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Entscheid

RRB Nr. 627/2015

Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015, Ergebnisse, Publikation

17. Juni 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2015

627. Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015, Ergebnisse, Publikation Am 14. Juni 2015 fand die eidgenössische Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (BBl 2014 9675);

2. Volksinitiative vom 20. Januar 2012 «Stipendieninitiative» (BBl 2014 9681);

3. Volksinitiative vom 15. Februar 2013 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» (BBl 2014 9677);

4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; BBl 2014 7345). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustel- len. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2015-06-19).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi