Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 65/2018

Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung, Generalplanerleistungen, Vergabe

31. Januar 2018Deutsch2 min

Source zh.ch

Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung, Generalplanerleistungen, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2018

65. Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung

Erwägungen

(Vergabe des Generalplanermandates) Mit RRB Nr. 921/2017 wurde für die Gesamtinstandsetzung der Kantons- schule Zürich Nord eine gebundene Ausgabe für Projektierungskosten von Fr. 6 817 000 bewilligt. Über die Generalplanerleistungen liegt aufgrund eines im selektiven Verfahren durchgeführten Planerwahlverfahrens ein revidiertes Angebot vom 11. Dezember 2017 von Fr. 13 670 000 (Teilaufträge 1–3) vor. Aufgrund der Empfehlung des Beurteilungsgremiums sind die Leistungen an das Architekturbüro Bob Gysin + Partner BGP Architekten ETH SIA BSA zu vergeben. Die Offertsumme gemäss Angebot vom 11. Dezember 2017 für den Teilauftrag 1 von Fr. 4 515 000 kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 000 000 erhöhen. Die Kosten für den Teilauftrag 1 der Projektierungsleistungen sind in der mit RRB Nr. 921/2017 bewilligten Ausgabe enthalten. Die Vergabe- summe ist durch den Projektierungskredit gedeckt und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Generalplanerleistungen für die Gesamtinstandsetzung der Kan- tonsschule Zürich Nord werden gemäss Angebot vom 11. Dezember 2017 für den Teilauftrag 1 zu Fr. 4 515 000 an das Architekturbüro Bob Gysin + Partner BGP Architekten ETH SIA BSA vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 000 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi