RRB Nr. 643/2014
Planungs- und Baugesetz, Änderung, Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum, Beleuchtender Bericht
4. Juni 2014Deutsch1 min
Source zh.ch
Planungs- und Baugesetz, Änderung, Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum, Beleuchtender Bericht
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
643. Vorlage 4879, Planungs- und Baugesetz
Erwägungen
(Änderung vom 28. Oktober 2013; Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum); Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat beschloss am 28. Oktober 2013, die Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» abzulehnen. Gleichzeitig verabschiedete er als Gegenvorschlag eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum). Gegen diesen Be- schluss wurde am 9. Januar 2014 das Kantonsratsreferendum ergriffen, weshalb über diese Gesetzesänderung eine Volksabstimmung durchzu- führen ist. Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts obliegt dem Re- gierungsrat. Die Minderheitsmeinung des Kantonsrates wird von seiner Geschäftsleitung verfasst.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes vom 28. Oktober 2013 (Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum) wird der Beleuch- tende Bericht verabschiedet.
II. Mitteilung an die Baudirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi