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Entscheid

RRB Nr. 650/2020

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bachenbülach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

1. Juli 2020Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bachenbülach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2020

650. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Bachenbülach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bachenbülach ha- ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Auf‌lösung ihrer Primarschulgemeinde und die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bachenbülach beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bachenbülach vom 2. April 2006 aufgehoben. Die Auf‌lösung der Primarschulgemeinde erfolgt gemäss Übergangsbestimmung auf den Beginn der Amtsdauer 2022–2026.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bachen- bülach am 9. Februar 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bü- lach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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