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Entscheid

RRB Nr. 615/2011

Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat, Amtsdauer 2011-2014, Entschädigung

11. Mai 2011Deutsch3 min

Source zh.ch

Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat, Amtsdauer 2011-2014, Entschädigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011

615. Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat (Entschädigung)

Erwägungen

Gestützt auf das Gesetz über die Fachhochschulen und die Höheren Fachschulen vom 27. September 1998 wurde auf Anfang 1999 der Fach- hochschulrat als oberstes Organ der Zürcher Fachhochschule (ZFH) eingeführt. Er setzt sich aus dem für das Bildungswesen zuständigen Mitglied des Regierungsrates und sechs bis acht vom Regierungsrat gewählten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozial- wesen und Politik zusammen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Mitglieder, die dem Fachhochschulrat nicht von Amtes wegen angehören, erhalten gemäss RRB Nr. 1784/1999 eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr. 20 000, die quartalsweise ausgerichtet wird. Mit dem Fachhochschulgesetz (FaHG) vom 2. April 2007, welches das Gesetz vom 27. September 1998 ablöste, wurde die rechtliche Grund- lage für eine weitreichende Reform der ZFH geschaffen. Die bisherigen acht – teils staatlichen, teils privaten – Hochschulen der ZFH wurden zu drei staatlichen Hochschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu- sammengeführt. Die ZFH umfasst seither die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die Pädagogische Hochschule Zürich; ihr angegliedert sind ferner die privaten Hochschulen für Wirtschaft Zürich und für Technik Zürich, die berufsbegleitende Studiengänge anbieten. Aufgrund der neuen Fachhochschulstrukturen haben sich auch die Aufgaben und Kompetenzen des Fachhochschulrates geändert. Mit dem Wegfall der Schulräte, die früher das oberste Organ innerhalb der staatlichen Hochschulen bildeten, und der obersten Organe der bisher privaten Teilschulen auf Anfang 2008 wurde der Fachhochschulrat für die strategische Führung der Hochschulen der ZFH allein zuständig und übernahm zusätzliche Aufgaben. Als Gesamtbehörde hält er jähr- lich acht bis zehn ordentliche Sitzungen sowie bei Bedarf ausserordent- liche Sitzungen und Tagungen ab. Zusätzlich sind die Mitglieder in Ausschüssen und als Referentinnen und Referenten des Fachhoch- schulrates an den Hochschulen der ZFH tätig. Angesichts des erweiterten Aufgaben- und Verantwortungsbereichs gemäss FaHG ist eine Erhöhung der Entschädigung, die in den letzten zwölf Jahren unverändert bei Fr. 20 000 pro Jahr lag, gerechtfertigt. Eine jährliche Pauschale pro Mitglied von Fr. 30 000 ab Beginn der Amts- dauer 2011–2014 erscheint angemessen, wobei weder für Sitzungsgelder

noch für Spesen zusätzliche Entschädigungen ausgerichtet werden. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich. Besondere Leistungen, die ein Mitglied des Fachhochschulrates in dessen Auftrag erbringt, sollen zusätzlich nach Aufwand entschädigt werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Mitglieder des Fachhochschulrates, die diesem nicht von Amtes wegen angehören, erhalten ab Beginn der Amtsdauer 2011–2014 eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr. 30 000.

II. Besondere Leistungen, die ein Mitglied des Fachhochschulrates in dessen Auftrag erbringt, können zusätzlich nach Aufwand entschädigt werden.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Fachhochschulrates und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi