RRB Nr. 608/2012
Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, Mattea Meyer, Winterthur, und Markus Späth-Walter, Feuerthalen, betreffend Sponsoring an der Universität Zürich, Beantwortung
6. Juni 2012Deutsch11 min
Source zh.ch
Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, Mattea Meyer, Winterthur, und Markus Späth-Walter, Feuerthalen, betreffend Sponsoring an der Universität Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 124/2012
Sitzung vom 6. Juni 2012
608. Interpellation (Sponsoring an der Universität Zürich) Kantonsrat Moritz Spillmann, Ottenbach, Kantonsrätin Mattea Meyer, Winterthur, und Kantonsrat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, haben am 23. April 2012 folgende Interpellation eingereicht: Die UBS feiert ihre 150-jährige Geschichte mit einer Bildungsinitia- tive und stellt hierzu 150 Mio. Franken für verschiedene Bildungspro- jekte zur Verfügung. Profitieren sollen verschiedene Schulstufen, insbe- sondere aber die Universität Zürich. Zwei Drittel des Gesamtbetrags, also 100 Mio., kommen dem Institut für Volkswirtschaftslehre zugute (Medienmitteilung Universität Zürich, 19.4.2012). Bis zu fünf Lehrstühle sollen entstehen, ebenso wie eine «Swiss Graduate School of Econo- mics» und ein assoziiertes Institut «UBS International Center of Eco- nomics in Society». Die Universität Zürich hofft damit, im Bereich der Volkswirtschaftslehre ihre führende Position ausbauen zu können. Die Generierung von Drittmitteln stellt heute an den Universitäten eine Realität dar. Entsprechend werben Universitäten auch um Geldge- ber aus der Wirtschaft. Für die Forschung bedeuten diese zusätzlichen Gelder eine Chance. Gleichzeitig vertreten Universitäten und Wirtschaft unterschiedliche Wertesysteme, die in Konflikt miteinander geraten können. Das Engagement der UBS ist in seiner Grössenordnung aus- sergewöhnlich und wirft Fragen auf. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie hoch ist der Anteil privater Zuwendungen am Gesamtaufwand a) an der Universität Zürich insgesamt? b) an den einzelnen Fakultäten? c) an der Universität Zürich im Vergleich mit anderen Universitäten in der Schweiz?
2. Die Betreuungsverhältnisse hängen eng mit der finanziellen Aus- stattung der Institute zusammen. In welchen Instituten ist die Be- treuungssituation besonders prekär? Inwiefern hilft der finanzielle Beitrag der UBS, die Betreuungssituation an der Universität zu ver- bessern?
3. Der Universitätsrat hat im Januar 2012 die strategischen Ziele 2020 verabschiedet. Diese sehen vor, dass alle Fakultäten ein strategisches Gesamtpaket zu erarbeiten und eine am Gesamtkonzept orientierte Professurenplanung vorzunehmen haben. Liegt dieses Gesamtkon- zept für die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bereits vor oder nimmt das Sponsoring der UBS dieses vorweg?
4. Der Kanton Zürich ist stark von der Finanzbranche abhängig. In- wiefern erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, diese Abhängig- keit in Finanzierung und Themenschwerpunkten an der Universität fortzusetzen?
5. Gibt es an der Zürich eine umfassende Strategie in Bezug auf die auf die Akquirierung und den Einsatz der Drittmittel zur Entwick- lung von Forschung und Lehre? Falls ja, wie sieht diese Strategie aus und inwiefern passen die Zuwendungen der UBS in diese Strategie?
6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Grössenordnung des Engage- ments der UBS im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und am lnstitut für Volks- wirtschaftslehre im Besonderen? Wie beurteilt der Regierungsrat insbesondere die Gefahr, dass ein Institut bei einer starken finan- ziellen Beteiligung durch eine Unternehmung in Abhängigkeit gerät und damit seine Autonomie in Strategie und Forschung verliert?
7. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Universität und UBS in den einzelnen Bereichen aus (Lehrstühle, Graduate School, UBS International Center)? Ist der Vertrag zwischen UBS und Universi- tät öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum nicht? WeIche Ver- pflichtungen geht die Universität gegenüber der UBS ein, welche Verpflichtung übernimmt die UBS gegenüber der Universität?
8. Wie kontrolliert und garantiert die Universität den im Universitäts- gesetz und in der Fundraising Policy festgehaltenen Grundsatz der «Freiheit von Forschung und Lehre»? Existiert ein institutionalisier- tes Qualitätsmanagement, welches sicherstellt, dass zum Beispiel die Lehrstühle am «UBS international Center of Economics in Society» auch tatsächlich unabhängig sind?
9. Wie beurteilt der Regierungsrat die unterschiedliche finanzielle Ausstattung der Fakultäten und Institute durch die Beschaffung von Drittmitteln? Inwiefern gefährdet insbesondere die mit den Dritt-
mitteln verbundene Ausrichtung auf «nützliche Forschung» die uni- versitäre Bildung im Sinne der «universitas» als Einheit aller Wissen- schaft? Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat allenfalls, um der unterschiedlichen Ressourcenausstattung entgegen zu wirken?
10. Wie beurteilt der Regierungsrat die Idee, alternativ zum interes- sengeleiteten Sponsoring zu Gunsten einzelner Institute oder For- schungsbereiche Drittmittel privater Sponsoren für einen Fonds zu Gunsten der Forschungsförderung gemäss gesamtuniversitärer Forschungsstrategie zu akquirieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, Mattea Meyer, Winterthur, und Markus Späth-Walter, Feuerthalen, wird wie folgt be- antwortet: Zum Begriff «Drittmittel» ist vorab festzuhalten, dass dieser oft auch für kompetitiv eingeworbene Mittel von Institutionen der Forschungs- förderung (z. B. Schweizerischer Nationalfonds, Kommission für Tech- nologie und Innovation, European Research Foundation) steht. Zudem können darunter auch Einkünfte aus Stiftungen und Legaten fallen. Drittmittel in diesem Sinne sind nicht Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. Diese beschränken sich – mit Ausnahme der Frage 1 lit. c – auf Zuwendungen, die von Geldgebern aus der Wirtschaft oder von Privatpersonen stammen. Zu Frage 1: a. 2011 betrugen die Zuwendungen der Privatwirtschaft 48 Mio. Franken, was 3,9% des Gesamtaufwandes der Universität Zürich entspricht. Dazu kamen aus Stiftungen und Legaten weitere 41 Mio. Franken. b. Der Anteil an den Zuwendungen aus der Privatwirtschaft am Ge- samtaufwand der Fakultäten beträgt: – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: 9,3% (einschliesslich der Mittel des Swiss Finance Institute, einer von der Schweizerischen Bankiervereinigung getragenen Stiftung) – Veterinärmedizinische Fakultät: 6,3% – Medizinische Fakultät: 5,8% – Rechtswissenschaftliche Fakultät: 2,8% – Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät: 1,5% – Philosophische Fakultät: 1,5% – Theologische Fakultät: 1,3%
c. Ein Vergleich mit anderen Universitäten in der Schweiz ist nur auf- grund der Daten des Bundesamts für Statistik (BfS) von 2010 möglich. Die Umschreibung der Einnahmekategorien des BfS unterscheidet sich jedoch von derjenigen der Universität, weshalb ein Vergleich mit den unter lit. a und b genannten Zahlen nicht möglich ist. Das BfS führt im Bereich der Drittmittel zwei Kategorien: «For- schungsmandate privater Sektor» (Erträge aus Forschungsmandaten von natürlichen und juristischen Personen, einschliesslich Gelder aus Stiftungen und halbprivaten Unternehmen) und «Erträge aus Dienst- leistungen» (Dienstleistungseinnahmen sowie Erträge aus Sponso- ring und Schenkungen). Die Drittmittel aus diesen beiden Katego- rien ergeben an der Universität Zürich einen Betrag von 72,6 Mio. Franken, was 6,1% des Gesamtaufwandes entspricht. Im Durchschnitt aller universitären Hochschulen machen diese Kate- gorien 8,3% des Gesamtaufwands aus. Den höchsten Anteil an Dritt- mitteln am Gesamtaufwand hat die Universität St. Gallen mit 15,6%. Es folgen die Universitäten Basel (11,8%), Bern (10,3%) und Genf (8,7%), die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (6,8%), die Universität Luzern (4,1%) und die Università della Svizzera Ita- liana (2,1%). Zu Frage 2: Das Betreuungsverhältnis (Anzahl der Hauptfachstudierenden pro Professur) liegt insbesondere in folgenden Fachbereichen über dem von der Universität festgelegten Zielwert von 60 Studierenden pro Professur: Fach Quotient 2011 Studierende 2011 Publizistik 173,4 1162 Politologie 134,1 932 Psychologie 124,7 2384 Anglistik 91,9 735 Pädagogik 86,3 604 Germanistik 84,5 1120 Recht 83,0 3460 Geschichte 78,9 1341 Betriebswirtschaft 77,8 1238 Finance 66,3 968 Geografie 64,9 649 Die Zuwendung der UBS kommt dem Institut für Volkswirtschafts- lehre zugute. Indirekt ergeben sich daraus auch Vorteile für Studieren- de anderer Fächer. So betreut das Institut für Volkswirtschaftslehre auch Nebenfachstudierende aus anderen Fakultäten. Zudem bietet das Institut auch Lehrleistungen für Studierende in den Fachbereichen Betriebswirtschaft und Finance an.
Zu Frage 3: Die Gesamtkonzepte der Fakultäten, wie sie der Universitätsrat im Januar 2012 im Rahmen der strategischen Ziele 2020 festgelegt hat, liegen noch nicht vor. Die Universitätsleitung wird in einem nächsten Schritt die Richtlinien dazu festlegen. Gestützt auf diese Richtlinien werden anschliessend die Konzepte von den Fakultäten erarbeitet. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät setzt sich mit einem brei- ten Spektrum wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen auseinan- der. Die Lehrstühle, welche die Universität mit der Unterstützung der UBS am Institut für Volkswirtschaftslehre schaffen will, sollen drei zentrale Bereiche der Wirtschaftswissenschaften abdecken: – Makroökonomie und finanzwirtschaftliche Basis der Ökonomie – Rechtliche und institutionelle Grundlagen der Ökonomie – Unternehmerische, organisatorische und Managementgrundlagen der Ökonomie. Die Vereinbarung mit der UBS nimmt das Gesamtkonzept der Fakul- tät nicht vorweg. Im Übrigen ist die spezifische fachliche Ausrichtung der von der UBS finanzierten Lehrstühle noch festzulegen. Zu Frage 4: Hochschulen sind unter anderem auch dazu da, sich mit gesellschaft- lich und wirtschaftlich relevanten Fragen zu befassen und auf anspruchs- volle Fragestellungen oder Systemabhängigkeiten neue Antworten zu suchen. Die Finanzwirtschaft stellt die Gesellschaft vor eine ganze Reihe systemrelevanter Fragen. Die Universitätsleitung und der Universitäts- rat haben dem Sponsoring durch die UBS auch deshalb zugestimmt, weil das Institut für Volkswirtschaftslehre mit den zusätzlichen Mitteln bereits vorhandene Stärken noch ausbauen und langfristig sichern kann. «Economics in Society» ist ein breiter Themenbereich und bringt zum Ausdruck, dass über die Grenzen einzelner akademischer Diszipli- nen hinweg gesellschaftlich und wirtschaftlich bedeutsame Forschung und Lehre unterstützt und gefördert werden sollen. Zu Frage 5: Abgesehen vom Einwerben von Mitteln im Rahmen des 175-Jahr- Jubiläums der Universität erfolgt die Einwerbung von Drittmitteln vor allem über die Professorinnen und Professoren, indem diese direkt kontaktiert werden oder selbst Erstkontakte herstellen. Über die An- nahme von Zuwendungen entscheidet gemäss dem Finanzreglement der Universität Zürich vom 16. November 2009 (LS 415.112) bzw. dem Drittmittelreglement der Universität vom 27. Oktober 2003 – je nach deren Höhe – die Universitätsleitung oder der Universitätsrat. Für Pro-
fessuren, die mit Drittmitteln finanziert werden, wird ein Vertrag abge- schlossen, der insbesondere auch die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet. Solche Verträge sind vom Universitätsrat zu genehmigen. Um diese Aktivitäten besser bündeln zu können, ist im März 2012 die «UZH Foundation» gegründet worden, mit der die Einwerbung zusätz- licher Mittel für strategische Projekte unterstützt werden soll. Dabei sollen insbesondere bestehende private Finanzierungsquellen ausgebaut und neue erschlossen werden. Es werden drei Gruppen von Spendern und Sponsoren in Betracht gezogen: Stiftungen, Unternehmen und Pri- vatpersonen. Zu Fragen 6 und 7: Das Budget der Universität für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beträgt rund 50 Mio. Franken. Die zusätzlichen rund 100 Mio. Franken der UBS werden über einen längeren Zeitraum hinweg in Jahrestranchen ausgerichtet, damit die infrage stehenden Lehrstühle dauerhaft finanziert werden können. Vor diesem Hintergrund ist das Engagement der UBS zwar als bedeutsam einzustufen, aber im Hin- blick auf das Budget der Fakultät zu relativeren. Eine finanzielle Ab- hängigkeit besteht nicht. Die Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Volkswirtschafts- lehre und der UBS betrifft zwei Bereiche, die Finanzierung von neuen Lehrstühlen und von Stipendien für die geplante «Swiss Graduate School of Economics» und die Zusammenarbeit im Rahmen des «UBS Inter- national Center of Economics in Society». Die Schaffung und Besetzung der neuen Lehrstühle sowie der Aufbau der Swiss Graduate School of Economics liegen ausschliesslich im Zu- ständigkeits- bzw. Verantwortlichkeitsbereich des Instituts, der Fakultät bzw. der Universitätsleitung und des Universitätsrates. Es ist vertraglich festgehalten, dass alle Berufungsgeschäfte sowie die Rekrutierungs- und Gestaltungsprozesse im Zusammenhang mit der Graduate School ausschliesslich nach den Regeln der Universität erfolgen. Die UBS nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl der Personen für die Professu- ren bzw. Stipendien. Das UBS International Center of Economics in Society ist als asso- ziiertes Institut der Universität ausgestaltet. Es liegt in der Verantwor- tung der UBS und wird von ihr finanziert. Das Center organisiert das «Forum of Economic Dialogue» und bietet öffentlich zugängliche Vor- lesungsreihen an. Durch diese Tätigkeiteiten unterstützt das Center ins- besondere den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Vereinbarung mit der UBS lag dem Universitätsrat vor; sie ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG; LS 170.4) gewährt grund- sätzlich das Recht, in Unterlagen öffentlicher Organe – wozu auch die Universität gehört – Einsicht zu nehmen (§ 20 Abs. 1 IDG). Allerdings ist bei einem überwiegenden öffentlichen oder privaten Interesse die Bekanntgabe von Daten zu verweigern (§ 23 IDG). Die von der Verein- barung betroffenen Geschäftsinteressen der UBS sind als überwiegen- de private Interessen einzustufen. Zu Frage 8: Die Lehrstühle werden am Institut für Volkswirtschaftslehre geschaf- fen, nicht am UBS International Center of Economics in Society. Die UBS ist am Berufungsprozess nicht beteiligt. Die Professuren werden nach den Regeln der Universität ausgeschrieben und besetzt. Die Unab- hängigkeit der Professorinnen und Professoren ist damit gewährleistet. Alle Professorinnen und Professoren der Universität unterliegen dem gleichen Qualitätsmanagement, zu dem unter anderem die jährlich zu erstattenden akademischen Berichte und die regelmässig durchgeführ- ten Evaluationen gehören. Zu Frage 9: Der ordentliche Betrieb der Universität wird zum weitaus überwie- genden Teil durch öffentliche Mittel sichergestellt. Die Verwendung der Mittel wird mittels des Entwicklungs- und Finanzplans der Universität (EFP) auf vier Jahre hinaus geplant. Die Fakultäten verfügen aufgrund der Finanzierung durch die öffentliche Hand über eine ausgewogene Mittelausstattung, die es ihnen erlaubt, ihren Grundauftrag in Forschung und Lehre auch im Sinne der «universitas» zu erfüllen. Zu Frage 10: Mit der UZH Foundation sollen vermehrt Drittmittel für strategische Projekte gewonnen werden (vgl. die Beantwortung der Frage 5). Die bisherige Praxis bei der Einwerbung von Drittmitteln zeigt allerdings auf, dass private Geldgeber ihre Spenden häufig mit einem konkreten Anliegen verbinden. Daran dürfte sich auch in Zukunft nichts Grund- legendes ändern.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi