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Entscheid

RRB Nr. 639/2022

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2020/2021, Kenntnisnahme

27. April 2022Deutsch3 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2020/2021, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022

639. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2020/2021)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisa- torischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurtei- lung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende vierzehnte Ge- samtbericht 2020/2021 bezieht sich auf das fünfte und letzte Jahr des dritten Evaluationszyklus.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2020/2021 92 Regelschulen und zehn Sonderschulen evaluiert. Das Evaluationsverfahren mündet in Kernaussagen, Erläuterungen dieser Kernaussagen sowie schulspezifischen Profilen in acht (bei Primar- schulen) bzw. neun (bei Sekundarschulen) verschiedenen Qualitätsberei- chen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser auf dem Zürcher Handbuch Schulqualität beruhenden Qualitätsansprüche entlang der Prä- dikate «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nachfolgende Abbil- dung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluierten Regel- schulen. Auch im Schuljahr 2020/2021 ist die Qualität in den meisten besuch- ten Schulen gut. In den Bereichen Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestal- tung, Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Berufswahlvorbereitung (nur Sekundarschulen) werden zwischen 80% und 90% der Schulen als fortgeschritten oder exzellent eingestuft. Bei den Qualitätsansprüchen zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler hingegen beträgt dieser Anteil weniger als 30% bzw. 20%. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr an keiner Schule festgestellt, die Beurteilung «Ex- zellente Praxis» an elf Schulen.

Seinen inhaltlichen Schwerpunkt widmet der Jahresbericht 2020/2021 einer Gesamtschau über den gesamten dritten Evaluationszyklus (Schul- jahre 2016/2017–2020/2021). Es stehen 438 Schuleinheiten im Fokus, die in diesem Zeitraum evaluiert wurden. Es fehlen in der Stichprobe rund 40 Schulen, deren Evaluationen aufgrund der Covid-19-Pandemie auf den nächsten Zyklus verschoben werden mussten. Die gesamthaft besonders positiven Bewertungen wurden im Bereich der Schulgemeinschaft vergeben, am kritischsten beurteilt wurde die Pra- xis bezüglich der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern. Mit Blick auf den gesamten dritten Zyklus wird deutlich, dass die beiden Bewertungsstufen «Fortgeschrittene Praxis» und «Funktionsfä- hige Praxis» in den allermeisten Fällen zur Anwendung kamen (97,6%). Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf System- ebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kennt- nisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungs- direktion sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden vertieft.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Eva- luationen des Schuljahres 2020/2021 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli