RRB Nr. 635/2018
Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten, Schreiben an das EDA, das WBF und das EJPD
27. Juni 2018Deutsch4 min
Source zh.ch
Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten, Schreiben an das EDA, das WBF und das EJPD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Juni 2018
635. Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 28. März 2018 haben das Eidgenössisches Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten, das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung zu einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten einge- laden. Aus den vorgesehenen Mitteln von 1302 Mio. Franken sind 1102 Mio. Franken zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion vor- gesehen (Rahmenkredit Kohäsion plus Eigenaufwand der Bundesverwal- tung). 200 Mio. Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden (Rahmenkredit Migration plus Eigenaufwand der Bundesverwaltung), und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen im Asylbereich besonders stark betroffen sind (gegenwärtig z. B. Griechenland und Italien). Die beiden Rahmen- kredite sollen in Form von zwei einfachen Bundesbeschlüssen bewilligt werden. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das 2016 erneuerte Bundes- gesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost; SR 974.1) für den Rahmenkredit Kohäsion und das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) für den Rahmenkredit Migration. Der Regierungsrat hatte der Weiterführung des BG Ost in der entsprechenden Vernehmlassung zugestimmt (RRB Nr. 298/2015). Mit den vom Bundesrat vorgesehenen neuen Themenschwerpunkten Berufsbildung und Migration sollen die Perspektiven von Jugendlichen verbessert bzw. ein Beitrag zur besseren Bewältigung von Migrationsbewegungen geleistet werden. Die Finan- zierung und auch der Vollzug des Schweizer Beitrags erfolgen durch den Bund. Die Kantone werden sich im Rahmen der operationellen Umset- zung mit ihrem spezifischen kantonalen Fachwissen einbringen können. Der Schweizer Beitrag steht in Zusammenhang mit einem grundsätz- lichen Eigeninteresse der Schweiz an einem sicheren, stabilen und pros- perierenden Europa. Er stellt aus Sicht der EU jedoch auch einen wesent- lichen Bestandteil der bilateralen Beziehungen mit der Schweiz dar. Der Beitrag wird gemäss Bundesrat nicht mit anderen Dossiers verknüpft, sondern autonom bewilligt werden. Nichtdestotrotz behält sich der Bun- desrat vor, das weitere Vorgehen auch nach der Vernehmlassung im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU zu beurteilen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für auswärtige Ange- legenheiten, das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Zu- stelladresse: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Neue EU-Mitgliedstaaten, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern; auch per E-Mail an swiss-contribution@deza.admin.ch): Mit Schreiben vom 28. März 2018 haben Sie uns zur Vernehmlassung zu einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten einge- laden. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen grundsätzlich die Bereitstellung eines zweiten Beitrages von Fr. 1302 Mio. Franken an ausgewählte Staaten der EU als faktische Bedingung für die Weiterführung des bilateralen Wegs im Verhältnis zur EU sowie als solidarischen Beitrag an die wirtschaftliche und soziale Kohäsion in Europa. In diesem Zusammenhang begrüssen wir auch den Vorschlag des Bundesrates, im Rahmen des Schweizer Beitrags 200 Mio. Franken für Projekte im Migrationsbereich auf der Grundlage des Asyl- gesetzes zu bewilligen, um damit auch EU-Staaten ausserhalb der EU-13 unterstützen zu können, die von Migrationsbewegungen im Asylbereich stark betroffen sind. Den beiden neuen Schwerpunkten Berufsbildung und Migration stimmen wir ebenfalls zu und sind im Rahmen unserer Möglichkeiten auch bereit, das entsprechende kantonale Fachwissen ein- zubringen. Wir fordern den Bundesrat mit Nachdruck auf, das weitere Vorgehen nach Abschluss der Vernehmlassung auch abhängig vom Stand der Gesamtbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz – nament- lich der Entwicklung im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse – festzulegen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli