RRB Nr. 629/2026
Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein, Vernehmlassung
10. Juni 2026Deutsch4 min
Source zh.ch
Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2026
629. Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr
Erwägungen
von Wein (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 11. März 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung, SR 916.140) eröffnet. Der Import von Wein ist mit einem Zollkontingent von 170 Mio. Litern bereits heute begrenzt und wurde – bei sinkendem Schweizer Weinkonsum – nie vollständig ausgeschöpft. Die Kontingentsanteile werden gegenwärtig in der Reihenfolge der Verzollungen nach dem Prinzip «first come, first served» zugeteilt. Die Änderung der Weinver- ordnung betrifft das Verfahren dieser Verteilung der Zollkontingente für Wein. Künftig sollen die Importrechte nach Massgabe der «Inlandleistung», also anteilmässig entsprechend der Leistung zugunsten der Schweizer Produktion vergeben werden. Als solche gilt der Kauf und die Kelterung von Trauben, die während eines Bezugszeitraums zur Weinherstellung bestimmt sind. Durch den Zukauf und das Keltern von Trauben wird gewährleistet, dass einerseits die Übernahme direkt beim Landwirt- schaftsbetrieb erfolgt und anderseits die Trauben nur einmal Gegen- stand einer Inlandleistung sind. Die Zollkontingentsanteile sollen in Zukunft ausschliesslich Einkel- lerinnen und Einkellern von Schweizer Weinen zugeteilt werden, deren Marktposition dadurch je nach Zukauf und Kelterung von inländischen Trauben gestärkt wird. Das Ziel der Vorlage ist es, den Schweizer Wein- bau zu stärken, der unter sinkender Nachfrage leidet. Die Koppelung der Importrechte mit der Inlandleistung schützt die Produzentinnen und Produzenten in der Schweiz, soll die Abnahme von Schweizer Wein fördern und den Preisdruck aufgrund günstiger Importweine reduzie- ren. Die Vorlage ist abzulehnen, weil sie zu erheblichen Wettbewerbsver- zerrungen führt und keineswegs gesichert ist, dass die vorgeschlagene Massnahme den Absatz von Schweizer Wein tatsächlich erhöht und nicht zu unerwünschten Effekten führt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gever@blw.admin.ch): Mit Schreiben vom 11. März 2026 haben Sie uns die Änderung der Weinverordnung zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir lehnen die vorgeschlagene Änderung – eine Verknüpfung von Importrechten mit Inlandleistungen – ab, da sie zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führt und direkt in bestehende Marktstruktu- ren eingreift: Inländische Produzentinnen und Produzenten sowie Händ- lerinnen und Händler von Schweizer Wein würden bevorzugt und spe- zialisierte Importeurinnen und Importeure benachteiligt. Erfahrungen zeigen, dass protektionistische Massnahmen in der Regel zu höheren Inlandpreisen und tendenziell zu einer geringeren Qualität führen. Die Liberalisierung des Weinmarkts 2001 hat durch ein offenes Zoll- kontingent zu mehr Wettbewerb und zu einem breiteren Angebot an in- und ausländischen Weinen geführt. Die Qualität des Schweizer Weins hat sich in der Folge kontinuierlich verbessert. Heute, rund 20 Jahre nach der Marktöffnung, zeichnet sich Schweizer Wein durch einen kla- ren Fokus auf Qualität, Herkunft und Nachhaltigkeit aus. Erfolgreiche Produzentinnen und Produzenten besetzen Nischen und vermarkten ihre Weine häufig erfolgreich im Direktvertrieb an Gastronomie sowie an den Detail- oder Fachhandel. Diese positive Entwicklung hin zu mehr Qualität wird durch die vor- geschlagene Änderung infrage gestellt. Es besteht das Risiko, dass die Inlandleistung künftig lediglich pro forma zu möglichst tiefen Kosten erbracht wird, mit dem Ziel, Kontingente zu sichern. Auch ein möglicher Handel mit Kontingenten («Weinpfand») liegt nicht im Interesse der hiesigen Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist keineswegs gesichert, dass die vorgeschlagene Massnahme den Absatz von Schweizer Wein tatsächlich erhöht. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass sie den Rückgang des Weinkonsums sogar beschleu- nigt: Eine geringere Angebotsvielfalt sowie höhere Preise könnten dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt auf alter- native Getränke ausweichen. In Anerkennung der schwierigen Lage der Schweizer Winzerinnen und Winzer aufgrund des rückläufigen Weinkonsums sehen wir keine Alternative zu einer schrittweisen Anpassung der Produktionsmenge an die veränderte Nachfrage. Gleichzeitig sollte der Fokus konsequent auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation liegen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli