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Entscheid

RRB Nr. 628/2019

Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 2. Serie

26. Juni 2019Deutsch28 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2019

628. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2019 wurden bis anhin Fr. 2 344 000 bewilligt. So- mit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2019 noch Fr. 17 656 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2019 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchitektur, Erschliessung der Zürcher Pläne Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchi- Organisation tektur (SLA): Die Stiftung besteht seit 1999. Sie setzt sich ein für die Belange der Landschafts- architektur und den Erhalt und die Pflege der damit verbundenen Dokumente und Nachlässe. Ausgangslage Die SLA verfügt über ein gesamtschweizerisches Archiv, das die wichtigen Dokumente zur Ent- wicklung der Schweizer Garten- und Land- schaftsarchitektur zwischen 1860 und 1990 ent- hält. Das Archiv ist bei der Hochschule für Tech- nik Rapperswil (HSR) eingelagert. Die Doku- mente sind grösstenteils nicht katalogisiert oder gar digitalisiert. Die HSR finanziert nur die Erschliessung der Unterlagen, die für den Unterricht von Bedeutung sind. Das Archiv weist einen Schwerpunkt von Konvoluten aus Zürcher Büros auf. Projektziel Die noch unerschlossenen Pläne des Archivs der SLA werden erschlossen, digitalisiert und on- line verfügbar gemacht.

Projektbeschrieb Über einen Zeitraum von zehn Jahren, gestaffelt in zwei Phasen, erfolgt die Aufarbeitung und Digitalisierung des SLA-Archivs. Der Zugang für die Öffentlichkeit wird über einen einfachen Zugriff im Netz ermöglicht. Es ist vorgesehen, die Pläne, die den Kanton Zürich betreffen, in der zweiten Projektetappe zu bearbeiten. Kosten Fr. 1 080 793 Gewünschter Beitrag Fr. 237 155 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der SLA beträgt Fr. 220 000. Von anderen Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 563 638 gewünscht. Die Stadt Zürich hat eine Leistung von Fr. 30 000 in Aussicht gestellt. Von weiteren Geldgebern wird ein Beitrag von Fr. 30 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Innerhalb des SLA-Gesamtbe- standes kommt den Zürcher Nachlässen grosse Bedeutung zu. Der Kanton und insbesondere die Stadt Zürich gelten als Geburtsort der Gar- ten- und Landschaftsarchitektur in der Schweiz. Die Erschliessung und Digitalisierung des SLA-­ Archivs dienen nicht nur der Gartendenkmal- pflege, sondern auch der Forschung und inter- essierten Laien. Der von der Stadt Zürich er- wartete Beitrag von Fr. 30 000 ist aufgrund der Anzahl Pläne, welche die Stadt betreffen, gering. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag ist deshalb angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000 Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auf‌lagen gebunden: – Zwischen dem Staatsarchiv des Kantons Zü- rich und den Archivbeständen der SLA be- stehen vielfältige Bezüge. Um den Mehrwert des Projektes zu erhöhen, ist die Online-­Da­ tenbank der SLA mit dem Portal «Archives Online» zu verknüpfen. – Die SLA hat zu prüfen, ob die Bearbeitung der Zürcher Pläne zeitlich vorgezogen wer- den kann.

2. BirdLife Zürich, «Lebensnetz Zürich» Bereich Naturschutz Gesuchstellende Verein BirdLife Zürich: Der Verein besteht seit Organisation 1928. Er bezweckt die Pflege und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen von Men- schen, Tieren und Pflanzen, besonders der Vo- gelwelt, sowie den Erhalt und die Förderung der natürlichen biologischen Vielfalt und einer na- turnahen Landschaft im Kanton Zürich. Der Verein ist im Kanton gut verankert. Seine Pro- jekte wurden über den Lotteriefonds mehrfach unterstützt, letztmals mit RRB Nr. 754/2015 (Fr. 400 000). Die Organisation erhält einen jähr- lichen Betriebsbeitrag der Baudirektion (RRB Nr. 173/2014, Fr. 90 000) sowie einen Zusatzbei- trag von Fr. 2 pro Mitglied. Ausgangslage Ergänzend zu den staatlichen Vorhaben will BirdLife Zürich Arten fördern und Lebensräume aufwerten. Das vorliegende Projekt «Lebens- netz Zürich» schliesst an das Vorgängerprojekt «Den Kanton Zürich beflügeln» (2016–2019) an und führt einerseits laufende Aktivitäten mit neuem Fokus und neuen Massnahmen fort, an- derseits stösst es neue Themen an. Der Anschluss an die bisherigen Aktivitäten ist wichtig, da so- wohl die Umsetzung als auch die Wirkung von Massnahmen eine gewisse Zeit benötigen. Projektziel Förderung jener Vogelarten, zugunsten deren von den staatlichen Organen aus Prioritäts-, Ka- pazitäts- oder finanziellen Gründen keine Mass- nahmen geleistet werden können Projektbeschrieb Im Rahmen von «Lebensnetz Zürich» werden die Aktivitäten unter dem Begriff «Übergänge Wald–Kulturland» weitergeführt: Durch die Schaffung von breiten, offenen und mosaikarti- gen Übergängen zwischen Wald und Kulturland erhalten spezifische Brutvogelarten, ausgewählte Tagfalter und spezialisierte Fledermausarten eine Förderung (beim Vorgängerprojekt wurden entsprechende Projekte in Sternenberg und Bauma durchgeführt, neu sind solche Teilpro- jekte in Höngg, Saland und im Weinland vorge-

sehen). Weitergeführt wird auch das Thema Gebäudebrüter, welches den Erhalt der Nist- plätze von gebäudebewohnenden Arten (Seg- ler, Schwalben) durch Beratung und Unterstüt- zung von Gemeinden und Bauherrschaften be- zweckt. Das bestehende Projekt wird auf vier zusätzliche Gebiete ausgedehnt. Neu wird ein Teilprojekt zu Ackerbrütern (vor allem Feld- lerchen) durchgeführt. Dabei sollen Landwir- tinnen und Landwirte mittels Beratung und teilweise auch finanzieller Unterstützung sen- sibilisiert und motiviert werden, Massnahmen zugunsten ackerbrütender Vogelarten umzu- setzen. Vorgesehen sind die entsprechenden Massnahmen in Bertschikon-Hagenbuch, Wie- sendangen-Oberwinterthur, Rickenbach und Ellikon a. d. T. Kosten Fr. 1 189 725 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 202 500. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 103 225 er- wartet, von Stiftungen und Sponsoren ein Bei- trag von Fr. 384 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ergänzt die Aktivi- täten des Kantons. Dem Projekt kommt grosse Breitenwirkung zu, da es über die Förderung bzw. Unterstützung der lokal tätigen Personen und der Gemeinden zu einem Multiplikator-­ Effekt auf lokaler Ebene führt. Der Beitrag der Gemeinden, auch wenn sie nicht zu den direktes- ten Nutzniessern der Biodiversitätsbemühun- gen zählen, ist im Verhältnis zum vom Kanton gewünschten Beitrag gering. Eine Leistung von mindestens Fr. 135 000 seitens der Gemeinden wäre angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000

Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auf‌lagen verbunden: – Die Gemeinden haben sich mit mindestens Fr. 135 000 am gesamten Vorhaben zu beteili- gen. Fällt die Leistung der Gemeinden insge- samt geringer aus, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrages des Lotteriefonds. – Die einzelnen Projekte sind aus Koordina- tionsgründen mit der Fachstelle Naturschutz abzusprechen. – Die Massnahmen im Wald müssen in Abspra- che mit dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) konkretisiert werden (insbesondere Umfang, Lage, Trägerschaft, Nachpflege). – Für jegliche Massnahmen im Wald (ein- schliesslich Waldrand-Arbeiten) sind aus rechtlichen Gründen vorgängig die Kreisforst- meisterinnen und -meister und die Revier- försterinnen und -förster einzubeziehen. – Die geplanten Massnahmen dürfen andere Waldfunktionen (insbesondere Schutzfunk- tion) nicht beeinträchtigen. – BirdLife Zürich hat gegenüber dem ALN nachzuweisen, dass keine Doppelfinanzierun- gen geltend gemacht werden. – Die Zustimmung der jeweiligen Grundeigen- tümerinnen und Grundeigentümer ist einzu- holen.

3. Blutspende SRK Schweiz AG; Projekt Blutstammzellspende, Kampagne Sensibilisierung und Information Bereich Gesundheit Gesuchstellende Blutspende SRK Schweiz AG: Die gemeinnüt- Organisation zige Aktiengesellschaft besteht seit 2004. Sie stellt in Zusammenarbeit mit regionalen Stel- len die gesamtschweizerische Versorgung der Bevölkerung mit labilen Blutprodukten sicher. Zudem verwaltet und führt sie das gesamt- schweizerische Register der Blutstammzell- spenderinnen und -spender.

Ausgangslage Die Transplantation von Blutstammzellen ist für Menschen, die an lebensbedrohlichen Blut- krankheiten (wie z. B. Leukämie) erkrankt sind, oft die einzige Chance auf Heilung. Heute kommt der Grossteil der Blutstammzellspenden für Schweizer Patientinnen und Patienten aus dem Ausland (2017: 95%), der Koordinations- und Transportaufwand führt zu entsprechenden Kosten. Während für eine Blutspende passende Blutgruppen notwendig sind, werden für eine er- folgreiche Transplantation von Blutstammzellen mehrere übereinstimmende HLA-Merkmale (Human Leukocyte Antigene) benötigt. In der Schweiz ist die HLA-Diversität besonders gross. Dementsprechend ist einerseits ein detailliertes Schweizer Blutstammzellspende-Register not- wendig, anderseits eine möglichst grosse Anzahl von Spenderinnen und Spendern. Projektziel Durchführung der Kampagne «Sensibilisie- rung und Information» zur Registrierung von 14 000 neuen Blutstammzellspenderinnen und -spendern Projektbeschrieb Mit einer breiten Informationskampagne sollen möglichst viele Personen erreicht werden, um ihnen die komplexen Zusammenhänge bei der Blutstammzellenspende verständlich zu machen und um neue Blutstammzellspenderinnen und -spender zu gewinnen. Dazu gehören auch Ak- tionen, die durch Familienangehörige von Leu- kämieerkrankten initiiert werden, sowie Infor- mationsveranstaltungen, bei denen Informations- material abgegeben wird. Da das heutige Regis- ter einen Überhang an Spenderinnen aufweist und aus medizinischer Sicht gehäuft Männer aufgeboten werden müssen, richtet sich die Kam- pagne vor allem an junge Männer (18–40-jäh- rig). Kosten Fr. 529 620 Gewünschter Beitrag Fr. 73 010

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung von Blutspende SRK besteht darin, die Registrierungs- und Laborkosten zu übernehmen, was jährlich einem Betrag von rund 1 Mio. Franken (in den Projektkosten nicht bud- getiert) entspricht. Von den Kantonen (ohne Zü- rich) wird ein Beitrag von Fr. 340 110 erwartet, von Stiftungen und Privaten Fr. 116 500. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds ge- deckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Pro Jahr benötigen im Kanton Zürich durchschnittlich 41 Personen Blutstamm- zellspenden. Dem Transplantationszentrum des Universitätsspitals Zürich kommt bei der Blut- stammzellspende eine führende Rolle sowohl in der Entnahme von Blutstammzellen als auch in der Transplantation zu. Das Kinderspital Zü- rich verfügt mit der Abteilung Stammzelltrans- plantation über das schweizweit grösste Zentrum für Blutstammzelltransplantationen für Kinder und Jugendliche (bei Kindern ist Leukämie die häufigste Krebsart). Durch die geplante Infor- mationskampagne kann die Zahl der Spende- rinnen und Spender bzw. der unterschiedlichen HLA-Profile erhöht werden. Bewilligter Beitrag Fr. 73 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- ‌lage gebunden, dass sich die anderen Kantone insgesamt mit mindestens Fr. 300 000 am Vorha- ben beteiligen. Wird dieser Gesamtbetrag nicht erreicht, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des bewilligten Beitrages.

4. Theater Winterthur, Beitrag für Ballettproduktion Bereich Kultur Gesuchstellende Theater Winterthur: Das Theater zählt im Kan- Organisation ton zu den grossen Kulturinstitutionen. Es wurde mit Vorlage 5048 (KRB vom 30. Juni 2014) und Vorlage 5334 (KRB vom 23. Oktober 2017) unterstützt.

Ausgangslage Mit Beschluss vom 23. Oktober 2017 bewilligte der Kantonsrat dem Theater Winterthur u. a. einen Beitrag von Fr. 350 000 zugunsten eines «Grossen Handlungsballetts». Geplant war eine Produktion des Schweizer Choreografen Mar- tin Schläpfer, parallel dazu sollten Workshops für Kinder und Jugendliche stattfinden. Die Pro- duktion musste als Folge des Wechsels von Mar- tin Schläpfer 2018 an das «Ballett am Rhein» in Düsseldorf/Duisburg abgesagt werden. An- stelle dieser Produktion beabsichtigt das Thea- ter Winterthur nun, das Ballett «Der Traum des Don Quixote» zu zeigen. Das Theater ersucht den Kanton, den vom Kantonsrat bereits bewil- ligten Beitrag für die Ersatzproduktion verwen- den zu können. Aufgrund finanzrechtlicher Überlegungen bewilligt nun der Regierungsrat die Unterstützung der Ersatzproduktion, wäh- rend der vom Kantonsrat bewilligte Beitrag an die Produktion mit Martin Schläpfer entfällt. Projektziel Das Projektziel ist identisch mit dem Ziel des Projektes von 2017: In Winterthur soll ein exklu- sives Handlungsballett mit Live-Musik gezeigt werden, das sich inhaltlich auch an Kinder und Jugendliche richtet. Projektbeschrieb Die Uraufführung dieses mittlerweile berühm- ten Handlungsballetts fand 1867 in Petersburg statt. Seither wurde das Werk in unzähligen Fassungen neu interpretiert. Die Aufführung in Winterthur, geplant für Februar 2020, wird durch die São Paulo Dance Company getanzt und vom Musikkollegium Winterthur begleitet. Beglei- tend finden Workshops für Kinder und Jugend- liche statt. Kosten Fr. 551 700 Gewünschter Beitrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Theaters Winterthur be- trägt Fr. 110 700. Aus den Einnahmen werden Fr. 91 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds übernommen werden.

Würdigung Das Ballett «Der Traum des Don Quixote» ist ein hochstehendes Vorhaben, das einen gleich- wertigen Ersatz zum ursprünglich geplanten Vorhaben darstellt. Bewilligter Beitrag Fr. 350 000

5. Verein liebi+, Pilotprojekt «Gelebte Inklusion zur Gleichstellung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen» Bereich Soziales Gesuchstellende Verein liebi+: Der Verein besteht seit 2018. Er Organisation setzt sich ein für die Prävention von sexueller Gewalt und die Förderung sexueller Gesund- heit für Menschen mit einer kognitiven Beein- trächtigung. Er berät und unterstützt auch An- gehörige, Betreuungs- und Assistenzpersonen so- wie gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter. Ausgangslage Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zählen in Bezug auf HIV/Aids und andere se- xuell übertragbare Infektionen zu einer beson- ders verletzlichen Personengruppe. Zudem tre- ten bei der psychosexuellen Entwicklung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung öfters Schwierigkeiten auf (Konflikte mit dem sozia- len Umfeld, in Partnerschaften usw.). Die Ursa- che besteht dabei meist nicht in der Beeinträch- tigung selbst, sondern in einer mangelnden Be- ratung, Begleitung und Aufklärung. Im Kanton Zürich besteht zwar grosser Bedarf an entspre- chenden Informationen und Unterstützung, es gibt aber keine öffentlich zugängliche Einrich- tung, die auf die Thematik spezialisiert ist. Projektziel Aufbau einer Beratungsstelle zur Prävention von sexueller Gewalt sowie Förderung der se- xuellen Gesundheit für erwachsene Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Projektbeschrieb Das Pilotvorhaben umfasst den Aufbau einer entsprechenden Beratungs- und Bildungsstelle für die erwähnten Zielgruppen. Das nieder- schwellig zugängliche, auf zweieinhalb Jahre angelegte Pilotangebot soll auf Wunsch auch anonym genutzt werden können. Der Projekt- start ist für den 1. Juli 2019 vorgesehen. Nach

einer sechsmonatigen Aufbauphase (Suche eines barrierefreien Raumes, Einrichtung, Be- schaffung der notwendigen Arbeitsmateria- lien, Kontaktaufnahme mit Partnerorganisa- tionen usw.) soll die Beratungsstelle ab 1. Janu- ar 2020 während zweier Jahre betrieben und evaluiert werden. Erste Bildungsveranstaltun- gen sind für Mitte 2020 geplant. Ein erster Zwischenbericht soll bis zum 10. Januar 2021 vorliegen, der Abschlussbericht bis zum 31. De- zember 2021. Es ist vorgesehen, die Beratungs- und Bildungsstelle ab 2022 unbefristet weiter- zuführen. Kosten Fr. 575 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 90 000. Beiträge von je Fr. 90 000 werden von der Stadt Zürich und vom Bund erwartet. Von Privaten wünscht der Verein eine Unterstützung von insgesamt Fr. 105 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Grundsätzlich verlangt der Lotteriefonds, damit eine Beitragsleistung möglich wird, von einer gesuchstellenden Organisation einen Leistungs- ausweis von mindestens fünf Jahren. Ausnah- men sind möglich, wenn der Kanton ein über- durchschnittlich grosses Interesse an der ra- schen Umsetzung des Vorhabens zeigt und da- von auszugehen ist, dass die Finanzierung des Betriebes nach der Pilotphase gesichert werden kann. Im vorliegenden Fall sind diese Kriterien erfüllt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im vorliegenden sensiblen Be- reich sind spezialisierte Beratung, Begleitung und Aufklärung erforderlich. Im Kanton Zü- rich gibt es bisher keine entsprechende Anlauf- stelle. Das vorliegende Projekt überzeugt u. a., weil es mit erfahrenen Projektleiterinnen auf Fachwissen aufbaut und Synergien nutzt. Der Einbezug von Menschen mit kognitiven Beein- trächtigungen ist vorgesehen. Zudem wird das

Angebot laufend evaluiert. Das Angebot dürf- te den Zielgruppen grossen Nutzen bringen und zugleich zur Sensibilisierung der Allge- meinbevölkerung beitragen. Es ist davon aus- zugehen, dass rund ¹∕3 der Nutzenden aus der Stadt Zürich und 2∕3 aus dem übrigen Kantons- gebiet stammen werden. Ein Beitrag von Fr. 180 000 ist daher angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 180 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- l‌age verbunden, dass der Verein die Sicher- heitsdirektion und die Gesundheitsdirektion halbjährlich über den Stand des Projektes in- formiert.

6. Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich, ökologische Landschaftsaufwertung für seltene Tagfalterarten im Kanton Zürich 2020–2024 Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zü- Organisation rich: Der Verein besteht seit 2006. Er fördert im Kanton die Artenvielfalt von Schmetterlin- gen durch gezielte Aufwertungsmassnahmen, eine faunengerechte Bewirtschaftung von Le- bensräumen und der Erforschung, Zucht und Wiederansiedlung von Arten, die ehemals im Gebiet heimisch waren. Der Verein arbeitet eng mit der Fachstelle Naturschutz zusammen, um kantonal prioritäre Arten zu stützen, für die der Kanton aufgrund seiner Artenförderungs- strategie keine Massnahmen durchführt. Der Verein wurde über den Lotteriefonds letztmals mit RRB Nr. 178/2012 unterstützt (Fr. 356 000). Ausgangslage Der Verein schloss 2015 das aktuelle Tagfalter- inventar des Kantons ab. Es belegt, dass viele Tagfalterarten heute nur noch in wenigen Ge- genden und/oder in grossen Schutzgebieten zu finden sind. Das Überleben von gefährdeten Arten hängt einerseits von gut geschützten Le- bensräumen und anderseits von der ökologi- schen Qualität der Gesamtlandschaft ab. Bei weniger ausbreitungsstarken Arten bilden meh- rere benachbarte, kleinere und grössere Lebens-

räume eine entscheidende Voraussetzung für das längerfristige Überleben. Der Kanton kann keine Fördermassnahmen ausserhalb der kantonalen Schutzgebiete durchführen. Doch besteht auch dort grosser Bedarf an ökologi- schen Aufwertungen (z. B. in kommunal ge- schützten Flächen), um den Rückgang der Schmetterlinge (und weiterer Artengruppen) zu verhindern. Projektziel Ökologische Landschaftsaufwertung in ausge- wählten Gebieten, damit seltene Falter mehr qualitativ gute Lebensräume finden, sich halten und wenn möglich ausbreiten können. Projektbeschrieb Der Verein führt in Absprache mit der Fach- stelle Naturschutz als Grundlage für das Pro- jekt eine Liste von Zielarten (für einzelne Arten fehlen die Entscheidungsgrundlagen noch. In der ersten Projektphase werden diese ausste- henden Daten erarbeitet). Daraus ergeben sich die Förderregionen je Art. Im Anschluss er- folgt die Priorisierung von Arten und Förder- regionen, worauf die jeweilige Detailplanung angegangen werden kann (Sichtung der vor- handenen Unterlagen, Kontaktaufnahme mit lo- kalen Akteuren, Überprüfung potenzieller Auf- wertungsflächen vor Ort, Abgleich mit anderen Förderprogrammen). Der Hauptteil der bean- tragten Mittel fliesst in die Umsetzung konkre- ter Massnahmen in Offenland und Wald. Zwei bzw. fünf Jahre nach Projektbeginn wird je eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Kosten Fr. 1 263 333 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 54 400. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 135 000 er- wartet. Die Unterstützung von Stiftungen und Privaten ist mit Fr. 573 933 budgetiert. Der of- fene Betrag soll durch den Lotteriefonds ge- deckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es stellt eine wertvolle Ergän- zung der kantonalen Aktivitäten dar, indem es sich auf Flächen konzentriert, die sich nur teil- weise oder nicht in kantonaler Zuständigkeit befinden. Die vorgesehenen Aufwertungs- massnahmen haben ausgewählte Schmetter- lingsarten im Fokus, es werden aber unzählige weitere Insektenarten mit ähnlichen Ansprü- chen davon profitieren. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000 Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auf‌lagen verbunden: – Die Gemeinden haben sich mit mindestens Fr. 135 000 am gesamten Vorhaben zu betei- ligen. Fällt die Leistung der Gemeinden ins- gesamt geringer aus, erfolgt eine anteilmäs- sige Kürzung des Beitrages des Lotteriefonds. – Die einzelnen Projekte sind aus Koordina- tionsgründen vorgängig mit der Fachstelle Naturschutz abzusprechen. – Die Projektplanung muss durch die Kreis- forstmeisterinnen und -meister vor der Um- setzung genehmigt werden. – Die geplanten Massnahmen dürfen andere Waldfunktionen (insbesondere Schutzfunk- tion) nicht beeinträchtigen. – Für alle Massnahmen im Wald (einschliess- lich Waldrand) sind aus rechtlichen Gründen vorgängig die Kreisforstmeisterin bzw. der Kreisforstmeister und die Revierförsterin bzw. der Revierförster einzubeziehen. Mäh- arbeiten im Wald sowie Zurückhauen von Waldrand sind durch die Kreisforstmeiste- rinnen bzw. Kreisforstmeister zu beurteilen und gegebenenfalls zu bewilligen. – Eine allfällig durch das Projekt geförderte Ausbreitung von Neophyten ist im Rahmen der Nachpflege innerhalb des Projektes ein- zudämmen. – Die Zustimmung der jeweiligen Grundeigen- tümerinnen und Grundeigentümer ist ein- zuholen.

– In den Pilotregionen Zürcher Weinland und Zürcher Oberland sind die Tätigkeiten mit dem Projekt «Zielorientierte Biodiversitäts- förderung» abzusprechen. – Die Auf‌lagen der Direktzahlungsverord- nung sind bei angemeldeten Biodiversitäts- förderflächen jederzeit einzuhalten, dies gilt ebenso für die angemeldeten Landschafts- qualitäts-­Massnahmen. – Der Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich hat gegenüber dem Amt für Land- schaft und Natur nachzuweisen, dass keine Doppelfinanzierungen beantragt werden. – Bei Beratungen, die landwirtschaftliche Nutz- flächen betreffen, ist vorgängig mit der Be- ratungsstelle des Strickhofs Kontakt aufzu- nehmen.

7. Verein Aktion Pro Raddampfer Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein Aktion pro Raddampfer (ApR): Die ApR Organisation besteht seit 1970. Sie setzt sich dafür ein, die beiden Dampfschiffe auf dem Zürichsee dau- ernd und in gutem Zustand in Betrieb zu er- halten. Die ApR erhielt mehrere Beitragsleis- tungen aus dem Lotteriefonds, letztmals mit RRB Nr. 689/2013 (Fr. 75 000) im Zusammen- hang mit dem Jubiläum «100 Jahre DS Stadt Rapperswil». Ausgangslage Die ApR entstand im Zusammenhang mit der Absicht der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft, die «Stadt Rapperswil» zu verschrotten. Der Ver- ein kann 2020 sein 50-jähriges Bestehen feiern. Projektziel 2020 soll die Bevölkerung mit besonderen Ak- tivitäten auf die beiden wertvollen Industrie- denkmäler «Stadt Zürich» und «Stadt Rappers- wil» hingewiesen werden.

Projektbeschrieb Neben einer Paradefahrt im Juni 2020 und ver- schiedenen Themen- und Spezialfahrten mit Raddampfern und Motorschiffen plant die ApR für den Zeitraum vom 19. bis 21. Juni 2020 Pu- blikumsfahrten mit dem Dampfschiff «Stadt Zürich», dem Dampfschiff «Greif» (wird vom Greifensee auf den Zürichsee überführt) und mehreren Oldtimerbooten. Die Fahrten am 19. Juni 2020 sind ausschliesslich für Schülerin- nen und Schüler von 24 Mittelstufenklassen aus dem Kanton Zürich reserviert. Bei allen Fahr- ten werden zu Beginn durch die jeweiligen Kapi- täne und Maschinisten der geschichtliche Hin- tergrund und die Antriebstechnik des jeweili- gen Dampfschiffs unter Zuhilfenahme von Aus- stellungstafeln und Broschüren erläutert. Für Schulklassen ist die Teilnahme an diesen Son- derfahrten kostenlos. Die Möglichkeit einer Bewerbung für den Anlass wurde mit der Bil- dungsdirektion bereits abgesprochen. Am 20./ 21. Juni 2020 werden öffentliche Publikums- fahrten mit dem DS Greif und Booten des Old- timer Boot Clubs Zürichsee zum symbolischen Preis von Fr. 5 durchgeführt. Der ApR verfasst eine bebilderte Broschüre zur Geschichte der beiden grossen Dampfschiffe auf dem Zürich- see. Die Broschüre wird den Schulklassen im Anschluss an die Fahrten vom 19. Juni 2020 kostenlos abgegeben, andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Broschüre erwer- ben. Ebenso wird eine Broschüre zum DS Greif erstellt. Hinzu kommt die Erarbeitung eines Leporellos, mit dem die Funktionsweise von Dampfmaschinen und die Unterschiede im Be- trieb von Dampf- und Motorschiffen aufgezeigt. Zudem erstellt die ApR vier grosse Info-Tafeln, über die Informationen zu den Raddampfern vermittelt werden. Der Leporello und die Aus- stellungstafeln werden auf die Lernziele des Lehrplans 21 abgestimmt.

Die Kosten für die gesamten Jubiläumsaktivi- täten betragen Fr. 308 250. Aufgrund der Richt- linien kann der Lotteriefonds sich nur an der Deckung der Kosten für die Schüler- und Publi- kumsfahrten sowie an der Erarbeitung der di- daktischen Unterlagen und Broschüren bzw. Ausstellungstafeln beteiligen. Die Kosten dafür betragen insgesamt Fr. 99 250, der fondsrele- vante Anteil beträgt Fr. 76 250. Kosten Fr. 308 250 Gewünschter Beitrag Fr. 95 300 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der ApR beträgt Fr. 78 000. Von den Seeanstössergemeinden und den übri- gen -kantonen wird eine Unterstützung von Fr. 7000 erwartet. Die Einnahmen sind mit Fr. 32 950 budgetiert. Von Privaten und Sponso- ren werden Fr. 95 000 erwartet. Der offene Be- trag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Die beiden Teilprojekte Schülerfahrten und di- daktisches Material entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus pädagogischer Sicht sind diese Aktivitäten sinnvoll. Die ApR ermöglicht den Schülerinnen und Schülern – sowie breite- ren Teilen der Bevölkerung – die unmittelbare Anschauung und direkte Begegnung mit einer Dampfmaschine. Bewilligter Beitrag Fr. 75 000

8. Stiftung Wagerenhof, Neubau einer integrativen Kinderkrippe Bereiche Gesundheit, Bildung Gesuchstellende Die Stiftung Wagerenhof besteht seit 1904. Sie Organisation bietet erwachsenen Menschen mit einer geisti- gen und mehrfachen Beeinträchtigung ein blei- bendes Zuhause. Ausgangslage Die integrative Kinderkrippe besteht seit 2004 und stellt Plätze für Kinder mit und ohne Beein- trächtigung zur Verfügung. Sie ist eine der weni- gen dieser Art im Kanton. Das Gebäude, in dem die Krippe betrieben wird, ist sanierungsbedürf- tig und wird im Rahmen der Gesamterneuerung der Gebäude der Stiftung einem Wohnhaus für Behinderte weichen. Vorgesehen ist deshalb, den

Krippenbetrieb in einem neu zu erstellenden Gebäude auf demselben Gelände weiter zu be- treiben. Für den Bau besteht kein Anspruch auf Staatsbeiträge. Projektziel Neubau der integrativen Kinderkrippe Projektbeschrieb Die Kinderkrippe soll als eigenständiger Bau auf dem Wagerenhof-Areal entstehen. Auf einer Geschossfläche von 364 m 2 sind 15 Plätze für 33 bis 35 Kinder mit oder ohne Beeinträchtigung vorgesehen. Der Bau umfasst u. a. einen als Rundlauf organisierten Gemeinschaftsbereich und drei abgeschlossene und flexible Raumzo- nen. Im gemeinsamen, von qualifizierten Be- treuungspersonen geleiteten Krippenalltag können sich die Kinder ohne Vorurteile, neugie- rig und offen begegnen und gemeinsam Nor- malität erleben. Im Betreuungsteam sind zwei geschützte Arbeitsplätze integriert. Die Krippe ermöglicht auch die Inklusion und Teilhabe von erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagerenhofs. Kosten Fr. 2 500 000 Gewünschter Beitrag Fr. 60 000 Übrige Finanzierung Die Stiftung erbringt eine Eigenleistung von 1,9 Mio. Franken. Die Standortgemeinde leistet Fr. 60 000, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 480 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds finanziert werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die Stiftung, die eine beträchtliche Eigenleistung erbringt, verfügt über grosse Er- fahrung in der integrativen Förderung von Men- schen mit Beeinträchtigungen. Der innovative Ansatz der Betreuung von Kindern mit und ohne Einschränkungen sowie des Einbezugs be- hinderter Erwachsener in die Betreuung ent- spricht einem grossen, regionalen Bedürfnis. Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt erfüllt die betrieblichen und städtebau- lichen Anforderungen in ausserordentlich gu- ter Art und Weise. Die Kosten sind plausibel und angemessen. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000

9. alliance F: Gegen hatespeech im Internet Bereich Soziales Gesuchstellende alliance F: Der Verein alliance F besteht seit Organisation 1900. Er vertritt als Dachorganisation der Schwei- zer Frauenorganisationen die Interessen der Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ausgangslage Mit der Einführung der Kommentarfunktio- nen auf Online-News-Plattformen wurde auch die Hassrede salonfähig. Die Grenze zwischen Streitdiskussion und hatespeech wird schnell überschritten. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich zudem, dass überdurchschnittlich viele Anfeindungen und Beleidigungen Frauen be- treffen. Projektziel Ein Team von Freiwilligen («digital angels») soll im Internet mitdiskutieren, Falschaussagen ent- kräften und Texte von Autorinnen mit positiven Botschaften unterstützen. Bisher haben sich 30 Freiwillige gemeldet, das Team soll laufend er- weitert werden. Es ist von Bedeutung, möglichst rasch auf entsprechende Artikel oder Meinungs- äusserungen reagieren zu können. Deshalb wer- den drei sprachregionale professionelle Team- leiterinnen bzw. -leiter engagiert, die systematisch Zeitungen und soziale Medienplattformen nach hatespeech durchsuchen und auf entsprechende Kommentare aufmerksam machen. Das Projekt ist vorderhand auf zwei Jahre befristet. Projektbeschrieb Die «digital angels» diskutieren im Internet mit, weisen gewalttätige Sprache zurück und wider- legen Falschaussagen. Kosten Fr. 259 200 Gewünschter Beitrag Fr. 25 000 Übrige Finanzierung Die nichtbudgetierte Eigenleistung (Gratis- arbeit) von alliance F beträgt Fr. 964 800. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 60 000 erwartet, von Gemeinden eine Unter- stützung von Fr. 50 000. Die Kantone (ohne Zü- rich) wurden um einen Beitrag von Fr. 124 200 ersucht. Der offene Betrag soll durch den Lot- teriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt geht gegen Anfein- dungen und Diskriminierungen im Internet vor. Es dient der Gewaltprävention und sorgt dafür, dass Social-Media-Plattformen dem Anspruch demokratisch, vielfältig und attraktiv zu sein, eher entsprechen. Der Betrag von Fr. 25 000 ent- spricht im Vergleich zum insgesamt von den Kan- tonen gewünschten Betrag dem Zürcher Anteil an der gesamtschweizerischen Bevölkerung. Bewilligter Beitrag Fr. 25 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf‌lage gebunden, dass sich die anderen Kantone mit mindestens Fr. 115 000 am Vorhaben beteiligen. Wird dieser Gesamtbetrag nicht erreicht, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des bewilligten Bei- trages.

10. Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich, neue Büro­ räumlichkeiten Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich Organisation (BKZ): Der Verein besteht seit 1983. Er be- zweckt die Interessenvertretung zugunsten der Gleichstellung und sozialen Sicherheit von Men- schen mit Behinderung auf der Ebene der Ge- meinden und des Kantons Zürich. Die BKZ er- hält aus Staatsmitteln einen jährlichen Betriebs- beitrag von Fr. 25 000 (RRB Nr. 830/2017). Ausgangslage Die BKZ plant für 2020 den Umzug vom bis- herigen Standort an der Kernstrasse in Zürich ins neu entstehende Zollhaus, wo sie wiederum als Untermieterin der Fachstelle für hindernis- freie Architektur Büroräumlichkeiten beziehen kann. Projektziel Ausbau und Einrichtung der neuen Büroräume Projektbeschrieb Im Zollhaus wird die BKZ über drei Büroräu- me verfügen. Bei den Büros befinden sich eine rollstuhlgerechte Toilette und der Kopierraum. Diese sowie mehrere Besprechungszimmer werden gemeinsam mit der Fachstelle genutzt. Zusätzlich mietet die BKZ für ihr Archiv und das Schulungsmaterial noch Kellerfläche hinzu. Damit die verfügbare Bürofläche gut genutzt

werden kann, sind kleinere bauliche Anpas- sungen und neues Mobiliar notwendig. Die Kosten für den Mieterausbau betragen Fr. 125 000, die Kosten für das neue Mobiliar Fr. 95 000 und für die Signaletik Fr. 15 000. Das Budget für den gesamten Umzug und die Neu- einrichtung umfasst neben einer Reserve von Fr. 24 500 auch Aufwendungen für Planung und Umzug von Fr. 80 920. Kosten Fr. 340 420 Gewünschter Beitrag Fr. 90 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleitung beträgt Fr. 96 420. Fr. 104 000 werden von Stiftungen und Privaten erwartet, von der Stadt Zürich Fr. 50 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Die Teilvorhaben Mieterbausbau, Mobiliar und Signaletik mit Kosten von insgesamt Fr. 235 000 entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds. Eine Übernahme eines Anteils im Betrag von Fr. 90 000 ist aufgrund der Leistung der BKZ zugunsten des Kantons gerechtfertigt. Mit dem geplanten Umzug ins Zollhaus erhält die BKZ langfristige Sicherheit und als Untermieterin der Fachstelle für hindernisfreie Architektur wie bis- her ein ideales Umfeld. Bewilligter Beitrag Fr. 90 000

11. Erneuerung Infrastruktur Kellertheater Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Vereinigung für das Kellertheater Winterthur: Organisation Der Verein besteht seit 1972 und bezweckt, mit Theateraufführungen und anderen Veranstal- tungen das Verständnis für das zeitgenössische dramatische Schaffen zu fördern. Die Fachstelle Kultur unterstützt das Kellertheater mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 60 000. Ausgangslage Die Infrastruktur im Kellertheater ist unzurei- chend und veraltet, weshalb im technischen Be- reich in immer kürzeren Abständen Reparatu- ren mit den entsprechenden Kosten anfallen. Hinzu kommt, dass das Theater in den Bereichen Lüftung, Garderobe und Eingangs- sowie Bar- bereich saniert werden muss.

Projektziel Sanierung des Theaters, um Theaterschaffenden und Publikum wieder zeitgemässe Arbeits- und Besuchsbedingungen zu ermöglichen Projektbeschrieb Das Kellertheater plant in seinen denkmalge- schützten Räumlichkeiten verschiedene Mass- nahmen zur Verbesserung der Bühnentechnik (Kauf von LED-Scheinwerfern, Videokamera, Fotoapparat und Werkzeugwagen). Zwecks Ver- besserung der Luftqualität wird eine Frischluft- anlage installiert. Die Garderobe erhält neue Wandregale auf Wandschienen, sodass der Raum besser genutzt werden kann. Der Eingangsbe- reich wird attraktiver und heller gestaltet. Zu- dem ist geplant, die mittlerweile 25-jährige Be- stuhlung durch eine Kombination von fester Theater- und Bistrobestuhlung zu erneuern, die je nach Anlass anders aufgebaut werden kann. Kosten Fr. 124 040 Gewünschter Beitrag Fr. 75 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 040. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 30 000. Von Privaten wird ein Beitrag von Fr. 9000 er- wartet. Der offene Betrag soll durch den Lotte- riefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Massnahmen sind sinnvoll und notwendig, um einen zeitgemässen und zweckmässigen Theaterbetrieb zu gewähr- leisten, der den Bedürfnissen der Theaterschaf- fenden und dem Publikum gerecht wird. Die eher bescheidene Bühnentechnik und die engen Raumverhältnisse erfordern immer wieder An- passungen, um einen zeitgemässen Theaterbe- trieb gewährleisten zu können. Die denkmal- pflegerischen Auf‌lagen sind eingehalten. Die Kosten sind realistisch. Es ist der Gesuchstel- lerin jedoch zuzumuten, mehr Drittmittel zu be- schaffen. Unter Berücksichtigung des städtischen Beitrages ist eine Beitragsleistung von Fr. 60 0000 angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken

1. Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchitektur (SLA) Beitrag zur Aufbereitung und Digitalisierung der SLA-Pläne 200 000

2. Verein BirdLife Zürich Projektbeitrag für «Lebensnetz Zürich», Aufwertungs- und Naturschutzmassnahmen 500 000

3. Blutspende SRK Schweiz AG Beitrag für Kampagne «Sensibilisierung und Information», Projekt Blutstammzellspende 73 000

4. Theater Winterthur Beitrag für Ballettproduktion (Ersatzproduktion) 350 000

5. Verein liebi+ Beitrag für Pilotprojekt «Gelebte Inklusion» 180 000

6. Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich Beitrag für Aufwertungsprojekt zugunsten seltener Tagfalterarten 500 000

7. Verein Aktion Pro Raddampfer Beitrag an Jubiläumsaktivitäten 75 000

8. Stiftung Wagerenhof Investitionsbeitrag an Neubau der Krippe 60 000

9. Verein alliance F Beitrag an gesamtschweizerisches Internet-Präventionsprojekt «Gegen hatespeech im Internet» 25 000

10. Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich Investitionsbeitrag für neue Büroräumlichkeiten 90 000

11. Vereinigung Kellertheater Winterthur Infrastrukturbeitrag für Erneuerung von Teilen der Infrastruktur 60 000 Total 2 113 000

II. Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger werden im Sinne einer Auf‌lage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinde- rung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korrup- tion, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.

III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auf‌lagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- ‌lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der verlangte Schluss- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzep- tiert hat. IV. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit Erlass dieses Beschlusses befristet. Das Generalsekreta- riat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken. V. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkom- mission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli