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Entscheid

RRB Nr. 629/2009

Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG, baulicher Unterhalt 2009, Beitrag

22. April 2009Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2009

629. Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG (Investitionen 2009)

Erwägungen

1. In der Weisung zum Opernhausgesetz vom 25. September 1994 wurde festgehalten, dass der jährliche Voranschlag der Opernhaus Zürich AG wohl die Aufwendungen für den grossen Unterhalt einschliesst, nicht aber grössere Beiträge an werterhaltende Unterhaltsarbeiten an den Opernhausliegenschaften. Für solche Bauvorhaben hat die Opernhaus Zürich AG beim Kanton Gesuche um einmalige Beiträge einzureichen, die jeweils als neue Ausgaben zu bewilligen sind. Zur Erhaltung der Bausubstanz und der technischen Infrastruktur sind grössere Aufwendungen bei den Liegenschaften (Opernhaus und Werkstättengebäude sowie Lagergebäude Kügeliloo) erforderlich. Diese Investitionen zu unterlassen, würde längerfristig zu einem nicht verant- wortbaren Substanzverlust der Anlagen und zu einer unmittelbaren Gefährdung der Betriebssicherheit führen. Am 16. November 1999 stimmte der Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG einem Konzept für die Erhaltungsplanung von Haustechnik und Gebäude zu. Dieses sieht eine schrittweise Sanierung jeweils wäh- rend der Sommerpausen vor. Die Planung und Ausführung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Baudirektion. In diesem Rahmen wurden bis- her folgende Beiträge (in Franken) bewilligt: Projekte 2000 1,86 Mio. RRB Nr. 602/2000 Projekte 2001 2,0 Mio. RRB Nr. 688/2001 Projekte 2002 1,0 Mio. Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 21. März 2002 Projekte 2003 3,0 Mio. RRB Nrn. 542/2003 und 1876/2003 Projekte 2004 3,0 Mio. RRB Nr. 750/2004 Projekte 2005 3,0 Mio. RRB Nr. 520/2005 Projekte 2006 3,0 Mio. RRB Nr. 515/2006 Projekte 2007 3.0 Mio. RRB Nr. 503/2007 Projekte 2008 3,0 Mio. RRB Nr. 447/2008 Total 22,86 Mio.

2. Mit Schreiben vom 11. Februar 2009 ersucht die Direktion der Opernhaus Zürich AG um einen Beitrag von Fr. 3 000 000 an die Unter- haltsarbeiten 2009. Projekte zur Erhaltung der Bausubstanz (in Franken): Sanierung Terrassen 2. Rang 50 000 Sanierung Terrasse über Portikus 30 000 Anpassungen Orchestergraben 90 000 Restaurant: Umbau und Erweiterung, 2. Tranche 990 000 Kügeliloo, Sanierung Südfassade 30 000 Feuerpolizeiliche Auflagen 30 000 Total 1 220 000

Projekte zur Erhaltung der technischen Infrastruktur (in Franken): Verkabelung der Inspizientenanlage, 2. Tranche 280 000 Kabelwinden für Beleuchtungskabel 80 000 Verkabelung Tonanlagen / Netzwerk 50 000 Obermaschinerie, Hubwindensteuerung 250 000 Sanierung Kipp-Plattform, 2. Tranche 150 000 Ersatz Hinterbühnenpunktzüge 160 000 Hubwerk mit Zugstange für Hinterbühnenvorhang 100 000 Personenversenkung 50 000 Ersatz Aufhängung Zierblende 60 000 Umsetzung HKLS (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär)-Konzept, 3. Phase 750 000 Umsetzung MSRL (Regelung, Steuerung)- und Elektro-Konzept, 3. Phase 130 000 Werkstätten, Ersatz Detektoren Brandmeldeanlagen 30 000 Total 2 090 000

Zusammenzug Erhaltung der Bausubstanz Fr. 1 220 000 Erhaltung der technischen Infrastruktur Fr. 2 090 000 Total Fr. 3 310 000

Die Unterhaltsprojekte wurden in enger Zusammenarbeit mit der Bau- direktion vorbesprochen und von dieser zur Ausführung während der Sommerpause 2009 empfohlen. Der Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG hat den Sanierungsprojekten am 18. November 2008 zuge- stimmt. Die Direktion des Opernhauses behält sich aus technischen Gründen vor, nach Vorliegen der Detail- und Terminplanung einzelne Projekte oder Teile davon zurückzustellen bzw. auf die Folgejahre zu verschieben.

3. Im Globalbudget 2009 der Fachstelle Kultur sind 3 Mio. Franken eingestellt (Konto 2234.3636 2 234420). Es kann ein Beitrag von 3 Mio. Franken an die Gesamtkosten von Fr. 3 310 000 bewilligt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Opernhaus Zürich AG wird für die Sanierungsprojekte 2009 ein Beitrag von gesamthaft Fr. 3 000 000 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, be- willigt.

II. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt bis zu 80% der Gesamt- bausumme. Der Restbetrag wird aufgrund der von der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern geprüften Bauabrechnung ausbezahlt.

III. Mitteilung an das Präsidium und die Direktion der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, die Abgeordneten des Regie- rungsrates im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG (Zustellung durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzkont- rolle, die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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