitalrat für das Kantonsspital Winterthur Einsitz nimmt, wird von der Gesundheitsdirektion bestimmt. Sie ist von der Erneuerungs- wahl nicht betroffen.
5. Entschädigung Nach § 8 Ziff. 6 KSWG legt der Regierungsrat die Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates fest. Die Entschädigung wird als Jahrespau- schale ausgerichtet und geht zulasten der Spitalrechnung. Sie wurde mit RRB Nr. 1216/2006 auf Fr. 40 000 für die Präsidentin bzw. den Präsiden- ten und Fr. 20 000 für jedes weitere stimmberechtigte Mitglied des Spital- rates festgesetzt. Die Abgeltung der Spesen ist vom Spitalrat zu regeln. Die Entschädigung des Mitglieds mit beratender Stimme wird von der Gesundheitsdirektion geregelt.
6. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Die zweite Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2011 und endet am 30. Juni 2015.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Präsident des Spitalrates für das Kantonsspitals Winterthur wird für die Amtsdauer ab 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2015 gewählt: Ulrich Baur, geboren 1942, Tachlisbrunnenstrasse 28, 8400 Winterthur.
II. Als weitere Mitglieder des Spitalrates des Kantonsspitals Winter- thur werden für die Amtsdauer ab 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2015 ge- wählt: Dr. med. Christoph Bovet, geboren 1950, Rychenbergstrasse 81, 8400 Winterthur; Barbara Brühwiler, geboren 1957, Wirzenweid 46, 8053 Zürich; Dr. Barbara Meili, geboren 1957, Freiestrasse 131, 8032 Zürich; Hans-Ulrich Vollenweider, geboren 1946, Ritterhof 3, 8460 Marthalen; Nicolas Galladé, geboren 1975, Lagerhausstrasse 6, 8400 Winterthur; Kurt Roth, geboren 1950, Mühlestrasse 15, 8542 Wiesendangen.
III. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 40 000 pro Jahr entschädigt. Jedes weitere stimm- berechtigte Mitglied des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 20 000 pro Jahr entschädigt. Die Abgeltung der Spesen wird vom Spitalrat geregelt.
IV. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates für das Kantonsspitals Winterthur bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
V. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi