RRB Nr. 645/2014
Polizei- und Justizzentrum Zürich, Hauptnutzfläche, Flächenabdeckung
4. Juni 2014Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
645. Polizei- und Justizzentrum Zürich
Erwägungen
Ausgangslage Gestützt auf das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich vom 7. Juli 2003 (PJZG; LS 551.4) hat der Kantonsrat mit Beschluss vom 26. März 2012 dem Objektkredit von 568,6 Mio. Franken für das Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) mit 120 zu 12 Stimmen (und 38 Enthal- tungen) zugestimmt (Vorlage 4855). Vorangegangen war der negative Ent- scheid des Kantonsrates zum Objektkredit im Jahr 2010, worauf das PJZG auf Antrag des Regierungsrates durch den Kantonsrat aufgehoben wurde (Vorlage 4737). Dagegen wurde das Kantonsratsreferendum er- griffen. An der Volksabstimmung vom 4. September 2011 wurde die Auf- hebung des PJZG abgelehnt. Dieser politische Prozess führte zu einem Unterbruch des Planungsprozesses. Die Baubewilligung für das PJZ ist mit Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 rechtskräftig ge- worden. Seit dem 4. Januar 2013 ist das ehemalige Güterbahnhofareal im Eigentum des Kantons Zürich. Der Güterbahnhof ist mittlerweile abgebrochen, die Altlastensanierung abgeschlossen und die Aushubar- beiten sind in Vorbereitung. Das PJZ erlaubt die Zusammenführung von zentralen Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, von Ausbildungs- einrichtungen der Polizei sowie des Polizeigefängnisses und des neuen Bezirksgefängnisses Zürich II. Diese Abteilungen und Einrichtungen sind heute auf über 30 Standorte verteilt und zum grossen Teil in unge- eigneten und ungenügenden Räumlichkeiten untergebracht. Mit dem PJZ werden bestmögliche Arbeitsabläufe gewährleistet und Synergien ge- nutzt.
Raumprogramm- und Flächenentwicklung Das Projekt PJZ wurde nach dem Projektunterbruch zwischen März 2010 und September 2011 in enger Zusammenarbeit mit den Nutzern auf deren tatsächlichen Bedarf hin überarbeitet und verbessert. Dabei zeigte sich, dass sich in der Zeit der Projektentwicklung und des politischen Genehmigungsprozesses verschiedene Anpassungen und Leistungser- weiterungen ergeben haben, die sich im Raumflächenbedarf niederge- schlagen haben. Der gesamte Raumflächenbedarf der für das PJZ vor- gesehenen Organisationseinheiten ist höher als bisher geplant.
Im Vergleich zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vom 9. März 2010 (Bauprojekt BP02) benötigen die für das PJZ vorgesehenen Organi- sationseinheiten eine Mehrfläche von rund 5000 m2 Hauptnutzfläche (HNF). Der derzeitige Flächenbedarf ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Tabelle 1: Flächenbedarf je Organisationseinheit, Stand 29. April 2014 Nutzer Abteilung Hauptnutzfläche in m2 Kantonspolizei 36 084 Kommandant, Kommandobereiche 1 und 2, 26 677 Kriminalpolizei, Sicherheitspolizei Forensisches Institut 6 170 Zürcher Polizeischule 2 269 Kriminalmuseum 968 Justiz 15 076 Oberstaatsanwaltschaft 651 Oberjugendanwaltschaft 522 Staatsanwaltschaften I–IV 5 017 IT Justiz 745 Amt für Justizvollzug, Polizei- und 8 141 Justizgefängnis Zwangsmassnahmen- ZMG-Filiale 369 gericht Immobilienamt Facility Management und 6 884 allgemeine Infrastruktur Total Hauptnutzfläche in m2 58 413 Die Zunahme des Flächenbedarfs beruht auf inzwischen erfolgten Aufgabenerweiterungen wie Cybercrime oder 3-D-Ermittlung, bei der Forensik, beim Polizeigefängnis und beim Justizgefängnis wie auch bei den Staatsanwaltschaften und in der Logistik. Bis zum Bezug des PJZ werden rund zusätzliche 250 Vollzeitstellen erforderlich sein. Entspre- chende Beschlüsse, insbesondere RRB Nrn. 1194/2010, 383/2012 und 662/ 2012, liegen diesen Entwicklungen zugrunde.
Zusätzliche Nutzfläche im PJZ und an bestehenden Standorten Der erforderliche Raumbedarf von rund 58 400 m2 HNF kann im ge- planten PJZ gemäss Bauprojekt BP02 mit einer HNF von rund 53 500 m2 nicht vollständig gedeckt werden. Mit einer Projektoptimierung kann eine zusätzliche Nutzfläche von rund 1000 m2 HNF geschaffen werden. Daraus ergibt sich noch ein Mehrflächenbedarf von rund 4000 m2 HNF.
Für die Sicherstellung dieses Mehrflächenbedarfs von rund 4000 m2 ist eine möglichst kostengünstige Lösung anzustreben. Der Zielsetzung des PJZG entsprechend sind die Bereiche der Strafverfolgung (die Krimi- nalpolizei, das Forensische Institut, die besonderen Staatsanwaltschaften, das Zwangsmassnahmengericht und das Polizei- und Justizgefängnis) sowie die Zürcher Polizeischule zu zentralisieren. Jene Bereiche, die nicht direkt den Strafverfolgungsaktivitäten zuzuordnen sind und nicht eigent- lich von der Zusammenarbeit an einem Ort profitieren, können an ihren Standorten verbleiben. Dies trifft mehrheitlich auf Führungsbereiche der Kantonspolizei sowie auf die Oberjugendanwaltschaft (OJUGA) und die Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) zu. Die OJUGA verbleibt an ihrem Standort in Winterthur und die OSTA am bisherigen Standort in Zürich. Jene Führungsbereiche der Kantonspolizei, die nicht in einem direk- ten Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Aufgabenbereichen stehen, bleiben bis auf Weiteres am bisherigen Standort in der Polizeikaserne an der Kasernenstrasse 29 in Zürich. So können das Kasernenareal und die Anlagen der Militärkaserne mit den Zeughäusern für andere Zwecke freigegeben werden. Die Berücksichtigung dieser drei bisherigen Standorte gewährleistet – zusammen mit dem erweiterten Raumangebot im PJZ – den erforder- lichen Flächenbedarf vollständig.
Aktualisiertes Projekt PJZ Der kantonale Gestaltungsplan für das PJZ erlaubt fünf Obergeschosse und stellt den Bau eines städtebaulich wichtigen und im Sinne der bau- lichen Verdichtung bestmöglichen Gebäudekomplexes sicher. Das aktua- lisierte Projekt nimmt diese Rahmenbedingungen auf und wird konzep- tionell auf ein fünfstöckiges, modulares System ausgerichtet. Das Ge- bäudevolumen bleibt dem Bauprojekt BP02 angepasst. Das Projekt wird im Rahmen des bewilligten Objektkredits verwirklicht. Das modu- lare System lässt zukünftige Entwicklungen zu.
Auf Antrag der Baudirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Hauptnutzfläche von rund 58 400 m2 wird im Polizei- und Justiz- zentrum Zürich unter Einbindung der bestehenden Polizeikaserne in Zürich sowie der Standorte der Oberstaatsanwaltschaft in Zürich und der Oberjugendanwaltschaft in Winterthur abgedeckt.
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi