Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 614/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon, neue Statuten, Genehmigung

22. April 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2009

614. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden unter der Bezeichnung Friedhofverband Dällikon-Dänikon seit 1967 einen Zweckverband (RRB Nr. 4333/1967), dem die Besorgung der Verwal- tung und des Unterhalts des Friedhofs der beiden Gemeinden übertra- gen ist. Die Kantonsverfassung verlangt, dass den Stimmberechtigten das Initiativ- und Referendumsrecht im gesamten Verbandsgebiet zu- steht (Art. 93 KV). Die Verbandsgemeinden sind deshalb überein- gekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unter- ziehen. Die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden haben am 9. und 11. Dezember 2008 den neuen Statuten zugestimmt. Der Be- zirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversamm- lungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zwecksverbandsstatuten. Die Änderungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhofverband Dällikon-Däni- kon werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Friedhofverband Dällikon- Dänikon, Schulstrasse 5, Gemeindeverwaltung Dällikon (Friedhofkom- mission), 8108 Dällikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden

Dällikon, 8108 Dällikon, Dänikon, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Diels- dorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi