RRB Nr. 610/2011
Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl
11. Mai 2011Deutsch8 min
Source zh.ch
Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011
610. Universitätsspital Zürich, Spitalrat Erneuerungswahl
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich vom 19. Septem- ber 2005 (USZG, LS 813.15) ist das Universitätsspital Zürich (USZ) als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechts- persönlichkeit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 10 ff. USZG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 9 Ziff. 6 USZG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 8 Ziff. 4 USZG).
2. Aufgabe des Spitalrats und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Un- ternehmensstrategie und die Geschäftsfelder des USZ fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Personal- und Finanzkompeten- zen. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungsauf- träge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direk- tionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Entwicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regie- rungsrat und erstellt die Rechenschaftsberichte. Aus der Aufgabenstellung ergibt sich das Anforderungsprofil für die Mitglieder und für die Präsidentin oder den Präsidenten des Spitalrates. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheitspolitischen Fragestellungen und profundes Verständnis von volks- und betriebswirtschaftlichen Zu- sammenhängen sowie für strategische und finanzielle Unternehmens- führung. Von der Präsidentin oder dem Präsidenten sind zusätzlich die Fähigkeit zur strategischen Gesamtschau, ein integratives Führungsver- halten, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit erforderlich, den Spitalrat vor Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Universitätsspitalrat muss das Gremium zudem über Kenntnisse der universitären Belange sowie über eine internationale Vernetzung verfügen. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlich- keiten anzustreben, die eine breite Erfahrung aus den Bereichen Unter- nehmensführung, Unternehmensfinanzen, Unternehmensentwicklung, Kommunikation, Medizin und Pflege einbringen können.
3. Rückblick auf die erste Amtsperiode Zur erstmaligen Berufung des Spitalrates erarbeitete die Gesundheits- direktion Ende 2006 unter Beachtung des erwähnten Anforderungspro- fils einen Wahlvorschlag zuhanden des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat folgte dem Vorschlag (RRB 1218/2006) und die Wahl wurde auch vom Kantonsrat genehmigt (Vorlage 4348). Mit Blick auf die am 30. Juni 2011 ablaufende Amtsperiode 2007–2011 bzw. die anstehende Erneuerungswahl kann festgehalten werden, dass der Spitalrat in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung das dargelegte Anforderungsprofil verkörpert. Er hat in der ersten, anspruchsvollen Amtsperiode das Spital kompetent geführt und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gewährleistet. Die zur praktischen Umsetzung der Verselbstständigung notwendigen Erlasse (das Statut über das Universitätsspital, das Per- sonal- und das Finanzreglement sowie die Taxordnung) wurden ausge- arbeitet und in Kraft gesetzt. Das Gremium hat sich sodann auch in schwierigen Phasen und bewegtem politischem Umfeld bewährt. Sowohl der derzeitige Präsident wie auch die Mitglieder des Spitalra- tes stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Vonseiten des Regierungsrates besteht kein Anlass, an der Zusammensetzung des Spitalrates eine Veränderung vorzunehmen. Die in der heutigen Beset- zung vorhandene Kombination von betrieblichem und unternehmeri- schem Fachwissen, Kenntnissen und Erfahrungen in klinischer Ver- sorgung, wissenschaftlichem Bezug, grenzüberschreitender Vernetzung sowie das Bedürfnis nach Kontinuität im Anschluss an den Aufbau der rechtlich selbstständigen Organisation werden durch die Bestätigung des bisherigen Gremiums gewahrt. Dies gilt auch für diejenigen Perso- nen, die während der kommenden Amtsperiode das 70. Altersjahr errei- chen werden. In Anlehnung an das für die Kommissionsvertretungen des Regierungsrats übliche Vorgehen (§ 55 VOG RR, LS 172.11) ist ge- plant, während der kommenden Amtsperiode gestaffelte Ablösungen vorzunehmen.
4. Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates Als Präsident und als weitere Mitglieder des Spitalrates für das Universitätsspital Zürich werden vorgeschlagen: Präsident: – Dr. Peter Hasler, geboren 1946, studierte und promovierte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Er war nach verschiedenen juristischen Tätigkeiten Direktor des Arbeitge- berverbandes der Schweizer Maschinenindustrie und danach während
zwölf Jahren Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Seit 2010 ist Peter Hasler als Verwaltungsratspräsident der Schweizer Post tätig. Zusätzlich ist er Verwaltungsratspräsident der Elips Life AG (Vaduz) sowie der Schweizer Reisekasse (Bern) und hat Einsitz in weiteren Verwaltungsräten. Weitere Mitglieder: – Dr. Arnold Bachmann, geboren 1959, promovierte in Wirtschafts- wissenschaft an der Universität St. Gallen. Nach einer Tätigkeit als Marketing- und Verkaufsleiter in einem Chemieunternehmen war er Ressortverantwortlicher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdeparte- ments Graubünden für die kantonalen Kliniken und Spitäler, bevor er Direktor des Kantonsspitals Chur wurde. Heute ist er Vorsitzender der Geschäftsleitung des Kantonsspitals Graubünden. Er ist zudem Verwaltungsratspräsident der Kantonsspital Glarus AG. – Prof. Dr. med. Dieter Conen, geboren 1942, studierte Philosophie in Bonn (D), Frankfurt (D) sowie Innsbruck (A) und studierte sowie promovierte anschliessend in Medizin in Innsbruck (A). Nach einer Weiterbildung in Innerer Medizin am Kantonsspital Aarau war er als Oberarzt an der Medizinischen Universitätspoliklinik Basel tätig und habilitierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Nach dem Wechsel zum Kantonsspital Aarau wurde er Direktor des Departements Innere Medizin und anschliessend Ärztlicher Direk- tor des Kantonsspitals Aarau. In dieser Zeit wurde er zum Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel ernannt. Später war er Leiter des Bereichs Medizin sowie Chef- arzt der Medizinischen Klinik des Kantonsspitals Aarau. – Prof. Dr. med. Otto Haller, geboren 1945, studierte und promovierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich. Nach einer Tätigkeit als Assistent am Institut für Medizinische Mikrobiologie der Universität Zürich und Auslandaufenthalten in Schweden habi- litierte er auf dem Gebiet der Virologie an der Medizinischen Fakul- tät der Universität Zürich, wo er nach einem Aufenthalt in den USA als Assistenzprofessor für Virologie tätig war, bevor er als Professor für Virologie sowie als ärztlicher Direktor der Abteilung Virologie am Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau (D) berufen wurde. – Dr. Margrit Leuthold, geboren 1957, studierte und promovierte in Biologie an der Universität Zürich, wo sie auch ein Nachdiplom- studium in Umweltlehre absolvierte. Nach einem USA-Aufenthalt
wurde sie Adjunktin beim Schweizerischen Nationalfonds und da- nach Stabsmitarbeiterin des Präsidenten der ETH Zürich, bevor sie Generalsekretärin der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wurde. Heute ist sie Leiterin für die strate- gische Planung an der ETH Zürich. – Rolf Schülli, geboren 1941, studierte Rechts- und Staatswissenschaf- ten an den Universitäten Freiburg (D) und Heidelberg (D). Er stand über 30 Jahre als Leiter des Referats Krankenhauswesen im Ministe- rium für Arbeit und Soziales im Dienst des Landes Baden-Württem- berg. In dieser Funktion war er auch Mitglied der Internationalen Bodenseekonferenz, Bereich Gesundheit. Daneben hatte er ver- schiedene Lehraufträge an Berufsakademien und Fachhochschulen inne. Rolf Schülli ist als freier Berater für verschiedene Gesundheits- dienstleister tätig. – Monika Urfer, geboren 1956, war als Pflegefachfrau in verschiedenen Spitälern tätig, bevor sie als Berufsschullehrerin, Ausbildungsleiterin und anschliessend stellvertretende Direktorin der Krankenpflege- schule Zürich wirkte. Daneben erwarb sie den interuniversitären Weiterbildungstitel Master of Public Health. Heute ist Monika Urfer Leiterin Organisationsentwicklung im Careum sowie Dozentin der Stiftung Careum. Das Mitglied des Universitätsrates, das mit beratender Stimme im Spitalrat für das USZ Einsitz nimmt, wird vom Universitätsrat bestimmt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Gesundheitsdirektion, die oder der mit beratender Stimme im Spitalrat für das USZ Einsitz nimmt, wird von der Gesundheitsdirektion bestimmt. Sowohl die Vertretung des Universitätsrates wie auch die Vertretung der Gesundheitsdirektion sind von der Erneuerungswahl nicht betroffen.
5. Entschädigung Nach § 9 Ziff. 6 USZG legt der Regierungsrat die Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrats fest. Die Entschädigung wird als Jahrespau- schale ausgerichtet und geht zulasten der Spitalrechnung. Sie wurde mit RRB Nr. 1218/2006 für die erste Amtsdauer auf Fr. 50 000 für die Präsidentin bzw. den Präsidenten und Fr. 25 000 für jedes weitere stimm- berechtigte Mitglied des Spitalrats festgelegt. Angesicht der gegenüber der Einschätzung von 2006 deutlich höher ausgefallenen Arbeitsbe- lastung rechtfertigt sich eine Anhebung der Pauschale um Fr. 10 000 für die Präsidentin oder den Präsidenten und Fr. 5000 für die weiteren Mitglieder des Spitalrates. Die Abgeltung der Spesen ist vom Spitalrat zu regeln.
Die Entschädigung der Mitglieder mit beratender Stimme wird von der Gesundheitsdirektion geregelt.
6. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Die zweite Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2011 und endet am 30. Juni 2015.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Präsident des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wird für die Amtsdauer ab 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2015 gewählt: Dr. Peter Hasler, geboren 1946, Böschacherstrasse 51, 8624 Grüt.
II. Als weitere Mitglieder des Spitalrats des Universitätsspitals Zürich werden für die Amtsdauer ab 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2015 gewählt: Dr. Arnold Bachmann, geboren 1959, Spitäler Chur AG, Loestrasse 170, 7000 Chur; Prof. Dr. med. Dieter Conen, geboren 1942, Bachstrasse 19, 5033 Buchs AG; Prof. Dr. med. Otto Haller, geboren 1945, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., Hermann-Herder-Strasse 11, 79104 Freiburg, Deutsch- land; Dr. Margrit Leuthold, geboren 1957, Spalenberg 2, 4051 Basel; Rolf Schülli, geboren 1941, Am Kätzenbach 121, 71334 Waiblingen, Deutschland; Monika Urfer, geboren 1956, Churerstrasse 16, 8808 Pfäffikon.
III. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 60 000 pro Jahr entschädigt. Jedes weitere stimm- berechtigte Mitglied des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 30 000 pro Jahr entschädigt. Die Abgeltung der Spesen wird vom Spitalrat geregelt.
IV. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrats des Universitätsspitals Zürich bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
V. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi