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Entscheid

RRB Nr. 620/2023

Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung, Schreiben an das EDI

24. Mai 2023Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Mai 2023

620. Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung,

Erwägungen

Umsetzung der Motion SGK-N 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 5. April 2023 eröffnete das Eidgenössische Departe- ment des Innern das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Ver- ordnung über die Invalidenversicherung (IVV, SR 831.201). Zur Festlegung des IV-Grads wird derzeit auf die Medianlohndaten aus der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik abgestützt (LSE-Lohntabellen). Dabei wird das vor der Invalidität erzielte Ein- kommen mit demjenigen verglichen, das mit der gesundheitlichen Be- einträchtigung noch erzielt werden kann. Die bisher angewendeten hypothetischen Löhne sollen um einen Pauschalabzug von 10% gesenkt werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Löhne von Per- sonen mit gesundheitlichen Einschränkungen deutlich tiefer sind. Diese Anpassung führt zu höheren IV-Graden und damit zu höheren und zu- sätzlichen Renten. Mit der vorgeschlagenen Änderung von Art. 26bis Abs. 3 IVV wird die Motion SGK-N 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» umgesetzt. Diese beauftragt den Bundesrat, bis zum 31. Dezember 2023 eine der Einkommensrealität von Menschen mit Behinderung besser angepasste Bemessungsgrundlage für die Inva- lidenversicherung einzuführen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene An- passung soll auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an sekretariat. iv@bsv.admin.ch):

Mit Schreiben vom 5. April 2023 haben Sie uns eingeladen, zu den Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns dazu zu äussern. Wir schliessen uns der Stellungnahme des Vorstands der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an und danken Ihnen für die Berücksichtigung dieser Anliegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli