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Entscheid

RRB Nr. 615/2024

Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie, Festlegung

5. Juni 2024Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2024

615. Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungs- strategie (Festlegung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Auftrag Mit Beschluss Nr. 1377/2014 legte der Regierungsrat die langfristige Raumentwicklungsstrategie sowie deren Umsetzung fest. Die langfris- tige Raumentwicklungsstrategie dient als informelles Strategieinstrument und Orientierungsrahmen für die kantonale Verwaltung. Sie fokussiert dabei auf raumrelevante Themen und weist einen langfristigen strategi- schen Horizont auf. Seit 2014 hat der Kanton Zürich einige raumwirksame Veränderungen erfahren, die in der damals festgelegten langfristigen Raumentwicklungs- strategie noch nicht oder nur ungenügend abgebildet sind. Die Baudirek- tion veranlasste, die langfristige Raumentwicklungsstrategie entsprechend weiterzuentwickeln.

B. Notwendigkeit der Weiterentwicklung Als Orientierungsrahmen und Strategieinstrument der kantonalen Verwaltung soll die langfristige Raumentwicklungsstrategie die mass- geblichen raumrelevanten Herausforderungen umfassend darstellen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf aufzeigen. Die Weiterent- wicklung fokussiert auf Themen, die seit der Festlegung 2014 stärker in den Vordergrund gerückt sind oder an Bedeutung gewonnen haben.

C. Anpassungen Die im Rahmen der Weiterentwicklung der langfristigen Raument- wicklungsstrategie neu behandelten Themen können vier Bereichen zu- geordnet werden. Flächenbedarf für die Erzeugung erneuerbarer Energien Um die Ziele der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 128/2022) zu erreichen, müssen vermehrt erneuerbare Ener- giequellen genutzt werden. Die Energieanlagen und deren Erschliessung sowie Verteilanlagen weisen einen grossen Flächenbedarf auf und ver- ändern das Siedlungs- und Landschaftsbild. Die Nutzung von Synergien

mit bestehenden Infrastrukturen kann jedoch dazu beitragen, die Aus- wirkungen auf Raum und Umwelt gering zu halten. Bei der Erstellung und dem Ausbau entsprechender Energieanlagen sind die betroffenen Schutz- und Nutzungsinteressen zu ermitteln und transparent gegenei- nander abzuwägen. Flexibilisierung von Arbeiten und Wohnen Im wissensintensiven Arbeitssektor hat eine Flexibilisierung von Arbei- ten und Wohnen stattgefunden. Auch als Folge der Coronapandemie hat das Arbeiten an unterschiedlichen Standorten stark an Bedeutung ge- wonnen. Das veränderte Mobilitätsverhalten, der damit zusammenhän- gende Wohn- und Arbeitsflächenbedarf sowie die Anforderungen an das Wohnumfeld haben raumwirksame Auswirkungen. Chancen aus diesen Veränderungen sind für die Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen zu nutzen, wobei der Arbeits- und Wohnflächenbedarf möglichst gesenkt werden soll. Klimagerechte Siedlungsentwicklung Als Folge des Klimawandels treten vermehrt Starkregenereignisse, Trockenphasen und Hitzetage auf. Für die Umwelt und die Bevölkerung bedeutet dies eine zunehmende Belastung. Zur Sicherung der Lebens- qualität der Bevölkerung sowie für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung unabding- bar. Flächen sollen entsiegelt und die Retentionsfähigkeit der Böden verbessert werden. Bestehende blaugrüne Infrastrukturen sind zu er- halten, in ihrem Potenzial auszubauen oder neu zu schaffen. Landschaft und Biodiversität Der heutige Zustand der Biodiversität im Kanton Zürich ist ungenü- gend. Die veränderten klimatischen Bedingungen stellen für die Bio- diversität eine zusätzliche Herausforderung dar. Um den Zustand zu ver- bessern, sollen ökologisch wertvolle Flächen ausserhalb und innerhalb des Siedlungsgebiets gefördert, gesichert und besser miteinander vernetzt werden. Synergien mit bestehenden oder neuen Infrastrukturen und der blau-grünen Infrastruktur sind gezielt zu nutzen.

D. Erarbeitung In direktions- und ämterübergreifender Zusammenarbeit wurden die massgeblichen räumlichen Herausforderungen in den vier Themenbe- reichen identifiziert und entsprechende Teilstrategien für deren Bewäl- tigung formuliert. Die daraus abgeleiteten Aufgaben und strategischen

Projekte wurden in die bestehende Dokumentstruktur der langfristigen Raumentwicklungsstrategie integriert. Die bestehenden Inhalte wurden dabei punktuell aktualisiert und ergänzt, aber nicht gesamthaft über- arbeitet. Zur Problematik des knapper werdenden Wohnraums und zur Förde- rung des Wohnungsbaus wird sich der Regierungsrat im Rahmen ver- schiedener kantonaler Volksinitiativen äussern (vgl. die kantonalen Volks- initiativen «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich», kanto- nale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungs-Initiative»), «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündi- gungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)», «Wohneigentum wieder ermög- lichen (Wohneigentums-Initiative)» und «Starthilfe für Junge und Fami- lien (Starthilfe-Initiative)»).

E. Umsetzung Das mit RRB Nr. 1377/2014 festgelegte Vorgehen hat sich bewährt und soll entsprechend weitergeführt werden. Danach wird die Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie von verschiedenen Stellen in der kantonalen Verwaltung vorangetrieben. Mit der Plattform Raumentwicklung besteht ein direktionsübergrei- fendes Gremium, das die fachliche Abstimmung der raumrelevanten Ent- scheide, Aufgaben und Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie sicherstellt. Die Direktio- nen und die Staatskanzlei werden aufgefordert, ihre Delegation in die Plattform Raumentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktu- alisieren. Der Steuerungsausschuss begleitet und beurteilt die laufenden Arbei- ten. Er schlägt dem Regierungsrat bei Bedarf Anpassungen der lang- fristigen Raumentwicklungsstrategie vor. Der wissenschaftliche Beirat gibt dem Regierungsrat eine unabhängige Einschätzung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie ab. Er setzt sich aus verwaltungsexternen Expertinnen und Experten zu- sammen, die vom Steuerungsausschuss ernannt werden. Im Rahmen der Berichterstattung gemäss § 10 des Planungs- und Bau- gesetzes (LS 700.1) über die Durchführung und den Verwirklichungsstand der Raumplanung, die alle vier Jahre mit dem Raumplanungsbericht erfolgt, ist weiterhin auch über den Stand der Umsetzung der langfristi- gen Raumentwicklungsstrategie zu berichten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrate- gie wird festgelegt.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, ihre De- legation für die Plattform Raumentwicklung zu überprüfen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli