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Entscheid

RRB Nr. 615/2017

Kulturgut Halbinsel Au, Bootshaus Im Auried, Sanierung, gebundene Ausgabe

28. Juni 2017Deutsch3 min

Source zh.ch

Kulturgut Halbinsel Au, Bootshaus Im Auried, Sanierung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2017

615. Kulturgut Halbinsel Au, Sanierung Bootshaus

Erwägungen

(Wädenswil, Im Auried, Kat.-Nr. 5698) Auf der Liegenschaft des Kulturguts Halbinsel Au in Wädenswil steht ein denkmalgeschütztes Gebäudeensemble, zu dem das Bildungszentrum Vor- dere Au gehört und das 1917 erstellt wurde. Eines dieser Gebäude ist ein Bootshaus. Im Frühjahr 2013 wurden am Bootshaus Setzungen und er- hebliche Schäden am Mauerwerk festgestellt. Als Folge der Setzungen ist das seitlich angebaute Garderobengebäude windschief; die Fenster, Fensterläden und Türen lassen sich nur noch mühsam oder gar nicht mehr öffnen. Die angrenzende Ufermauer ist ebenfalls in einem schlechten Zu- stand. Im Sommer 2014 wurde zusätzlich eine Verformung des Längs- mauerwerkes festgestellt. Als Sofortmassnahme wurde das Gebäude pro- visorisch stabilisiert und die zwei vermieteten Bootsplätze wurden ge- kündigt. Die Abteilung Oberbau und Geotechnik des kantonalen Tiefbauam- tes führte im Bereich des Bootshauses Bodenuntersuchungen und Tauch- gänge durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Holzpfähle, die das Funda- ment des Gebäudes bilden, in einem verhältnismässig guten Zustand sind. Sie stehen aber teilweise auf nicht tragfähigem Untergrund. Im Weiteren ergaben Höhenaufnahmen Setzungsdifferenzen von knapp 20 cm und im Dachgebälk wurden konstruktive Mängel aufgedeckt. Die kantonale Denkmalpflege stuft das Bootshaus als schützenswert ein. Aus diesem Grund kommt ein Ersatzbau nicht infrage. Das Gebäude muss zur Vermeidung eines Einsturzes wieder instand gesetzt werden.

Kosten Die Kosten der baulichen Massnahmen setzen sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 573 900 2 Gebäude 265 700 4 Umgebung 2 700 5 Baunebenkosten 188 000 6 Reserve 49 700 Total 1 080 000

Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 9. April 2016, Teuerungsindex; 1053,2 / April 2015 / Basis 1939). Der entsprechende Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 nicht eingestellt und wird durch Verschie- bung anderer Projekte finanziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung des Bootshauses auf dem Kulturgut der Halbinsel Au wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 080 000 zulasten der Investi- tionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.

II. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 27. September 2016 be- treffend Projektierungskosten von Fr. 40 000 wird aufgehoben.

III. Die Ausgabe wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Basis April 1939, Stand April 2015)

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi