RRB Nr. 637/2014
Strassenfonds, Illnau-Effretikon, Hagenstrasse 2, Kat.-Nr. 3229, Kaufvertrag, Genehmigung
4. Juni 2014Deutsch2 min
Source zh.ch
Strassenfonds, Illnau-Effretikon, Hagenstrasse 2, Kat.-Nr. 3229, Kaufvertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
637. Liegenschaften (Illnau-Effretikon, Hagenstrasse 2,
Erwägungen
Parzelle Kat.-Nr. 3229, Verkauf) Der Kanton Zürich ist Eigentümer des Grundstückes Kat.-Nr. 3229, Ha- genstrasse 2, in Illnau-Effretikon. Diese Liegenschaft ist mit einem Buch- wert von Fr. 2 094 000 dem Strassenfonds zugeordnet. Auf der Parzelle mit einer Gesamtfläche von 3959 m2 befindet sich ein Wohnhaus, das er- heblichen Instandstellungsbedarf aufweist. Das Grundstück liegt in der Kern- und Wohnzone. Es wird für staatliche Bedürfnisse nicht mehr be- nötigt und kann deshalb verkauft werden. Mit RRB Nr. 800/2013 wurde die Baudirektion ermächtigt, den Verkauf weiterzubearbeiten und dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Liegenschaft wurde vorab der Standortgemeinde Illnau-Effre- tikon angeboten. Nachdem die Gemeinde Interesse für Alterswohnun- gen bekundet hatte, wurde die Zürcher Kantonalbank mit der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beauftragt. Das Gutachten ergab einen Verkehrswert von Fr. 1 550 000, was rund 0,5 Mio. Franken unter dem Buchwert liegt. Die Differenz erklärt sich mit dem schlechten Bauzu- stand des Wohnhauses und der schwierigen Erschliessung des Baulandes. Der vereinbarte Kaufpreis von Fr. 1 550 000 kann deshalb als angemes- sen bezeichnet werden. Das Immobilienamt schloss am 15. April 2014 mit der Stadt Illnau-Effretikon den Kaufvertrag ab, der nun zu genehmi- gen ist. Die Einnahmen von Fr. 1 550 000 sind wie folgt zu verbuchen: – Fr. 1 550 000 zugunsten Konto 5925.1084 0 00000, Gebäude Strassen- fonds, unter gleichzeitiger Abschreibung im Inventar; – Fr. 544 000 zugunsten Konto 5925.3411 0 00000, Realisierte Verluste Grundstücke Strassenfonds. Die Gebühren und Auslagen des Notariates und Grundbuchamtes über- nehmen die Parteien je zur Hälfte. Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten des Verkäufers und ist dem Konto 5925.3137 0 00000, Steuern und Abgaben, zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Illnau-Effretikon am 15. April 2014 auf dem Notariat Illnau öffentlich beurkundete Ver- trag über den Verkauf des Grundstückes Kat.-Nr. 3229, Illnau-Effretikon, zum Kaufpreis von Fr. 1 550 000 wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 6, 8307 Illnau- Effretikon, das Notariat und Grundbuchamt Illnau, Postfach 109, 8308 Illnau-Effretikon, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi