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Entscheid

RRB Nr. 632/2010

Anfrage Ralf Margreiter, Zürich, betreffend Kostensenkung bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Beantwortung

28. April 2010Deutsch7 min

Source zh.ch

Anfrage Ralf Margreiter, Zürich, betreffend Kostensenkung bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 45/2010

Sitzung vom 28. April 2010

632. Anfrage (Kostensenkung bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) Kantonsrat Ralf Margreiter, Zürich, hat am 15. Februar 2010 die fol- gende Anfrage eingereicht: Mit dem Sparpaket San.04 wurde auch die Kostenpflicht der kantona- len Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Ratsuchende ab 20 Jah- ren eingeführt. Diese Massnahme wurde nicht zuletzt deshalb kritisiert, weil diese Beratungsdienstleistungen eine gewichtige Rolle sowohl in der Vermeidung von Arbeitslosigkeit als auch im gesamtwirtschaftlich anzustrebenden optimalen «Matching» zwischen Eignungen und Nei- gungen einerseits sowie Arbeitsmarktpotenzialen und Weiterbildungs- perspektiven andererseits wahrnehmen. Nun hat die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Zürich (BSLB) unter dem Titel «Reduktion zur Prävention von Jugend- arbeitslosigkeit» die Gebühren für junge Erwachsene substanziell ge- senkt. Dieser Schritt ist begrüssenswert, wirkt indes auch wie ein Einge- ständnis früherer Fehlregulierung. Die Zahlen der BSLB-Statistik scheinen jedenfalls eine deutliche Sprache zu sprechen: 2004: 2008: Alter: 20–24 Jahre 3271 2366 25–29 Jahre 2260 1353 30–39 Jahre 3268 1837 Ausbildung: Lehre, Anlehre, Berufsfachschule Berufsmittelschule/Berufsmaturität Handels-/Wirtschaftsmittelschule 5675 3134

Wir bitten den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um Beant- wortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Gibt es angesichts der deutlichen Abnahme insbesondere unter jün- geren Ratsuchenden und jenen mit Abschluss auf der Sekundarstufe II eine andere Erklärung, als dass der «Abreiz» der Gebührenpflicht einen Abhalteeffekt auf die individuell wie volkswirtschaftlich sinn- volle Nutzung von Beratungsdienstleistungen der BSLB bewirkt hat? Wie sehen die Vergleichszahlen in anderen Kantonen ohne Ver- änderung der Gebührenstruktur aus?

2. Sind insbesondere für Abgängerinnen und Abgänger der Sekundar- stufe II seit Einführung der Gebührenpflicht der BSLB ersatzweise andere Beratungsangebote geschaffen oder festgestellt worden, die niederschwellig (z. B. kostenlos) funktionieren?

3. Wie ist die volkswirtschaftliche Wirkung von BSLB aufgrund von Stu- dien und Erfahrungen insgesamt einzuschätzen? Sind die maximal wenigen hunderttausend Franken BSLB-Zusatzeinnahmen gemäss Antwort auf Anfrage KR-Nr. 173/2008 nach wie vor Rechtfertigungs- grund genug für die Beibehaltung der umstrittenen heutigen Bei- tragsregelung?

4. Sieht der Regierungsrat trotz anstehendem San.10 Veranlassung dafür, angesichts der vorliegenden zahlenmässigen Entwicklungen und ggf. Erwägungen auf vorstehende Fragen die neu geltende sub- stanzielle Gebührenreduktion dauerhaft einzuführen; zwar nicht mehr kostenlos, aber erschwinglich (frei nach dem Motto: Was nichts kostet, ist nichts wert – aber leisten sollte man es sich schon können)?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Ralf Margreiter, Zürich wird wie folgt beantwortet: Zur Frage 1: Die Einführung von Gebühren bei Ratsuchenden ab dem vollen- deten 20. Altersjahr hatte einen Rückgang der Beratungen zur Folge. Diese Entwicklung ist in allen Kantonen feststellbar, die Gebühren für die Berufsberatung eingeführt haben. Die von der schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) veröffentlichte Statistik zeigt auf, dass die Beratung von Er- wachsenen nach einem stetigen Anstieg seit den 70er-Jahren 2004 einen Anteil von 38% erreicht hat. Wegen der Einführung der Kostenpflicht für Erwachsene in einigen Kantonen erfolgte von 2005 bis 2007 eine Abnahme auf 32%. Seither ist der Anteil Erwachsener wieder auf 34% angestiegen. Die Abnahme der Beratungen ist aber nicht nur auf die Einführung der Gebührenpflicht zurückzuführen. Mit der Umsetzung des Rahmen- konzeptes des Bildungsrates für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung wurden Angebote, wie z. B. Schulhaussprechstunden oder SOS-Beratungen für Jugendliche ohne Anschlusslösung, geschaffen. Dies führte in der Berufsberatung dazu, dass in den Berufsinformationszent- ren (biz) – zulasten der Beratung von Erwachsenen – deutlich mehr Ressourcen für die Beratung von Jugendlichen bereitgestellt werden.

Zur Frage 2: Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Personengruppen aus wich- tigen Gründen von der Bezahlung der Gebühren zu befreien (§ 42 EG zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008, LS 413.31). Die Verord- nung über die Gebühren für die Berufs-, Studien- und Laufbahnbera- tung vom 12. April 2005 (LS 413.319) regelt, dass von Arbeitslosigkeit Betroffene, die eine Berufsberatung im Auftrag des RAV in Anspruch nehmen und Personen, die von den Sozialämtern unterstützt werden und sich keine Beratung leisten können, von der Gebührenpflicht be- freit sind. Unentgeltliche Beratungen können auch Personen in Anspruch nehmen, die eine Beratung im Zusammenhang mit der Abklärung von Stipendiengesuchen benötigen. Um junge Erwachsene besonders zu unterstützen, hat die Bildungs- direktion das «SOS-Angebot 20plus» entwickelt. Dieses Angebot rich- tet sich an junge Erwachsene, die nach Abschluss der Grundausbildung in ihren erlernten Berufen keine weitere Anstellung finden und Unter- stützung für den Einstieg in die Arbeitswelt oder eine Weiterbildung suchen und dabei die Leistungen der Berufsberatung in Anspruch neh- men wollen. Das «SOS-Angebot 20plus» wird mit den bestehenden personellen Ressourcen durchgeführt; es kostet pauschal Fr. 50 und umfasst ein individuell abgestimmtes Beratungsangebot. Neben diesem Angebot bieten die biz (Berufsinformationszentren) in den Regionen besondere Informationsveranstaltungen für die Abschlussklassen der Berufsfachschulen an; ebenso wurden kostengünstige Seminare für junge Erwachsene entwickelt. Zur Frage 3: Es gibt keine Studien, die eine direkte volkswirtschaftliche Wirkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung nachweisen. Wissenschaft- lich nachgewiesen ist indessen der grosse Nutzen einer hohen Quote von Berufsabschlüssen. Studien zur Erwerbslosigkeit zeigen, dass eine Berufslehre der wichtigste Faktor für die Arbeitsintegration und zur Verhinderung bzw. Verminderung von Arbeitslosigkeit bildet. Die Sta- tistiken der Sozialhilfe weisen darauf hin, dass Personen mit einer abge- schlossenen Berufslehre weniger häufig arm sind als Erwerbstätige ohne nachschulische Ausbildung. Die Absolvierung einer Ausbildung mit Abschluss auf Sekundarstufe II ist deshalb ein zentrales bildungs- politisches, volkswirtschaftliches und sozialpolitisches Ziel. Es besteht sowohl national wie auch im Kanton Zürich die überein- stimmende Meinung, dass alle Jugendlichen die Möglichkeit haben sol- len, einen geeigneten Abschluss auf Sekundarstufe II zu erlangen (vgl. das Legislaturziel 13.6 des Regierungsrates, berufliche Grundbildung

stärken und den Übergang in die Berufsbildung stärken). Die Bildungs- direktion legt im Rahmen ihrer Legislaturziele Gewicht auf den Über- gang von der Volksschule in die Berufsbildung und in den Arbeitsmarkt und wirkt darauf hin, dass 90% aller jungen Erwachsenen einen Ab- schluss auf der Sekundarstufe II erlangen. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung trägt zur Erreichung dieser Ziele bei, indem sie die Jugendlichen im Berufswahlprozess mit einer breiten Palette von Angeboten wie Schulhaussprechstunde, Erst- ausbildungsberatung, Berufsbesichtigung, Bewerbungscoaching unter- stützt. Mit dem Projekt Mentoring wird dieser Leistungskatalog der biz ergänzt. Das Mentoring richtet sich an Jugendliche im 9. und 10. Schul- jahr, die Probleme haben, den Übergang von der Volksschule in die Be- rufsbildung erfolgreich zu meistern. Gut qualifizierte Berufsleute enga- gieren sich ehrenamtlich als Mentoren. Sie begleiten und unterstützen die Jugendlichen im Berufswahlprozess. Die Evaluation des Projekts Mentoring durch die Hochschule für Heilpädagogik im Jahr 2009 zeigte, dass rund 70% der betreuten Jugendlichen dank dem Mentoring direkt den Einstieg in die Berufsbildung (Grundbildung oder Attestausbil- dung) schaffen. Im Rahmen des Projekts Case Management Berufsbildung sollen Jugendliche mit Schwierigkeiten schon früh auf der Sekundarstufe I gezielt erfasst und während der gesamten Ausbildung auf Sekundar- stufe II begleitet werden. Auch dieses Projekt trägt dazu bei, dass mög- lichst viele Jugendliche den Eintritt in die Grundbildung schaffen und einen Abschluss auf Sekundarstufe II erreichen. Zur Frage 4: Die befristete Gebührensenkung, die von August 2009 bis Dezember 2010 gewährt wird, wurde in Zusammenhang mit der durch die Wirt- schaftskrise erhöhten Jugendarbeitslosigkeit eingeführt. Vor dem Hinter- grund des Sanierungsprogrammes San10 ist eine Weiterführung zurzeit nicht vorgesehen. Eine erneute Gebührensenkung kann erst nach der Evaluation der Massnahmen sowie einer Verschlechterung der Situa- tion der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt geprüft werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi