RRB Nr. 627/2023
Strassen, Winterthur, Salomon-Hirzel- und Wülflingerstrasse, Projektgenehmigung
24. Mai 2023Deutsch4 min
Source zh.ch
Strassen, Winterthur, Salomon-Hirzel- und Wülflingerstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Mai 2023
627. Strassen (Winterthur, Wülflingerstrasse [HVS 7 und RVS 31041]
Erwägungen
und Salomon-Hirzel-Strasse [HVS 7]) Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 2. März 2023 das Projekt für den Umbau des Knotens Wülflinger-/Salomon- Hirzel-Strasse (Knoten «Schloss») (Projekt Nr. 11 439), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Salomon-Hirzel-Strasse ist eine kantonal klassierte Hauptver- kehrsstrasse (HVS 7) sowie eine Durchgangsstrasse des Bundes. Auf ihr verläuft eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Die Wülflinger- strasse ist aus Richtung Innenstadt bis zum Knoten «Schloss» als kan- tonale Hauptverkehrsstrasse (HVS 7) und anschliessend in Richtung Wülflingen als regionale Verbindungsstrasse (RVS 31041) klassiert. Entlang der Wülflingerstrasse verläuft sowohl eine regional klassierte Veloroute als auch eine Ausnahmetransportroute des Typs I. Über den Knoten «Schloss» verläuft zudem ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 1 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, die Strasse zu sanieren und die Geometrie des Knotens «Schloss» so anzupassen, dass das Wenden eines stadtauswärts fahrenden Busses möglich wird. Dadurch wird der Busbetrieb deutlich verbessert. Des Weiteren werden gestützt auf das Steuerungs- und Do- sierungskonzept mittels einer neuen Lichtsignalanlage (LSA) die Ver- kehrsmengen der stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge geregelt und die Linienbusse bevorzugt, was zu einer Reduktion der bisherigen Verlust- zeiten des Busverkehrs führt. Durch die Anpassungen der Knotengeo- metrie und die Installation der LSA kann die Verkehrssicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmenden erheblich verbessert werden. Die baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Er- neuerung eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärm- schutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) dar. Gleichzeitig mit dem Strassen- projekt ist eine Lärmsanierung geplant worden. Für den vorliegenden Abschnitt wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an
der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Die Unter- suchungen haben ergeben, dass weder eine Temporeduktion noch der Bau von Lärmschutzwänden verhältnismässig sind. Für insgesamt neun Liegenschaften im Projektabschnitt bleiben die Immissionsgrenzwerte überschritten. Das akustische Projekt sieht gemäss Art. 14 LSV Sanie- rungserleichterungen vor. Im Rahmen der Detailprojektierung soll ge- prüft werden, ob bereits durch frühere Sanierungsprogramme (AW-Sa- nierungen) Fenster eingebaut oder bezahlt wurden. Die genaue Anzahl der einzubauenden Lärmschutzfenster ist noch zu ermitteln. Gemäss heutigem Projektstand wird von rund 74 Schallschutzfenstern ausge gangen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 27. September 2016 Stellung genommen. Der darin angebrachte Antrag gilt als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit der neuen LSA können die heutigen stündlichen Verkehrsmengen abgewickelt werden und die praktische Leistungsfähigkeit des Knotens wird nicht reduziert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 20. November bis 21. Dezember 2020 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.22.861-1 vom 7. Dezember 2022 wurde über die Einsprachen entschieden, die gebundenen Kosten freigegeben und das Projekt festgesetzt. Der Be- schluss ist rechtskräftig. Der Verpflichtungskredit für das Projekt wurde mit Beschluss des Stadtparlaments vom 6. März 2023 bewilligt. Einer Projektgenehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Umbau des Knotens «Schloss» betragen voraussichtlich Fr. 6 000 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 5 500 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Umbau des Knotens Wülflinger-/Salomon- Hirzel-Strasse (Knoten «Schloss») in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winter thur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winter thur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli