RRB Nr. 64/2009
Regionaler Richtplan Weinland, Siedlungs- und Landschaftsplan, Verkehrsplan, Änderung
14. Januar 2009Deutsch2 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2009
64. Regionaler Richtplan Weinland (Siedlungs- und Landschaftsplan,
Verkehrsplan, Änderung) Mit RRB Nr. 2661/1997 wurde der regionale Richtplan Weinland fest- gesetzt. Am 3. Juli 2008 beschloss die Delegiertenversammlung Ände- rungen des Landschaftsplans und des Verkehrsplans. Gegen diesen Be- schluss wurde das Referendum nicht ergriffen. Die Vorlage umfasst eine Änderung betreffend die Hochwacht Wil- densbuch, Pkt. 549.1, in der Gemeinde Trüllikon mit der Festlegung eines Aussichtspunktes als Voraussetzung zur Errichtung eines Aus- sichtsturms. Zudem umfasst die Vorlage die Ergänzung des Verkehrs- plans mit der Festlegung der bestehenden Parkierungsanlage Schwimm- bad in der Gemeinde Flaach und der Aufhebung der bestehenden Par- kierungsanlage Pfingstweid, Gruebhölzli in der Gemeinde Ossingen. Weiter werden im Verkehrsplan die Festlegungen der Fuss- und Wan- derwege gemäss den Karten 1–15 sowie der Fuss- und Wanderwege im Rahmen des Thurauenprojekts in den Gemeinden Andelfingen, Flaach, Kleinandelfingen und Marthalen ergänzt oder aufgehoben. Der Festsetzung der Änderungen des Siedlungs- und Landschafts- plans sowie des Verkehrsplans steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der regionale Richtplan Weinland, Siedlungs- und Landschafts- plan, wird betreffend die Hochwacht Wildensbuch, Pkt. 549.1, in der Gemeinde Trüllikon, mit der Festlegung eines Aussichtspunktes ergänzt. Der regionale Richtplan Weinland, Verkehrsplan, wird mit der Festlegung der bestehenden Parkierungsanlage Schwimmbad in der Gemeinde Flaach ergänzt und die Festlegung der bestehenden Parkierungsanlage Pfingstweid, Gruebhölzli in der Gemeinde Ossingen, wird aufgehoben. Im Verkehrsplan werden weiter Festlegungen der Fuss- und Wanderwege gemäss den Karten 1–15 sowie Festlegungen der Fuss- und Wanderwege im Rahmen des Thurauenprojekts in den Gemeinden Andelfingen, Flaach, Kleinandelfingen und Marthalen ergänzt oder aufgehoben.
II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regions- gemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumordnung und Ver- messung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.
III. Dieser Beschluss ist von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a PBG im Dispositiv öffentlich bekannt zu machen.
IV. Mitteilung an die Zürcher Planungsgruppe Weinland (Sekretariat: Gemeindeverwaltung Dorf, 8458 Dorf), an die Kanzlei der Baurekurs- kommissionen und an das Verwaltungsgericht sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi